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Datum des Vortrages: 21.9.1999
Letzte Aktualisierung: 24.09.2000
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Praxisseminar ZTW-Clausthal:

Sicherheitsorganisation in Forschung und Lehre - Praxisbeispiel FU-Berlin

Betriebsanweisungen und Unterweisungen sind an den Universitäten - leider - zu einem erheblichen Teil als Formalismen etabliert. Historisch ist diese Entwicklung nachvollziehbar, denn die Universitäten haben sich mit dem Hinweis auf die "Freiheit von Forschung und Lehre" so lange heftig gegen Auflagen z.B. von der Gefahrstoffverordnung gewehrt, bis man diesen deutlich mit dem Kadi winkte und insbesondere mit der TRGS 451 "nachprüfbar protokollmäßige" Beweise für das Erfüllen der Auflagen einforderte. Ganze Studentengenerationen werden seitdem z.B. mit dem Abschreiben von R-/S-Sätzen gequält, um etwas zu erhalten, was man "Betriebsanweisung" nennt.

Die TRGS 451 ist zurückgezogen und hat dafür der GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) ("Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich") Platz gemacht. Dieses Regelwerk überläßt es vernünftigerweise wieder mehr der Entscheidung des vor Ort Verantwortlichen, in welcher Art entsprechende Anweisungen/Unterweisungen zu erfolgen haben. Insbesondere wird für die typische Vielzahl von Substanzen in einem chemischen Labor endlich eine konsequente Systematisierung von Anweisungen nahegelegt - ein Gedanke, der den Verfassern der TRGS 451 offenbar noch geradezu suspekt war.

Vielleicht 90 % der bei Gefahrstoffen zu treffenden Schutzmaßnahmen betreffen Standardanweisungen, wie etwa Hautschutz (Handschuhe), Augenschutz (Schutzbrille), Atemschutz (z.B. Arbeiten im Abzug), Entsorgung (inkl. der Notfallbeseitigung, z.B. nach Verschütten) und Aufbewahrung (z.B. bei leicht entzündlichen Substanzen). Hinzu kommen noch Hinweise für den Notfall (z.B. Arzt, Notrufnummer, Erste Hilfe). Wer all das in eine brauchbare Betriebsanweisung packt und dies eine "Labor-" oder "Praktikumsordnung" nennt, kann danach die Beschäftigten mit etwa 90 % der verwendeten Gefahrstoffe ohne weitere Anweisungen arbeiten lassen.

So bleibt Luft, um sich spezifischen Problemen widmen zu können. Spezielle Betriebsanweisungen können z.B. den Studenten erläutern, wie man Phosphorpentoxid aus einem Exsikkator bekommt, ohne daß dieser durch die Reaktionswärme zerplatzt und aufsteigender Rauch zu krampfartigen Hustenanfällen führt. Es gibt unzählige Tips und Tricks, die erfahrene Laborinsassen, den Beginnern voraus haben und die das Arbeiten sicherer und effizienter machen. Alles, was nötig ist, ist, daß die Erfahrenen Ihr Wissen an die weniger Erfahrenen weitergeben.

Tips und Tricks zum Umgang mit Gefahrstoffen sind viel zu vielfältig, um auch nur annähernd Eingang in offizielle Regelwerke zu finden. Deshalb kann niemand eine brauchbare Betriebsanweisung erstellen, der statt des Arbeitsvorganges nur die betreffende Aktenlage kennt. Das mindeste, was zu tun ist, ist die Beschäftigten bei Ihrer Tätigkeit zu beobachten und dabei festzustellen, was falsch gemacht wird. Die meisten Lehrenden an der Universität lassen sich doch gerne von Studenten in Diskussionen über das Fachgebiet verwickeln. Warum gibt es das gleiche Sendungsbewußtsein denn nicht für die Frage, wie man mit irgendeinem Teufelszeug so umgeht, daß nichts passieren kann?

Sicherheit kann also nur in rudimentären Ansätzen per Dekret verordnet werden. Der Hauptanteil liegt bei der Motivation der Verantwortlichen. Die lange überfällige Aufwertung von Lehrleistungen ist das, was an den Universitäten vor allem in den Prakika, aber auch anderswo, dem Problem am schnellsten abhelfen würde. Verdächtig sind z.B. Praktika, wenn die Betreuer der Ansicht sind, die Studenten "könnten sowieso alle nichts". Meistens liegt der Grund für die mangelnde Praktikantenleistung nämlich darin, daß diese mit unzureichender Ausstattung sich selbst überlassen bleiben und deshalb einen hohen Anteil der Praktikumszeit allein damit vergeuden müssen, wenigstens das Allernotwendigste an Geräten und Materialien herbeizuschaffen. Wer es als Praktikumsleiter z.B. dabei beläßt, daß im Praktikum Korkringe fehlen, muß sich nicht wundern, wenn es wegen abenteuerlicher Hilfskonstruktionen zum Abstellen der Rundkolben zu Unfällen kommt und wenn die Praktikanten bald jede Lust am Experimentieren verlieren und nur "irgendwie" fertig werden wollen. Auch das Argument, man könne den Studenten ja nun nicht alles "vorkauen", denn schließlich sollen diese ja lernen, "selbständig wissenschaftlich zu arbeiten", kaschiert nur den eigenen Unwillen, sich mit so etwas lästigem, wie der studentischen Ausbildung auseinanderzusetzen.

Ein gut betreutes Praktikum ermöglicht den Studenten ein effektives Arbeiten. Das Gefühl der eigenen Arbeitsfähigkeit hat unmittelbar eine positive Rückwirkung auf die allgemeine Arbeitssicherheit. Auch Hinweise, die nicht direkt die Arbeitssicherheit betreffen, sondern z.B. einfach nur das Versuchsergebnis verbessern (z.B. die Ausbeute des Produkts erhöhen) schaffen deshalb die Motivation, dies auch in sicherer Art und Weise zu tun. Die gegebenen Sicherheitshinweise werden dann nämlich als weitere Hilfe und nicht als zusätzlicher, "zwischen die Beine geworfener Knüppel" begriffen. Zur Experimentierkunst gehört beides: Nämlich Versuchstechniken sowohl mit effektivem Resultat als auch risikofrei zu beherrschen. Warum sträuben sich manche dann, dies als Einheit zu lehren, obwohl dies so eng miteinander verzahnt ist?

Aus meinem eigenen Praktikum kann ich berichten, daß die getroffenen Organisations- und Unterweisungsformen derart effektiv sind, daß die frei gewordene Zeit erfolgreich dazu verwendet werden kann, die Grundpraktikanten auch anspruchsvollere Versuche durchführen zu lassen, die andernorts erst im Hauptstudium zu absolvieren sind. Außerdem ist die Qualität der hergestellten Substanzen im Regelfall so gut, daß diese den Mitarbeitern des Instituts zur Weiterverwendung überlassen werden können. Auch das ist übrigens eine Motivationssteigerung für die Praktikanten.

In der Zusammenfassung für mein HIS-Referat vom 13.1.1998 schrieb ich:
"Mit jeder Unterweisung - egal ob allgemein oder speziell oder ob mündlich oder schriftlich - sollte der Anspruch verbunden sein, daß diese didaktisch qualifiziert erteilt wird. Allgemeine Sicherheitsunterweisungen zu Beginn eines Praktikums dürfen keine "Gähn"-Veranstaltungen sein, die der Unterweisende gequält mit kleinen Witzchen aufzulockern versucht. Was zu tun ist, damit entsprechende Veranstaltungen oder Skripten genauso gut werden, wie beliebige Fachvorlesungen oder Seminare des Instituts, muß anhand der Gegebenheiten vor Ort entschieden werden. Kreativität und persönliches Engagement sind gefragt, Vorlesungen, Seminare, Unterweisungen, Prüfungen, Experimente, Demonstrationen, Bilder (z.B. Dias), Overheadfolien, Aushänge, Plakate, Besichtigungen, Computerprogramme, Internet oder was immer sonst zu nutzen, um Arbeitssicherheitsaspekte zu einem für die Adressaten interessanten Fachgebietsteil zu machen. Stellen Sie als Ausbildungsleiter an sich den Anspruch, mehr - und besseres - vermitteln zu wollen als das, was in der Laborordnung steht oder von dem für etliche Hundert D-Mark gekauften Betriebsanweisungsprogramm ausgespuckt wird!"

Daran halte ich unverändert fest!