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Dr. Thomas Lehmann | |
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Letzte Aktualisierung: 24.09.2000 |
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Protokoll der Sicherheitsunterweisung für die Mitarbeiter des Instituts für Organische Chemie der FUB 2000Datum der Unterweisung: 21.2.2000Beschäftigte sind nach § 20 GefStoffV anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Für das Institut für Organische Chemie ist dies vor allem die Laborordnung. Neuerungen
Durch die Umstellung der Telefonanlage haben sich wichtige Telefonnummern
wie folgt geändert:
Die Notrufnummer für den FU-internen Notruf ist aus zweierlei Gründen wichtig:
Die Pförtnerloge verfügt über 2 Telefonapparate. Das zweite Telefon hat jetzt die Nummer 55400 und ist für Notrufe reserviert. Man kann so z.B. das Personal der Pförtnerloge anweisen, eintreffendes Rettungspersonal zur Unfallstelle einzuweisen. Die vormals enge Beziehung der beiden Rufnummrn ist durch die Umstellung leider verlorengegangen. Dafür ist die jetzt erreichte Ähnlichkeit des FU-internen Notrufs mit der allbekannten "112" natürlich ein Vorteil. Die Notrufhinweise zum Aushang neben den Telefonapparaten liegen bereits überarbeitet vor und stehen jetzt auch in englischer Sprache zur Verfügung. Auf die neue BUK-Regel "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich" (GUV 19.17) wurde schon kurz bei der letzten Unterweisung hingewiesen. Sie löst die bisherige TRGS 451 ab, gegenüber der sie einen erheblichen Fortschritt darstellt, da die Umsetzungen der bestehenden Vorschriften erheblich praxisnäher gestaltet wurden. Ein weiterer wichtiger Vorzug ist der gebotene Service, den Großteil der für die Arbeit im Labor wichtigen Vorschriften in einer einzigen überschaubaren Schrift zu bündeln. Aus diesem Grund kann jeder Mitarbeiter ein Broschurexemplar bei der Materialverwaltung erhalten. In den Praktikantenlabors ist der Text ausgelegt. Auf die Veröffentlichung im Internet wurde verwiesen. Für die zunehmende Zahl ausländischer Studenten und Mitarbeiter werden englischsprachige Anweisungen immer wichtiger. Die "Richtlinien für Laboratorien", die bekanntlich allen Versicherten zur Kenntnis zu bringen sind, stehen als "Guidelines for Laboratories" schon seit einiger Zeit als Broschurausgabe und nun ebenfalls auch im Internet zur Verfügung.
Zur Verbesserung der Betriebssicherheit der
Lösungsmitteldestillationsanlagen wurde in den vergangenen Wochen eine
Sammelbestellung von Metallkühlern und Feuerschutzwannen durchgeführt.
Durch die Sammelbestellung waren sonst nicht übliche Preisrabatte
möglich. Auf den bei der letzten Unterweisung benannten Unfall der Universität Heidelberg und die daraus abgeleitete Betriebsanweisung wird noch einmal ausdrücklich verwiesen. Ein nächster Schritt zur Verbesserung der Betriebssicherheit von Lösungsmitteldestillationsanlagen wäre die Installation einer Überwachungseinrichtung gegen das mögliche Überschreiten der Betriebstemperatur. Ein solcher Schutz läßt sich leicht einrichten durch Installation eines zweiten Kontaktthermometers in Verbindung mit einem Relais, welches im Gegensatz zur normalen Zwei-Punkt-Temperaturregelung den Stromfluß nach dem Absinken der Temperatur nicht wieder freigibt. Statt dessen kann die Apparatur nur nach dem Betätigen eines RESET-Knopfes wieder in Betrieb genommen werden. Entsprechende Relais stehen im Haus als sehr preiswerter Umbau vorhandener Relais zur Verfügung. Nach den "Richtlinien für Laboratorien" ist ein solcher Schutz für beheizte unbeaufsichtigte Apparaturen vorgeschrieben. Für einen unbeaufsichtigten Betrieb von Lösungsmitteldestillationsanlagen in normalen Laborräumen wären darüber hinaus weitere Schutzeinrichtungen notwendig (Trockengehschutz, Kühlung, Destillationsende etc.). Da im Hause eine neue Arbeitsgruppe eingezogen ist, wird nochmals auf die Problematik der Beheizung von Kolben mit Heizpilzen hingewiesen. Heizpilze haben folgende Nachteile:
Heizbäder vermeiden diese Nachteile:
Mit der Verwendung moderner Heizbadflüssigkeiten wie Polyethylenglycol
sind die früheren Brandrisiken von Ölbädern vom Tisch. Der
Flammpunkt des Polyethylenglycols beträgt bei den nicht ganz kleinen
Polymerisationsgraden relativ konstant um die 250 °C, was für den
normalen Laborbetrieb völlig ausreichend ist. Ganz nach Belieben kann
man deshalb ein bei Raumtemperatur festes oder bereits flüssiges Material
verwenden. Polyethylenglycol ist außerdem mit Wasser mischbar. Das
hat nicht nur den angenehmen Vorteil, daß Kolbenaußenwände
leicht mit Wasser saubergespült werden können, sondern darüber
hinaus den erheblichen Sicherheitsgewinn, daß auch bei weit über
100 °C liegenden Arbeitstemperaturen hineinspritzendes Wasser keine
Katastrophen, sondern nur ein mäßiges Aufschäumen verursacht.
Polyethylenglycol steht in der Materialverwaltung in ausreichenden Mengen
in flüssiger oder fester Form zur Verfügung. Krebserzeugende GefahrstoffeErsatz für Benzylchlorid
In der letzten Sicherheitsunterweisung vom 8.12.1998 wurde ausführlich
über krebserzeugende Gefahrstoffe gesprochen. Nach § 35 GefStoffV
besteht ein Substitutionsgebot, d.h. es sind alle zumutbaren Anstrengungen
zu unternehmen, um krebserzeugende Gefahrstoffe durch weniger gefährliche
Substanzen zu ersetzen. Methyl-tert-ButyletherVerschiedene Universitäten haben große Anstrengungen zum Ersatz von Diethylether durch Methyl-tert-butylether unternommen, da letzterer keine Peroxide bildet. Zwischenzeitlich wird aber ein krebserzeugendes Potential des Methyl-tert-butylethers diskutiert, welches in Californien bereits zum Verbot der Substanz als Kraftstoffadditiv (Antiklopfmittel) geführt hat. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Ohnehin bleibt festzustellen, dass Diethylether die zwar bei der Peroxidproblematik am häufigsten benannte Substanz, jedoch bei weitem nicht der stärkste Peroxidbildner ist. Eine Substitution von z.B. Tetrahydrofuran, mit dem es kürzlich einen gerade noch glimpflich abgelaufenen Unfall an der FUB gegeben hat, wäre viel dringlicher. Neue Einteilung karcinogener Eigenschaften
Im Gefahrstoffrecht wird bislang strikt davon ausgegangen, dass für
krebserzeugende Gefahrstoffe kein Schwellwert existiert, bei dessen
Unterschreitung das Risiko auf Null absinkt. (§ 35 GefStoffV benennt
lediglich für Zubereitungen eine Art Bagatellgrenze von 0,1 %, die für
einige namentlich aufgeführte Stoffe auch entsprechend niedriger ist.)
Dies ist der Grund, weshalb für krebserzeugende Gefahrstoffe keine MAK-Werte
angegeben werden, da bei deren Einhaltung ja definitionsgemäß
davon ausgegangen wird, dass kein Risiko besteht. Statt dessen werden "Technische
Richtkonzentrationen" (TRK-Werte) benannt, unter denen man diejenige
Atemluftkonzentration versteht, bei der das Risiko bei vertretbarem Aufwand
zumutbar klein ist.
Kategorie 4 Carcinogene Stoffe, die nicht oder nur schwach genotoxisch wirken und deshalb unterhalb eines substanzspezifischen Schwellwertes keine Wirkung haben. Dazu gehören: Kategorie 5 Genotoxische Stoffe mit so schwacher Wirksamkeit, dass bis zum Erreichen des MAK-Wertes mit keiner Schädigung zu rechnen ist. Zu dieser Gruppe gehören: Handschuhmaterialien
(Siehe auch
Laborordnung
Ziff 1.11) AbfälleHalogenierte Lösungsmittel
(Siehe auch Anhang 5 der
Laborordnung)
Nach § 1 Abs.2 der HKW-Abfallverordnung sind alle halogenierten Lösungsmittel getrennt zu Sammeln, die einen Siedepunkt zwischen 20 und 150 °C haben. Dies gilt ab einem Gehalt von 5 %. Das bedeutet, dass ein Gemisch aus 5 % Dichlormethan und 95 % Ethanol noch als Dichlormethanabfall zu entsorgen ist! Es ist nicht auszuschließen, dass in der Vergangenheit Mitarbeiter des Hauses solche Gemische mit extrem kleinem Halogengehalt in gutem Glauben zu den sonstigen Lösungsmittelabfällen gegeben haben. Umfüllen übervoller Behälter
Randvoll gefüllte Lösemittelkanister können nicht mehr
umgefüllt werden, ohne den Inhalt zu verschütten. Zu Recht verweigert
die Materialverwaltung deshalb deren Annahme. Was aber mit solchen
Gefäßen tun? Brand durch Abfälle
Ende 1999 hat es an der Universität Ulm einen Brand im Praktikumssaal
gegeben, wobei die gesamte Etage des betreffenden Gebäudetraktes ausgebrannt
ist. Nach derzeitigem Stand wird als Ursache ein Feststoffabfallgefäß
vermutet. Das Hinterhältige an der Geschichte ist, dass der Brand etwa
1 Stunde nach Praktikumsschluss ausgebrochen ist. Solche verzögerten
entstehenden Brande sind typisch für Abfälle, speziell bei
Feststoffabfällen. Zum Beispiel können Papierfilter mit abfiltriertem
Lithiumaluminiumhydrid noch nach Stunden zünden, wenn sie ohne
Desaktivierung des Lithiumaluminiumhydrids zu den Betriebsmittelabfällen
gegeben werden. KühlschränkeSchon mehrfach ist bei den Sicherheitsunterweisungen darauf hingewiesen worden, dass Kühlschränke Ursache schwerer Laborunfälle sein können. Da es im Innenraum des Kühlschrankes keinerlei Luftaustausch gibt, können sich Lösungsmitteldämpfe leicht anreichern und zu zündfähigen Gemischen führen, wenn der Flammpunkt des Lösungsmittels unterhalb der Temperatur im Inneren des Kühlschranks liegt. Dazu müssen in einem Kühlschrank der üblichen Größe gerade einmal 10 ml Ether, 7 ml Aceton oder 4 ml Methanol verdampfen. Immer noch findet man aber im Institutsgebäude Kühlschränke,
Kolben erhalten im Kühlschrank eine hohe Standsicherheit, wenn man sie
in ein Becherglas einstellt. Dies eröffnet zusätzlich die
Möglichkeit, den Kolbeninhalt dadurch zu kennzeichnen, indem man einen
entsprechend beschrifteten Zettel mit in das Becherglas stellt. Das
org.- chem.
Grundpraktikum verwaltet zu diesem Zweck entsprechende kleine Formulare.
Benutzung von Fahrstühlen
In den Fahrstühlen dürfen immer nur entweder Personen, oder aber
Gefahrstoffe transportiert werden - niemals aber beides zusammen. Das Problem
ist die enge Fahstuhlkabine, die jegliche Flucht verhindert, wenn plötzlich
Chemikaliendämpfe austreten oder - z.B. bei nicht ausreagierten
Abfällen - plötzlich Reaktionen gestartet werden. Das Problem wird
noch verschärft, wenn der Fahrstuhl zusätzlich steckenbleibt. Immer
noch sieht man bei uns jedoch Personen, die flüssigen Stickstoff mit
in den Fahrstuhl nehmen, obwohl bereits der Name dieser Substanz sagt, zu
welcher Wirkung sie fähig ist. Dabei kann man bei uns relativ leicht
die Geschwindigkeit des Fahrstuhls so weit verlangsamen, dass man bequem
zu Fuß über das Treppenhaus mit ihm Schritt halten kann, indem
man ihn in jeder Geschossebene anhalten lässt. (Anmerkung für externe
Leser: Wir haben nur 2 Obergeschosse, das Konditionsproblem hält sich
also in Grenzen.) Tiefkalte Gase
Verflüssigter Sauerstoff hat trotz seiner tiefen Temperatur ein hohes
Oxidationspotential. Man kann dies zeigen, indem man in eine gut
wärmeleitende Metallschale etwas verflüssigten Stickstoff giesst.
An der Aussenseite kondensiert daraufhin alsbald flüssiger Sauerstoff,
der schlieslich abtropft. Ein in solche Tropfen gehaltene glimmende Zigarette
flammt dabei hell auf. Erfassung von Gefahrstoffen(Siehe auch Anhang 1 der Laborordnung) Bekanntlich sind die im Labor verwendeten Gefahrstoffe zu erfassen und die erhaltene Liste regelmäßig - und dies bedeutet mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Vor etwa 5 Jahren ist zu diesem Zweck im Chemnet des Instituts das Programm "kataster" eingerichtet worden. Die Laborordnung schreibt vor, dass ausschließlich dieses Programm zur Erstellung und Pflege der entsprechenden Listen zu verwenden ist. Nur dadurch ist es möglich
Leider haben die Aktivitäten bei der Nutzung dieses Programms in der
Vergangenheit wieder nachgelassen. Vor allem die Aktualisierung der
Einträge lässt zu wünschen übrig. Da die zu dem Programm
gehörende Substanzdatenbank gerade überarbeitet worden ist und
der Prozess des Ausscheidens und Neueintreffens von Arbeitsgruppen für
die nächste Zeit abgeschlossen ist, ist dies ein guter Zeitpunkt, um
die Eintragungen erneut auf einen aktuellen Stand zu bringen.
Man kann das auch kürzer sagen: Bei der Aktualisierung der Gefahrstoffliste
soll aufgeräumt werden. ArbeitshygieneImmer noch gibt es im Hause Probleme, die ihre Ursache im Nicht-aufgeben-wollen liebgewordener Gewohnheiten sowie in einem Sich-nicht verantwortlich-fühlen begründet sind. Beispiele:
Vor einiger Zeit sind im Hause für viel Geld die vorgeschriebenen Augenspüleinrichtungen eingebaut worden, um die bis dahin verwendeten Augenspülflaschen zu ersetzen, die bei nicht regelmäßigem Wechsel des Spülwassers zu starkem Verkeimen geneigt haben. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch die Augenspüleinrichtungen verkeimen können, wenn sie nicht benutzt werden. Man verhindert dies, indem man die betreffenden Handbrausen des öfteren betätigt - am besten für bestimmte Tätigkeiten, z.B. das Ausspülen von Eimern etc. regelmäßig benutzt. BrändeWohl die wenigsten haben ein realistisches Bild von einem Gebäudebrand. Zu rechnen ist mit völliger Dunkelheit und damit verbundener Orientierungslosigkeit infolge Verqualmung und ev. auch durch Stromausfall, ferner mit tödlicher Hitze und giftigen Gasen. Wichtig ist deshalb die Abschottung des Brandherdes, wozu auch das Geschlossenhalten der Labortüren gehört. SonstigesVor allem in den Wintermonaten gibt es immer wieder Obdachlose, die sich im Gebäude "einquartieren". Wegen der verwinkelten Struktur und der vielen Gebäudeeingänge ist es so gut wie unmöglich, diese Personen zuverlässig außen vor zu halten. Zwar haben die Obdachlosen bisher noch keinen Schaden angerichtet, aber es ist kaum auszudenken, was sie - auch aus Unwissenheit - anrichten könnten, würden Sie sich z.B. Zutritt in ein Labor verschaffen. Zu bedenken ist, dass in der Regel auch Alkohol mit im Spiel ist. Unbedingt muss daher darauf geachtet werden, dass dieser Fall nicht eintritt. Dazu gehört auch, nicht einfach wegzusehen, sondern diese Personen gezielt anzusprechen und zum Verlassen des Gebäudes aufzufordern.
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