Arbeitssicherheit im universitären Ausbildungslabor
Thesen zur Durchführung eines organisch-chemische Grundpraktikums
GDCh-Vortrag an der Universität Paderborn am 5.5.1997
Vortrag an der Universität Kiel am 11.6.97
Studenten, die zum ersten Mal ein organisch-chemisches Praktikum
absolvieren, haben es schwer. Ist die Aufnahmefähigkeit durch
die Vorlesungsinhalte ohnehin schon stark beansprucht, sollen
sie sich auch im Labor möglichst gleich vom ersten Tage an
richtig verhalten. Dies entspricht dem berühmten Sprung ins
kalte Wasser, denn es sind nicht nur völlig neue Sicherheitsaspekte
von Chemikalien (z.B. Entzündlichkeit oder Hautresorptionfähigkeit)
zu beachten, sondern es sind auch eine Vielzahl neuer Apparaturen
(vor allem natürlich Aufbauten aus Normschliffgeräten,
aber auch z.B. Rotationsverdampfer, Pumpen Spektrometer und Vakuumcontroller)
sachgerecht - und das heißt: Sowohl sicher als auch pfleglich
- zu bedienen. Hinzu kommt, daß die Studenten zu Beginn
auch die organisatorischen Abläufe erst lernen müssen,
wozu z.B. die Frage gehört, wo und wie die erforderlichen
Materialien zu beschaffen sind.
Vor allem der Beginn des Praktikums ist für die Studenten
also schwer. Das Lehrpersonal hat deshalb alles zu tun, die erforderlichen
Kenntnisse unter größtmöglicher Effektivität
zu vermitteln. Eine sehr wesentliche Voraussetzung für diese
Effektivität ist es, die Probleme der Praktikanten genau
zu kennen. Die hierzu notwendige Erfahrung kann nur bei einer
längerfristig gesicherten Verantwortlichkeit für das
Praktikum erworben werden, weshalb eine solche Aufgabe kaum durch
die betreuenden Saalassistenten, sondern vielmehr durch die Leitungsebene
wahrgenommen werden muß, die deshalb einen sehr direkten
Kontakt zu den Praktikanten halten muß.
Es versteht sich von selbst, daß die Praktikanten zu Beginn
des Semesters vor Aufnahme der experimentellen Tätigkeiten
in allen Dingen zu unterweisen sind. Dies betrifft nicht nur die
Sicherheitsunterweisung nach § 20 GefStoffV, sondern auch
eine Erläuterung bzw. Demonstration aller benötigten
Geräte. Sehr bewährt hat es sich z.B., von den Praktikanten
verschiedene Standardapparaturen (z.B. eine Wasserdampfdestillation)
"trocken", d.h. ohne Inhaltsstoffe aufbauen zu lassen
und die dabei gemachten Fehler ausführlich zu besprechen.
Die Sicherheitsunterweisung sollte sich am Kenntnisstand der Praktikanten
orientieren und nicht stereotyp das wiederholen, was in diversen
Praktika vergangener Semester bereits immer wieder wiederholt
wurde. Die wichtigste Themenquelle für diese Unterweisung
müssen die Beobachtungen der Praktikanten im Praktikum sein.
Kein Aufwand sollte zu schade sein, die vermittelten Inhalte durch
Versuche zu untermauern. Vor allem beim Thema Brandgefahr/Brandbekämpfung
lassen sich in die Unterweisung viele Experimente einbauen, die
die Praktikanten nachhaltig beeindrucken. Keinem Institut sollten
dabei z.B. die Kosten für die Füllung von ein paar Kohlendioxidlöschern
zu teuer sein, um die Praktikanten das Ablöschen eines kleinen
Brandes (z.B. brennende Ethanolpfütze) inklusive des Herausnehmens
des Löschers aus der Wandhalterung und des Entsicherns üben
zu lassen.
Der - am Institut für Organische Chemie der FUB 3-tägige
Unterweisungsmarathon fordert Studenten wie Assistenten gleichermaßen
viel ab. Trotzdem ist leicht einsehbar, daß danach noch längst
nicht alle Dinge sicher beherrscht werden. Deshalb sind auch bei
der täglichen Laborarbeit immer wieder Korrekturen anzubringen.
Sehr durchschlagenden Erfolg haben dabei Aushänge vielfältiger
Art, die beispielsweise als Betriebsanweisung an einem Ölpumpstand
angebracht sind und in diesem Fall nicht nur alle notwendigen
Ermahnungen enthalten, wie dieser pfleglich und sicher zu behandeln
ist, sondern auch Hilfestellung für Problemfälle geben,
im konkreten Fall also z.B. die Antwort auf die Frage, was bei
unbefriedigendem Vakuum zu tun ist.
Aushänge sind nur dann brauchbar, wenn sie gelesen und beachtet
werden. Wer sich durch ständige Anpassung von Stil und Art dieser Tatsache vergewissert,
kann durch eine Vielzahl geschickt plazierter Informationsplakate wesentlich dazu
beitragen, daß die Praktikanten sich sehr rasch selbst helfen
können. Der wesentliche Gewinn dieses Umstandes ist, daß
dies Streß im Praktikum abbaut (was der Sicherheit förderlich
ist!) und die Assistenten von Materialbeschaffungs- und Auskunftsdiensten
weitgehend entlastet sind, weshalb diese sich verstärkt den
wirklich fachlichen Problemen widmen können.
Sehr bewährt hat sich darüber hinaus ein praktikumsbegleitendes Seminar,
in dem die im Laufe des Semesters auftretenden Probleme
gemeinsam besprochen werden können. Das Seminar findet am Institut für Chemie der FUB in
der ersten Semesterhälfte 2 Mal wöchentlich statt und
sichert so, daß die gegebenen Informationen in "leicht
verdaulichen Häppchen" dosiert werden. Außerdem
können die Informationen zeitlich dann gegeben werden, wenn
sie akut benötigt werden. (Hinweise zum Einleiten von Druckgasen
in Apparaturen also z.B. dann, wenn diese Laboroperationen im
Praktikum gerade dran sind.) Besprochen wird alles, was zum Laboralltag
gehört. Auch Hinweise zur Laborpraxis erhöhen dabei
mittelbar die Sicherheit im Labor, denn ein Student, der unter
korrekter Anwendung des sog. "Mischkreuzes" seinen Ansatz
richtig berechnet, gerät schließlich nicht wegen experimentellen
Mißerfolgs unter Streß. Meine Stichpunktliste zum Seminar
ist durch die langjährige Beobachtung des Praktikums auf
den heutigen Stand von etwa 130 Einträgen angewachsen.
Zentraler Aspekt der Gefahrstoffverordnung ist es natürlich
zu gewährleisten, daß Beschäftigte vor dem Umgang
mit Gefahrstoffen entsprechend unterwiesen werden. Die TRGS451
als Ausführungsrichtlinie für die Hochschulen hat hier
leider sehr negative Folgen für die Praxis an den Universitäten
gehabt, da man nunmehr häufig, diesem Text in enger Auslegung
folgend, in den Praktika in geradezu ängstlich anmutender
Weise darum bemüht ist, "nachprüfbar protokollmäßige"
Belege für sogenannte "Betriebsanweisungen" zu
produzieren, deren "Erstellung" den Praktikanten aufgetragen wird, die jedoch bar jeder
Erfahrung zwangsläufig nichts anderes produzieren können,
als ein Sammelsurium von R-/S-Sätzen und Grenzwerten. Hierfür
hat sich sogar bereits ein Formblatt etabliert, welches mit kleinen
Abwandlungen überregional verwendet wird. Selbst moderne
Lehrbücher propagieren das Erstellen von "Betriebsanweisungen"
in der Weise, daß schlicht Kennbuchstaben aus der Buchvorlage
in ein Formular umgetragen werden. Kein Wunder, daß solche
Formalismen von den Studenten als öde beklagt werden und
das zusammengetragene Datenmaterial nicht einmal zuverlässig
ist, da es häufig von Semester zu Semester aus alten Protokollen
nicht immer fehlerfrei abgeschrieben wird und die Assistenten
es wohl schnell leid sind, für jeden Versuch bei jedem Praktikanten
an die Hundert Grenzwerte, Kennbuchstaben oder sonstige Daten
auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren.
Hinzukommt, daß von einer systematisierenden Unterweisung
entsprechend den viel zu zaghaften Hinweisen der TRGS451
kaum Gebrauch gemacht wird. Dabei sollten doch gerade Studenten, die später doch einmal in einer
verantwortlich leitenden Stellung tätig sein werden, Anspruch auf die Darstellung von
Zusammenhängen haben. Statt dessen haben sie meist sogar für jedes Lösungsmittel
gesondert das Formblatt zu bearbeiten und beispielsweise immer wieder zu wiederholen, daß mit
leicht entzündlichen Lösungsmitteln im Abzug gearbeitet werden muß. Dabei sind
vielleicht 90 % aller Sicherheitshinweise einfache Standardmaßnahmen (Beispiele: Schutzkittel,
Handschuhe, Abzug, Flasche geschlossen halten), die deshalb nicht in die Einzelanweisung, sondern in die
bereits erwähnte allgemeine Sicherheitsunterweisung zum Praktikumsbeginn gehören, in der
für jede Gefährdungsart (z.B.: "Brandfördernde Stoffe") die erforderlichen
Hinweise gegeben werden können. Es muß sich von selbst verstehen, daß die Praktikanten
danach diese Hinweise ohne weitere Anweisungen beachten, wenn sie auf dem Flaschenetikett das
entsprechende Symbol sehen.
Alle Versuche, bei denen Standardmaßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichen, können so ohne
weitere Einzelanweisungen bearbeitet werden. Selbstverständlich muß es den Assistenten
vorbehalten bleiben, sich z.B. in den vor dem Versuch abzuhaltenden Prüfungen nach Ermessen (!)
davon zu überzeugen, daß den Studenten die zu treffenden Maßnahmen bekannt sind und
diese auch eingehalten werden. Einzelbetriebsanweisungen sind dann, und nur dann nötig, wenn
substanz- oder verfahrensspezifische Gefahren abzuwehren sind, die die Praktikanten selbst nicht
erkennen oder nicht richtig einschätzen können. Auch hier kann nur die Erfahrung lehren, was
zu Vermitteln notwendig ist und was nicht. Sehr wichtig ist, daß die voranstehend reklamierte
Entrümpelung der versuchsbezogenen Einzelanweisungen von 08/15-Standardmaßnahmen den
benötigten Raum schafft, sich mit den wirklich verfahrens- und
substanzspezifischen Dingen auseinanderzusetzen! Sinn machen entsprechende Einzelhinweise nur dann, wenn
sie deutlich über das hinaus gehen, was man den R-/S-Sätzen entnehmen kann. Es versteht sich
von selbst, daß solche Anweisungen nicht etwa von den Studenten selbst erstellt werden
können, sondern diese vielmehr einen Anspruch darauf haben, daß der Lehrkörper seine
diesbezüglichen Erfahrungen fundiert weitergibt. Hilfe ist zum Beispiel notwendig beim erstmaligem
Umgang mit Brom (Umgang mit der schweren Flasche, richtiges Abmessen und Umfüllen). Ein anderes
Beispiel ist das sichere Verhindern des Durchgehens von Nitrierungsreaktionen.
Anzustreben ist, daß Belange der Arbeitssicherheit und der Laborpraxis mit der gleichen
souveränen Kompetenz gelehrt werden, wie dies z.B. bei der Vermittlung der aromatischen
Substitutionsregeln in der praktikumsbegleitenden Vorlesung der Fall ist. Wichtig ist darüber
hinaus, daß Arbeitssicherheitsbelange im Labor auch konsequent praktiziert werden. Dazu
gehört, daß es während der Öffnungszeit des Praktikums in jeder einzelnen Minute
gewährleistet sein muß, daß mindestens ein Assistent präsent und ansprechbar ist.
Erkennbaren Mängeln muß unbeschadet sinkender Etats augenblicklich abgeholfen werden. Wer
sich hinter Tabellen mit Grenzwerten versteckt, wer seine Praktikumsaufsicht auf einige Rundgänge
pro Tag beschränkt oder wer Praktikanten mit kaputten Hebebühnen mit dem Hinweis
"abbürstet", daß dies für das Praktikum ja noch gut genug sei, wird einen sehr
verhängnisvollen Lern"erfolg" bei den Praktikanten auslösen: Daß nämlich
Sicherheit im Labor nur irgendsoein ätzender theoretischer Quark sei. Gottlob besteht die
begründete Hoffnung, daß die hier bezüglich Aufsicht und Unterweisung vertretenen Thesen
in Form der anstehenden Novellierung der TRGS451
als BAGUV-Regel spätestens ab 1998 verpflichtende
Verhaltensgebote für die Hochschulen werden.
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