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Letzte Aktualisierung: 24.09.2000
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Protokoll der Sicherheitsunterweisung für die Mitarbeiter des Instituts für Organische Chemie der FUB 2000

Datum der Unterweisung: 21.2.2000

Beschäftigte sind nach § 20 GefStoffV anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Für das Institut für Organische Chemie ist dies vor allem die Laborordnung.

Neuerungen

Durch die Umstellung der Telefonanlage haben sich wichtige Telefonnummern wie folgt geändert:
 

alt: neu: Funktion:
5300 55112 FU-interner Notruf
5400 55400 "Rotes Telefon Pförtnerloge"

Die Notrufnummer für den FU-internen Notruf ist aus zweierlei Gründen wichtig:

  1. Manche Telefonapparate (z.B. in Praktikumsraäumen) haben keine Amtsschaltung, d.h. man kommt von dort nicht in das öffentliche Telefonnetz und kann deshalb nicht die bekannte Nr. "112" wählen.
  2. Bei Bränden ist die Einbeziehung der Haustechnik wichtig. (z.B. Absperren der Gasversorgung, Notaggregate etc.) Bei Anwählen der hausinternen Notrufnummer wird die Haustechnik automatisch mit verständigt.

Die Pförtnerloge verfügt über 2 Telefonapparate. Das zweite Telefon hat jetzt die Nummer 55400 und ist für Notrufe reserviert. Man kann so z.B. das Personal der Pförtnerloge anweisen, eintreffendes Rettungspersonal zur Unfallstelle einzuweisen. Die vormals enge Beziehung der beiden Rufnummrn ist durch die Umstellung leider verlorengegangen. Dafür ist die jetzt erreichte Ähnlichkeit des FU-internen Notrufs mit der allbekannten "112" natürlich ein Vorteil.

Die Notrufhinweise zum Aushang neben den Telefonapparaten liegen bereits überarbeitet vor und stehen jetzt auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Auf die neue BUK-Regel "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich" (GUV 19.17) wurde schon kurz bei der letzten Unterweisung hingewiesen. Sie löst die bisherige TRGS 451 ab, gegenüber der sie einen erheblichen Fortschritt darstellt, da die Umsetzungen der bestehenden Vorschriften erheblich praxisnäher gestaltet wurden. Ein weiterer wichtiger Vorzug ist der gebotene Service, den Großteil der für die Arbeit im Labor wichtigen Vorschriften in einer einzigen überschaubaren Schrift zu bündeln. Aus diesem Grund kann jeder Mitarbeiter ein Broschurexemplar bei der Materialverwaltung erhalten. In den Praktikantenlabors ist der Text ausgelegt. Auf die Veröffentlichung im Internet wurde verwiesen.

Für die zunehmende Zahl ausländischer Studenten und Mitarbeiter werden englischsprachige Anweisungen immer wichtiger. Die "Richtlinien für Laboratorien", die bekanntlich allen Versicherten zur Kenntnis zu bringen sind, stehen als "Guidelines for Laboratories" schon seit einiger Zeit als Broschurausgabe und nun ebenfalls auch im Internet zur Verfügung.

Zur Verbesserung der Betriebssicherheit der Lösungsmitteldestillationsanlagen wurde in den vergangenen Wochen eine Sammelbestellung von Metallkühlern und Feuerschutzwannen durchgeführt. Durch die Sammelbestellung waren sonst nicht übliche Preisrabatte möglich.
 

Die Ausstattung der Lösungsmittelanlagen mit den genannten Geräten ist nicht etwa dahingehend zu verstehen, daß die Lösungsmittelanlagen nunmehr unbeaufsichtigt laufen dürften!

Auf den bei der letzten Unterweisung benannten Unfall der Universität Heidelberg und die daraus abgeleitete Betriebsanweisung wird noch einmal ausdrücklich verwiesen. Ein nächster Schritt zur Verbesserung der Betriebssicherheit von Lösungsmitteldestillationsanlagen wäre die Installation einer Überwachungseinrichtung gegen das mögliche Überschreiten der Betriebstemperatur. Ein solcher Schutz läßt sich leicht einrichten durch Installation eines zweiten Kontaktthermometers in Verbindung mit einem Relais, welches im Gegensatz zur normalen Zwei-Punkt-Temperaturregelung den Stromfluß nach dem Absinken der Temperatur nicht wieder freigibt. Statt dessen kann die Apparatur nur nach dem Betätigen eines RESET-Knopfes wieder in Betrieb genommen werden. Entsprechende Relais stehen im Haus als sehr preiswerter Umbau vorhandener Relais zur Verfügung. Nach den "Richtlinien für Laboratorien" ist ein solcher Schutz für beheizte unbeaufsichtigte Apparaturen vorgeschrieben. Für einen unbeaufsichtigten Betrieb von Lösungsmitteldestillationsanlagen in normalen Laborräumen wären darüber hinaus weitere Schutzeinrichtungen notwendig (Trockengehschutz, Kühlung, Destillationsende etc.).

Da im Hause eine neue Arbeitsgruppe eingezogen ist, wird nochmals auf die Problematik der Beheizung von Kolben mit Heizpilzen hingewiesen. Heizpilze haben folgende Nachteile:

  • Heizpilze können nur schlecht einer Temperaturkontrolle unterworfen werden. Die Temperatur im beheizten Kolben hängt deshalb entscheidend vom Wärmedurchtritt in den Kolben ab. Ist die Wärmeableitung schlecht, kann man mit Heizpilzen sogar das Kolbenglas zum Schmelzen bringen.
  • Die Eintauchtiefe der Kolben ist invariabel. Zwar versuchen die Hersteller von Heizpilzen, diesem Nachteil durch Einrichtung verschiedener Heizzonen zu begegnen, jedoch vermuten die meisten im Labor Beschäftigten in einem mit "1", "2" und "3" beschrifteten Schnurschalter eher einen Leistungssteller, der drei verschiedene Heizleistungen ermöglicht. In der Konsequenz besteht die Gefahr, dass Kolbenwände stark unterschiedlich aufgeheizt werden, je nachdem, ob sie von Flüssigkeit im Kolbeninneren gekühlt werden oder nicht.
  • Das gleiche Problem tritt auf, wenn der Wärmedurchtritt in den Kolben durch partielle Niederschläge, speziell im Kolbeninneren klebenden zähen Massen erschwert ist.

Heizbäder vermeiden diese Nachteile:

  • Badflüssigkeiten können exakt auf eine Temperatur aufgeheizt und bei dieser Temperatur gehalten werden.
  • Die Eintauchtiefe des beheizten Kolbens ist variabel. (Eine Umkristallisation unter Verwendung eines Heizpilzes muss man geradezu als Kunstfehler ansehen!)

Mit der Verwendung moderner Heizbadflüssigkeiten wie Polyethylenglycol sind die früheren Brandrisiken von Ölbädern vom Tisch. Der Flammpunkt des Polyethylenglycols beträgt bei den nicht ganz kleinen Polymerisationsgraden relativ konstant um die 250 °C, was für den normalen Laborbetrieb völlig ausreichend ist. Ganz nach Belieben kann man deshalb ein bei Raumtemperatur festes oder bereits flüssiges Material verwenden. Polyethylenglycol ist außerdem mit Wasser mischbar. Das hat nicht nur den angenehmen Vorteil, daß Kolbenaußenwände leicht mit Wasser saubergespült werden können, sondern darüber hinaus den erheblichen Sicherheitsgewinn, daß auch bei weit über 100 °C liegenden Arbeitstemperaturen hineinspritzendes Wasser keine Katastrophen, sondern nur ein mäßiges Aufschäumen verursacht. Polyethylenglycol steht in der Materialverwaltung in ausreichenden Mengen in flüssiger oder fester Form zur Verfügung.
Polyethylenglycol ist etwas hygroskopisch. Oberhalb von 100 °C kann deshalb Wasser abdestillieren. Die dabei sichtbaren geringen Dampfmengen sind also im Regelfall harmlos. Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Zündfähigkeit von aufsteigenden Dämpfen kann man übrigens - nicht nur im Falle des Polyethylenglycols - leicht überprüfen, indem man einen Löffel zur Temperaturangleichung für etwa 30 Sekunden in das Bad taucht und dann eine damit entnommene kleine Probe der Badflüssigkeit abseits des Bades mit einer Flamme zu entzünden versucht.
Bäder müssen sich inert gegenüber dem beheizten Kolbeninhalt verhalten, da im Falle eines Kolbenrisses der Inhalt sich mit der Badflüssigkeit vermischt. Dazu muss das Bad groß genug dimensioniert sein, um den gesamten Kolbeninhalt aufnehmen zu können. Alkalimetalle und Hydride reagieren bei milden Temperaturen nur mäßig mit Polyethylenglycol, jedoch kann die Reaktion bei höheren Temperaturen stürmisch oder sogar unter spontaner Zündung ablaufen. Am besten probiert man deshalb in einer kleinen Probe die Reaktion bei der Arbeitstemperatur aus. Alternativen zum Polyethylenglycolbad sind Siliconbäder, die allerdings nicht mit Wasser mischbar sind. Eine interessante Alternative sind Bäder aus WOODscher Metallegierung, in denen nach eigener Beobachtung Natrium unmittelbar beim Eintauchen spontan zu einer kaum noch zündfähigen Mischung legiert. Für derartige Bäder stehen halbkugelförmige Schalen zur Verfügung, zu deren Beheizung die Heizpilze doch noch zu ihrem Recht kommen, da die Schalen dort bündig hineinpassen. Auf diese Weise wird relativ wenig von der Metallegierung benötigt, was entscheidend zur Gewichtsreduktion beiträgt.
Falls die Arbeitstemperatur dies zulässt, ist bei Nitrierungen Wasser die richtige Badflüssigkeit.
 

Krebserzeugende Gefahrstoffe

Ersatz für Benzylchlorid

In der letzten Sicherheitsunterweisung vom 8.12.1998 wurde ausführlich über krebserzeugende Gefahrstoffe gesprochen. Nach § 35 GefStoffV besteht ein Substitutionsgebot, d.h. es sind alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um krebserzeugende Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Substanzen zu ersetzen.
Geradezu verblüffend ist, dass Benzylbromid nach der gegenwärtigen Einstufung gegenüber Benzylchlorid kein krebserzeugendes Potential besitzt sondern lediglich "reizend" ist. Es wird dadurch zum idealen Ersatzstoff für das Benzylchlorid, welches als Benzylierungsmittel bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt geradezu zu den Standardreagenzien im organisch-chemischen Labor zählte. Benzylbromid ist nur unwesentlich teurer als Benzylchlorid und hat eine im allgemeinen bessere Reaktionsfähigkeit. Die tränenreizende Wirkung ist mit der des Chlorids vergleichbar. Einzig die Lagerfähigkeit ist etwas schlechter als die des Chlorids, weshalb vor Gebrauch wohl noch eher jeweils frisch zu destillieren ist.

Methyl-tert-Butylether

Verschiedene Universitäten haben große Anstrengungen zum Ersatz von Diethylether durch Methyl-tert-butylether unternommen, da letzterer keine Peroxide bildet. Zwischenzeitlich wird aber ein krebserzeugendes Potential des Methyl-tert-butylethers diskutiert, welches in Californien bereits zum Verbot der Substanz als Kraftstoffadditiv (Antiklopfmittel) geführt hat. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Ohnehin bleibt festzustellen, dass Diethylether die zwar bei der Peroxidproblematik am häufigsten benannte Substanz, jedoch bei weitem nicht der stärkste Peroxidbildner ist. Eine Substitution von z.B. Tetrahydrofuran, mit dem es kürzlich einen gerade noch glimpflich abgelaufenen Unfall an der FUB gegeben hat, wäre viel dringlicher.

Neue Einteilung karcinogener Eigenschaften

Im Gefahrstoffrecht wird bislang strikt davon ausgegangen, dass für krebserzeugende Gefahrstoffe kein Schwellwert existiert, bei dessen Unterschreitung das Risiko auf Null absinkt. (§ 35 GefStoffV benennt lediglich für Zubereitungen eine Art Bagatellgrenze von 0,1 %, die für einige namentlich aufgeführte Stoffe auch entsprechend niedriger ist.) Dies ist der Grund, weshalb für krebserzeugende Gefahrstoffe keine MAK-Werte angegeben werden, da bei deren Einhaltung ja definitionsgemäß davon ausgegangen wird, dass kein Risiko besteht. Statt dessen werden "Technische Richtkonzentrationen" (TRK-Werte) benannt, unter denen man diejenige Atemluftkonzentration versteht, bei der das Risiko bei vertretbarem Aufwand zumutbar klein ist.
Tatsächlich trifft eine solche Abgrenzung nur für die genotoxischen Stoffe zu, also denjenigen Verbindungen, die direkt das Erbgut oder die Informationsvermittlung via RNA bis hin zur ribosomalen Enzymsynthese schädigen. Daneben gibt es aber auch krebserzeugende Stoffe, die cytotoxisch wirken, indem sie selbst die Zelle beispielsweise zur unkonrollierten Zellteilung anregen. Solche Gifte haben aber wiederum einen Schwellwert, d.h. unterhalb dieses Grenzwertes ist das schädigende Potential nicht zu beobachten. Konsequenterweise können für solche Stoffe MAK-Werte festgelegt werden.
Schließlich sei daran erinnert, dass eine Einstufung des krebserzeugenden Potentials in die Gruppe 1 (=Wirkpotential für den Menschen erwiesen) nichts, aber auch gar nichts über die Stärke der karcinogenen Aktivität aussagt, sondern einzig und allein darüber, dass diese Aktivität dem Grunde nach erwiesen ist. Nirgendwo wird dies so drastisch deutlich wie im Falle des Alkohols, welcher bei Alkoholikern eindeutig das Krebsrisiko von Speiseröhre, Magen und Leber erhöht. Bei gemäßigtem Konsum ist das Risiko statistisch jedoch irrelevant. Verständlicherweise hat man deshalb davon abgesehen, z.B. Bierflaschen mit R 45 und dem Symbol T zu kennzeichnen, obwohl Ethanol per definitionem in die Gruppe 1 gehörte!

Immer wieder ist daher auch international gefordert worden, die Einstufung des carcinogenen Potentials zu modifizieren. Bislang hat dies aber nur die deutsche Arbeitsstoffkommission national umgesetzt und dabei die beiden folgenden neuen Kategorien definiert:

Kategorie 4

Carcinogene Stoffe, die nicht oder nur schwach genotoxisch wirken und deshalb unterhalb eines substanzspezifischen Schwellwertes keine Wirkung haben. Dazu gehören:
  • Chloroform
  • Dioxan
  • Hexachlorbenzol
  • Lindan
  • Ölsäure
  • Schwefelsäure-Aerosole
  • TCDD

Kategorie 5

Genotoxische Stoffe mit so schwacher Wirksamkeit, dass bis zum Erreichen des MAK-Wertes mit keiner Schädigung zu rechnen ist. Zu dieser Gruppe gehören:
  • Ethanol
  • Styrol

Handschuhmaterialien

(Siehe auch Laborordnung Ziff 1.11)
Bereits bei der letzten Unterweisung wurde von dem tragischen Unfall berichtet, bei dem eine amerikanische Forscherin 1997 durch Hautkontakt mit Dimethylquecksilber zu Tode kam, wobei die Substanz durch einen Einmal-Latexhandschuh hindurch aufgenommen wurde. Inzwischen sind weitere Informationen hierzu bekannt geworden. (Chem. in uns. Z. 33,168(1999)) Danach hat die Frau etwa 1,3 g entsprechend knapp 1/2 ml von der Substanz aufgenommen. Wegen des hohen Dampfdruckes ist auch eine Aufnahme über die Atemwege wahrscheinlich. Latex-Einmalhandschuhe werden von der Substanz binnen Sekunden durchdrungen.
Sicher: Dies ist ein sehr extremes Beispiel. Dennoch muss festgehalten werden, dass alle gebräuchlichen Handschuhmaterialien ein bestimmtes Resistenzspektrum haben, als Schutz gegen manchen Substanzen also mehr, gegen andere weniger geeignet sind. Es erscheint durchaus notwendig, für die Arbeit im Labor eine überschaubare Auswahl verschiedener Handschuhmaterialien verfügbar zu haben. Bei der Auswahl der Handschuhe ist darauf zu achten, dass die notwendige Fingerfertigkeit erhalten bleibt. Recht gut ergänzen sich gegenseitig Latex und Nitril, die jedoch beide Schwächen bei Kontakt mit aromatischen und halogenierten Stoffen haben. Für eine grobe Orientierung kann die ROTH-Liste verwendet werden.
Handschuhe verursachen im übrigen auch hygienische Probleme, wenn sie zu lange getragen werden und infolge der dauernden Feuchte durch Handschweiß verkeimen. Regelmäßige Trocknung der Innenseiten ist deshalb wichtig.

Abfälle

Halogenierte Lösungsmittel

(Siehe auch Anhang 5 der Laborordnung)
Allgemein bekannt ist, dass halogenierte Lösungsmittel sortenrein und getrennt von den halogenfreien Lösungsmitteln gesammelt werden müssen. Immer noch bestehen aber gelegentlich Unsicherheiten,

  • für welche Lösungsmittel außer Dichlormethan, Chloroform und Tetrachlormethan diese Verpflichtung gilt und
  • wie denn zu verfahren ist, wenn diese Lösungsmittel im Gemisch mit anderen halogenfreien Lösungsmitteln anfallen.

Nach § 1 Abs.2 der HKW-Abfallverordnung  sind alle halogenierten Lösungsmittel getrennt zu Sammeln, die einen Siedepunkt zwischen 20 und 150 °C haben. Dies gilt ab einem Gehalt von 5 %. Das bedeutet, dass ein Gemisch aus 5 % Dichlormethan und 95 % Ethanol noch als Dichlormethanabfall zu entsorgen ist! Es ist nicht auszuschließen, dass in der Vergangenheit Mitarbeiter des Hauses solche Gemische mit extrem kleinem Halogengehalt in gutem Glauben zu den sonstigen Lösungsmittelabfällen gegeben haben.

Umfüllen übervoller Behälter

Randvoll gefüllte Lösemittelkanister können nicht mehr umgefüllt werden, ohne den Inhalt zu verschütten. Zu Recht verweigert die Materialverwaltung deshalb deren Annahme. Was aber mit solchen Gefäßen tun?
Sehr einfach kann man sich helfen, indem man mit einer Spritzflasche den Inhalt bis zur korrekten Füllhöhe heraussaugt. Das geht am besten, wenn man das Spritzrohr herauszieht, an der Spitze abschneidet und mit dem kurzen Ende wieder in die Flasche steckt.
 

Brand durch Abfälle

Ende 1999 hat es an der Universität Ulm einen Brand im Praktikumssaal gegeben, wobei die gesamte Etage des betreffenden Gebäudetraktes ausgebrannt ist. Nach derzeitigem Stand wird als Ursache ein Feststoffabfallgefäß vermutet. Das Hinterhältige an der Geschichte ist, dass der Brand etwa 1 Stunde nach Praktikumsschluss ausgebrochen ist. Solche verzögerten entstehenden Brande sind typisch für Abfälle, speziell bei Feststoffabfällen. Zum Beispiel können Papierfilter mit abfiltriertem Lithiumaluminiumhydrid noch nach Stunden zünden, wenn sie ohne Desaktivierung des Lithiumaluminiumhydrids zu den Betriebsmittelabfällen gegeben werden.
 

Kühlschränke

Schon mehrfach ist bei den Sicherheitsunterweisungen darauf hingewiesen worden, dass Kühlschränke Ursache schwerer Laborunfälle sein können. Da es im Innenraum des Kühlschrankes keinerlei Luftaustausch gibt, können sich Lösungsmitteldämpfe leicht anreichern und zu zündfähigen Gemischen führen, wenn der Flammpunkt des Lösungsmittels unterhalb der Temperatur im Inneren des Kühlschranks liegt. Dazu müssen in einem Kühlschrank der üblichen Größe gerade einmal 10 ml Ether, 7 ml Aceton oder 4 ml Methanol verdampfen. Immer noch findet man aber im Institutsgebäude Kühlschränke,

  • in denen Kolben auf viel zu kleinen Korkringen stehen oder gar schon umgefallen sind,
  • in denen Kolben mit ungesicherten Stopfen eingestellt sind oder mit Kunststoffstopfen verschlossen sind, die sich nicht sichern lassen und in der Kälte erfahrungsgemäß so stark schrumpfen, dass der bei Raumtemperatur fest aufgesetzte Stopfen im Kühlfach nur noch lose aufliegt sowie
  • Gefäße, die nur mit Folien abgedeckt sind.

Kolben erhalten im Kühlschrank eine hohe Standsicherheit, wenn man sie in ein Becherglas einstellt. Dies eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, den Kolbeninhalt dadurch zu kennzeichnen, indem man einen entsprechend beschrifteten Zettel mit in das Becherglas stellt. Das org.- chem. Grundpraktikum verwaltet zu diesem Zweck entsprechende kleine Formulare.
 

Benutzung von Fahrstühlen

In den Fahrstühlen dürfen immer nur entweder Personen, oder aber Gefahrstoffe transportiert werden - niemals aber beides zusammen. Das Problem ist die enge Fahstuhlkabine, die jegliche Flucht verhindert, wenn plötzlich Chemikaliendämpfe austreten oder - z.B. bei nicht ausreagierten Abfällen - plötzlich Reaktionen gestartet werden. Das Problem wird noch verschärft, wenn der Fahrstuhl zusätzlich steckenbleibt. Immer noch sieht man bei uns jedoch Personen, die flüssigen Stickstoff mit in den Fahrstuhl nehmen, obwohl bereits der Name dieser Substanz sagt, zu welcher Wirkung sie fähig ist. Dabei kann man bei uns relativ leicht die Geschwindigkeit des Fahrstuhls so weit verlangsamen, dass man bequem zu Fuß über das Treppenhaus mit ihm Schritt halten kann, indem man ihn in jeder Geschossebene anhalten lässt. (Anmerkung für externe Leser: Wir haben nur 2 Obergeschosse, das Konditionsproblem hält sich also in Grenzen.)
 

Tiefkalte Gase

Verflüssigter Sauerstoff hat trotz seiner tiefen Temperatur ein hohes Oxidationspotential. Man kann dies zeigen, indem man in eine gut wärmeleitende Metallschale etwas verflüssigten Stickstoff giesst. An der Aussenseite kondensiert daraufhin alsbald flüssiger Sauerstoff, der schlieslich abtropft. Ein in solche Tropfen gehaltene glimmende Zigarette flammt dabei hell auf.
Verflüssigte Gase werden üblicherweise in Dewargefäße gefüllt. Infolge des Leydenfrost-Phänomens hält sich die thermische Spannung des Gefäßmaterials normalerweise in Grenzen, da sich ein dünner Gasfilm zwischen der Gefäßwand und der Flüssigkeit ausbildet. Befindet sich aber Wasser im Gefäß, so erstarrt dies auf dem Gefäßboden zu Eis und bildet eine Kältebrücke, die die thermische Spannung und damit die Bruchgefahr erhöht.
 

Erfassung von Gefahrstoffen

(Siehe auch Anhang 1 der Laborordnung)

Bekanntlich sind die im Labor verwendeten Gefahrstoffe zu erfassen und die erhaltene Liste regelmäßig - und dies bedeutet mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Vor etwa 5 Jahren ist zu diesem Zweck im Chemnet des Instituts das Programm "kataster" eingerichtet worden. Die Laborordnung schreibt vor, dass ausschließlich dieses Programm zur Erstellung und Pflege der entsprechenden Listen zu verwenden ist. Nur dadurch ist es möglich

  • dass die eingegebenen Chemikalien wahlweise gleichzeitig auch als Börsenangebot dienen können und
  • dass in bestimmten Fällen recherchiert werden kann, wo ein bestimmter Stoff im Institut verwendet wird.

Leider haben die Aktivitäten bei der Nutzung dieses Programms in der Vergangenheit wieder nachgelassen. Vor allem die Aktualisierung der Einträge lässt zu wünschen übrig. Da die zu dem Programm gehörende Substanzdatenbank gerade überarbeitet worden ist und der Prozess des Ausscheidens und Neueintreffens von Arbeitsgruppen für die nächste Zeit abgeschlossen ist, ist dies ein guter Zeitpunkt, um die Eintragungen erneut auf einen aktuellen Stand zu bringen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Aktualisierung der Gefahrstoffliste ist, dass bei dieser Gelegenheit mit überprüft wird,

  • ob die entspechenden Chemikalienbehältnisse noch einwandfrei, d.h. richtig etikettiert und unversehrt (Verschluss!) sind und
  • ob die betreffende Chemikalie überhaupt noch benötigt wird.

Man kann das auch kürzer sagen: Bei der Aktualisierung der Gefahrstoffliste soll aufgeräumt werden.
 

Arbeitshygiene

Immer noch gibt es im Hause Probleme, die ihre Ursache im Nicht-aufgeben-wollen liebgewordener Gewohnheiten sowie in einem Sich-nicht verantwortlich-fühlen begründet sind. Beispiele:

  • Abfälle dürfen im Labor nicht bis zur Unerträglichkeit gestapelt werden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, der dagegen spräche, bei den täglichen Gängen zur Materialverwaltung den vollen Abfallkanister gleich mitzunehmen, anstatt so lange zu warten, bis die Menge an Kanistern lästig zu werden beginnt. Das Ansammeln von Abfällen im Labor entspricht juristisch einer Lagerung von Gefahrstoffen, was im Labor grundsätzlich verboten ist. Dass die Abfälle das Brandrisiko erheblich erhöhen, bedarf keiner besonderen Erwähnung.
  • Sicheres Arbeiten ist unmöglich, wenn der eigene Laborabzug so lange verkramt wird, bis die weitere Durchführung von Reaktionen am schieren Platzmangel scheitert. Die Risiken sind einmal mehr die Erhöhung des Brandrisikos, darüber hinaus aber auch unbeabsichtigtes Vermengen von Chemikalien mit allen daraus möglichen Folgen sowie die Unmöglichkeit, die Arbeitsfläche sauber zu halten.
  • Auch Verpackungsmaterial muss schnellstmöglich aus dem Labor entfernt werden. Schon geringe Mengen Styropor können im Brandfall einen Raum völlig verqualmen.
  • Apparaturen, die über Nacht laufen sollen, müssen grundsätzlich im Nachtlabor betrieben werden. Nur in Ausnahmefällen, z.B. beim Rührenlassen einer nicht feuergefährlichen Mischung mit dem Magnetrührer kann man auch den Betrieb im Labor erwägen. Voraussetzung wäre aber, dass sich auch in der Umgebung der Apparatur nichts feuergefährliches befindet. In überfüllten Abzügen kann davon allerdings keine Rede sein.
  • Garderobe gehört nicht ins Labor. Über den Stuhl gehängt schleift sie auf dem Laborfußboden oder sie wird gar auf einer Arbeitsfläche abgelegt. Dabei gibt es eine ausreichende Anzahl von Garderobenspinden, die überdies so im Haus verteilt sind, dass eine arbeitsplatznahe Zuteilung gewährleistet ist.
  • Kittel oder Schutzbrille sind stets zu tragen. Eine Schutzbrille nicht zu tragen, gilt als grobe Fahrlässigkeit, die im Falle eines entsprechenden Unfalls empfindliche Folgen haben kann. Es ist damit zu rechnen, dass im Falle verschütteter Chemikalien nicht nur der Kittel kontaminiert ist und daher sofort abgelegt werden muss, sondern auch die darunter befindliche Kleidung. Die verständliche Hemmung, dies zu tun, lässt sich mildern, wenn man im Garderobenspind eine komplette Garnitur Ersatzkleidung verfügbar hält.

Vor einiger Zeit sind im Hause für viel Geld die vorgeschriebenen Augenspüleinrichtungen eingebaut worden, um die bis dahin verwendeten Augenspülflaschen zu ersetzen, die bei nicht regelmäßigem Wechsel des Spülwassers zu starkem Verkeimen geneigt haben. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch die Augenspüleinrichtungen verkeimen können, wenn sie nicht benutzt werden. Man verhindert dies, indem man die betreffenden Handbrausen des öfteren betätigt - am besten für bestimmte Tätigkeiten, z.B. das Ausspülen von Eimern etc. regelmäßig benutzt.

Brände

Wohl die wenigsten haben ein realistisches Bild von einem Gebäudebrand. Zu rechnen ist mit völliger Dunkelheit und damit verbundener Orientierungslosigkeit infolge Verqualmung und ev. auch durch Stromausfall, ferner mit tödlicher Hitze und giftigen Gasen. Wichtig ist deshalb die Abschottung des Brandherdes, wozu auch das Geschlossenhalten der Labortüren gehört.

Sonstiges

Vor allem in den Wintermonaten gibt es immer wieder Obdachlose, die sich im Gebäude "einquartieren". Wegen der verwinkelten Struktur und der vielen Gebäudeeingänge ist es so gut wie unmöglich, diese Personen zuverlässig außen vor zu halten. Zwar haben die Obdachlosen bisher noch keinen Schaden angerichtet, aber es ist kaum auszudenken, was sie - auch aus Unwissenheit - anrichten könnten, würden Sie sich z.B. Zutritt in ein Labor verschaffen. Zu bedenken ist, dass in der Regel auch Alkohol mit im Spiel ist. Unbedingt muss daher darauf geachtet werden, dass dieser Fall nicht eintritt. Dazu gehört auch, nicht einfach wegzusehen, sondern diese Personen gezielt anzusprechen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.