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Letzte Aktualisierung: 24.09.2000
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Arbeitssicherheit im universitären Ausbildungslabor

Thesen zur Durchführung eines organisch-chemische Grundpraktikums

GDCh-Vortrag an der Universität Paderborn am 5.5.1997
Vortrag an der Universität Kiel am 11.6.97

Studenten, die zum ersten Mal ein organisch-chemisches Praktikum absolvieren, haben es schwer. Ist die Aufnahmefähigkeit durch die Vorlesungsinhalte ohnehin schon stark beansprucht, sollen sie sich auch im Labor möglichst gleich vom ersten Tage an richtig verhalten. Dies entspricht dem berühmten Sprung ins kalte Wasser, denn es sind nicht nur völlig neue Sicherheitsaspekte von Chemikalien (z.B. Entzündlichkeit oder Hautresorptionfähigkeit) zu beachten, sondern es sind auch eine Vielzahl neuer Apparaturen (vor allem natürlich Aufbauten aus Normschliffgeräten, aber auch z.B. Rotationsverdampfer, Pumpen Spektrometer und Vakuumcontroller) sachgerecht - und das heißt: Sowohl sicher als auch pfleglich - zu bedienen. Hinzu kommt, daß die Studenten zu Beginn auch die organisatorischen Abläufe erst lernen müssen, wozu z.B. die Frage gehört, wo und wie die erforderlichen Materialien zu beschaffen sind.

Vor allem der Beginn des Praktikums ist für die Studenten also schwer. Das Lehrpersonal hat deshalb alles zu tun, die erforderlichen Kenntnisse unter größtmöglicher Effektivität zu vermitteln. Eine sehr wesentliche Voraussetzung für diese Effektivität ist es, die Probleme der Praktikanten genau zu kennen. Die hierzu notwendige Erfahrung kann nur bei einer längerfristig gesicherten Verantwortlichkeit für das Praktikum erworben werden, weshalb eine solche Aufgabe kaum durch die betreuenden Saalassistenten, sondern vielmehr durch die Leitungsebene wahrgenommen werden muß, die deshalb einen sehr direkten Kontakt zu den Praktikanten halten muß.

Es versteht sich von selbst, daß die Praktikanten zu Beginn des Semesters vor Aufnahme der experimentellen Tätigkeiten in allen Dingen zu unterweisen sind. Dies betrifft nicht nur die Sicherheitsunterweisung nach § 20 GefStoffV, sondern auch eine Erläuterung bzw. Demonstration aller benötigten Geräte. Sehr bewährt hat es sich z.B., von den Praktikanten verschiedene Standardapparaturen (z.B. eine Wasserdampfdestillation) "trocken", d.h. ohne Inhaltsstoffe aufbauen zu lassen und die dabei gemachten Fehler ausführlich zu besprechen. Die Sicherheitsunterweisung sollte sich am Kenntnisstand der Praktikanten orientieren und nicht stereotyp das wiederholen, was in diversen Praktika vergangener Semester bereits immer wieder wiederholt wurde. Die wichtigste Themenquelle für diese Unterweisung müssen die Beobachtungen der Praktikanten im Praktikum sein.

Kein Aufwand sollte zu schade sein, die vermittelten Inhalte durch Versuche zu untermauern. Vor allem beim Thema Brandgefahr/Brandbekämpfung lassen sich in die Unterweisung viele Experimente einbauen, die die Praktikanten nachhaltig beeindrucken. Keinem Institut sollten dabei z.B. die Kosten für die Füllung von ein paar Kohlendioxidlöschern zu teuer sein, um die Praktikanten das Ablöschen eines kleinen Brandes (z.B. brennende Ethanolpfütze) inklusive des Herausnehmens des Löschers aus der Wandhalterung und des Entsicherns üben zu lassen.

Der - am Institut für Organische Chemie der FUB 3-tägige Unterweisungsmarathon fordert Studenten wie Assistenten gleichermaßen viel ab. Trotzdem ist leicht einsehbar, daß danach noch längst nicht alle Dinge sicher beherrscht werden. Deshalb sind auch bei der täglichen Laborarbeit immer wieder Korrekturen anzubringen. Sehr durchschlagenden Erfolg haben dabei Aushänge vielfältiger Art, die beispielsweise als Betriebsanweisung an einem Ölpumpstand angebracht sind und in diesem Fall nicht nur alle notwendigen Ermahnungen enthalten, wie dieser pfleglich und sicher zu behandeln ist, sondern auch Hilfestellung für Problemfälle geben, im konkreten Fall also z.B. die Antwort auf die Frage, was bei unbefriedigendem Vakuum zu tun ist.

Aushänge sind nur dann brauchbar, wenn sie gelesen und beachtet werden. Wer sich durch ständige Anpassung von Stil und Art dieser Tatsache vergewissert, kann durch eine Vielzahl geschickt plazierter Informationsplakate wesentlich dazu beitragen, daß die Praktikanten sich sehr rasch selbst helfen können. Der wesentliche Gewinn dieses Umstandes ist, daß dies Streß im Praktikum abbaut (was der Sicherheit förderlich ist!) und die Assistenten von Materialbeschaffungs- und Auskunftsdiensten weitgehend entlastet sind, weshalb diese sich verstärkt den wirklich fachlichen Problemen widmen können.

Sehr bewährt hat sich darüber hinaus ein praktikumsbegleitendes Seminar, in dem die im Laufe des Semesters auftretenden Probleme gemeinsam besprochen werden können. Das Seminar findet am Institut für Chemie der FUB in der ersten Semesterhälfte 2 Mal wöchentlich statt und sichert so, daß die gegebenen Informationen in "leicht verdaulichen Häppchen" dosiert werden. Außerdem können die Informationen zeitlich dann gegeben werden, wenn sie akut benötigt werden. (Hinweise zum Einleiten von Druckgasen in Apparaturen also z.B. dann, wenn diese Laboroperationen im Praktikum gerade dran sind.) Besprochen wird alles, was zum Laboralltag gehört. Auch Hinweise zur Laborpraxis erhöhen dabei mittelbar die Sicherheit im Labor, denn ein Student, der unter korrekter Anwendung des sog. "Mischkreuzes" seinen Ansatz richtig berechnet, gerät schließlich nicht wegen experimentellen Mißerfolgs unter Streß. Meine Stichpunktliste zum Seminar ist durch die langjährige Beobachtung des Praktikums auf den heutigen Stand von etwa 130 Einträgen angewachsen.

Zentraler Aspekt der Gefahrstoffverordnung ist es natürlich zu gewährleisten, daß Beschäftigte vor dem Umgang mit Gefahrstoffen entsprechend unterwiesen werden. Die TRGS451 als Ausführungsrichtlinie für die Hochschulen hat hier leider sehr negative Folgen für die Praxis an den Universitäten gehabt, da man nunmehr häufig, diesem Text in enger Auslegung folgend, in den Praktika in geradezu ängstlich anmutender Weise darum bemüht ist, "nachprüfbar protokollmäßige" Belege für sogenannte "Betriebsanweisungen" zu produzieren, deren "Erstellung" den Praktikanten aufgetragen wird, die jedoch bar jeder Erfahrung zwangsläufig nichts anderes produzieren können, als ein Sammelsurium von R-/S-Sätzen und Grenzwerten. Hierfür hat sich sogar bereits ein Formblatt etabliert, welches mit kleinen Abwandlungen überregional verwendet wird. Selbst moderne Lehrbücher propagieren das Erstellen von "Betriebsanweisungen" in der Weise, daß schlicht Kennbuchstaben aus der Buchvorlage in ein Formular umgetragen werden. Kein Wunder, daß solche Formalismen von den Studenten als öde beklagt werden und das zusammengetragene Datenmaterial nicht einmal zuverlässig ist, da es häufig von Semester zu Semester aus alten Protokollen nicht immer fehlerfrei abgeschrieben wird und die Assistenten es wohl schnell leid sind, für jeden Versuch bei jedem Praktikanten an die Hundert Grenzwerte, Kennbuchstaben oder sonstige Daten auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren.

Hinzukommt, daß von einer systematisierenden Unterweisung entsprechend den viel zu zaghaften Hinweisen der TRGS451 kaum Gebrauch gemacht wird. Dabei sollten doch gerade Studenten, die später doch einmal in einer verantwortlich leitenden Stellung tätig sein werden, Anspruch auf die Darstellung von Zusammenhängen haben. Statt dessen haben sie meist sogar für jedes Lösungsmittel gesondert das Formblatt zu bearbeiten und beispielsweise immer wieder zu wiederholen, daß mit leicht entzündlichen Lösungsmitteln im Abzug gearbeitet werden muß. Dabei sind vielleicht 90 % aller Sicherheitshinweise einfache Standardmaßnahmen (Beispiele: Schutzkittel, Handschuhe, Abzug, Flasche geschlossen halten), die deshalb nicht in die Einzelanweisung, sondern in die bereits erwähnte allgemeine Sicherheitsunterweisung zum Praktikumsbeginn gehören, in der für jede Gefährdungsart (z.B.: "Brandfördernde Stoffe") die erforderlichen Hinweise gegeben werden können. Es muß sich von selbst verstehen, daß die Praktikanten danach diese Hinweise ohne weitere Anweisungen beachten, wenn sie auf dem Flaschenetikett das entsprechende Symbol sehen.

Alle Versuche, bei denen Standardmaßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichen, können so ohne weitere Einzelanweisungen bearbeitet werden. Selbstverständlich muß es den Assistenten vorbehalten bleiben, sich z.B. in den vor dem Versuch abzuhaltenden Prüfungen nach Ermessen (!) davon zu überzeugen, daß den Studenten die zu treffenden Maßnahmen bekannt sind und diese auch eingehalten werden. Einzelbetriebsanweisungen sind dann, und nur dann nötig, wenn substanz- oder verfahrensspezifische Gefahren abzuwehren sind, die die Praktikanten selbst nicht erkennen oder nicht richtig einschätzen können. Auch hier kann nur die Erfahrung lehren, was zu Vermitteln notwendig ist und was nicht. Sehr wichtig ist, daß die voranstehend reklamierte Entrümpelung der versuchsbezogenen Einzelanweisungen von 08/15-Standardmaßnahmen den benötigten Raum schafft, sich mit den wirklich verfahrens- und substanzspezifischen Dingen auseinanderzusetzen! Sinn machen entsprechende Einzelhinweise nur dann, wenn sie deutlich über das hinaus gehen, was man den R-/S-Sätzen entnehmen kann. Es versteht sich von selbst, daß solche Anweisungen nicht etwa von den Studenten selbst erstellt werden können, sondern diese vielmehr einen Anspruch darauf haben, daß der Lehrkörper seine diesbezüglichen Erfahrungen fundiert weitergibt. Hilfe ist zum Beispiel notwendig beim erstmaligem Umgang mit Brom (Umgang mit der schweren Flasche, richtiges Abmessen und Umfüllen). Ein anderes Beispiel ist das sichere Verhindern des Durchgehens von Nitrierungsreaktionen.

Anzustreben ist, daß Belange der Arbeitssicherheit und der Laborpraxis mit der gleichen souveränen Kompetenz gelehrt werden, wie dies z.B. bei der Vermittlung der aromatischen Substitutionsregeln in der praktikumsbegleitenden Vorlesung der Fall ist. Wichtig ist darüber hinaus, daß Arbeitssicherheitsbelange im Labor auch konsequent praktiziert werden. Dazu gehört, daß es während der Öffnungszeit des Praktikums in jeder einzelnen Minute gewährleistet sein muß, daß mindestens ein Assistent präsent und ansprechbar ist. Erkennbaren Mängeln muß unbeschadet sinkender Etats augenblicklich abgeholfen werden. Wer sich hinter Tabellen mit Grenzwerten versteckt, wer seine Praktikumsaufsicht auf einige Rundgänge pro Tag beschränkt oder wer Praktikanten mit kaputten Hebebühnen mit dem Hinweis "abbürstet", daß dies für das Praktikum ja noch gut genug sei, wird einen sehr verhängnisvollen Lern"erfolg" bei den Praktikanten auslösen: Daß nämlich Sicherheit im Labor nur irgendsoein ätzender theoretischer Quark sei. Gottlob besteht die begründete Hoffnung, daß die hier bezüglich Aufsicht und Unterweisung vertretenen Thesen in Form der anstehenden Novellierung der TRGS451 als BAGUV-Regel spätestens ab 1998 verpflichtende Verhaltensgebote für die Hochschulen werden.