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Dr. Thomas Lehmann | |
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Datum des Seminars: 18.09.2000 bis 20.09.2000 Letzte Aktualisierung: 16.03.2001 |
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Ausbildungsgerechte Versuchsskripten
Wenn Sie meinen, haben Sie sich vielleicht auch schon einmal gefragt, ob das denn überhaupt noch der Arbeitssicherheit entspricht, was Sie da tun.
Es gibt kein Mittel, all diese Probleme völlig abzustellen, wohl aber Wege, sie zu mindern. Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen Nehmen Sie an, ein Student soll für einen Versuch Benzylbromid einsetzen und ist von Ihnen instruiert worden, sich hinsichtlich der Einstufung mit R-/S-Sätzen zu informieren. Er berichtet Ihnen von der Reizwirkung und Sie nicken zustimmend und heben dabei mit der Bemerkung "Teufelszeug" warnend den Zeigefinger und erklären noch, dass bei Augenreizung sofort unter fließendem Sprühstrahl mit Wasser zu spülen ist und wohin ev. anfallende Reste zu entsorgen sind. Wenn das alles ist, was Sie ihm sagen, wird alsbald der Student zusammen mit all seinen Laborkollegen mit tränenden Augen vor Ihnen stehen und Ihnen erklären, dass er den Versuch ziemlich mies findet. Was hat an Informationen gefehlt? Sie müssen einfach all das weitergeben, was Ihnen an eigener Erfahrung oder sonstigen Kenntnissen bezüglich der Substanz zur Verfügung steht! Noch wichtiger: Sie müssen ins Labor gehen und feststellen, was die Studenten überhaupt falsch machen!! Typische Anfängerfehler beim Umgang mit Benzylbromid:
Geben Sie Hinweise zur notwendigen Arbeitshygiene! Vielleicht sind Sie ja aber auch selbst Schuld an dem Problem:
Geben Sie zum Umgang mit Benzylbromid Hinweise, z.B.:
Sie fühlen sich jetzt auf den Arm genommen nicht wahr? Denn eigentlich versprach Ihnen die Überschrift doch eine Arbeitserleichterung und nun sollen Sie plötzlich zusätzliche Chemikalien bereitstellen und auch noch intensiv auf jeden Studenten einreden, der diesen Versuch macht! Sie können sich unmöglich um alles kümmern! Und welbst wenn: Die Studenten würden sich das alles niemals merken. Und dennoch: Ist das alles zusammen nicht vielleicht doch eine Art Betriebsanweisung im bestverstandenen Sinne? Ist es nicht die bessere Information als lediglich R-/S-Sätze aufschreiben zu lassen, deren jämmerliche Anzahl vorn und hinten nicht ausreicht, um die notwendigen Schutzmaßnahmen für die 19 Millionen derzeit bekannten Substanzen ausreichend zu beschreiben? Gibt es z.B. einen S-Satz, der sagt, wie man Lithiumaluminiumhydrid aus dem Beutel in der zugelöteten Dose bekommt, ohne dabei einen Hustenanfall zu kriegen? Sollte man bei der zur Entsorgung erfolgenden Desaktivierung von Chlorsulfonsäure den Praktikanten nicht ein bisschen mehr sagen, als dass das Zeug mit Wasser "heftig" reagiert? Fazit: Praktikanten können für viele Gefahrstoffe nicht selbst ermitteln, wie mit diesen sachgerecht umzugehen ist! Sie brauchen also für diese Stoffe Anleitungen! Am besten in Schriftform! Unmittelbar zusammen mit der Versuchsvorschrift! Mit einem Wort: Sie brauchen eine eigene Versuchsskripte!
Uff! Das ist ja schon wieder eine Mehrarbeit! Gewiss, es ist zunächst einmal reichlich Arbeit zu investieren. Die Früchte zeigen sich aber alsbald: Stellt sich nämlich heraus, dass irgendetwas an den Anweisungen zu ändern ist, so können Sie das jetzt - schwupps - mal eben auf der Festplatte Ihres Rechners ändern und haben sogleich eine aktualisierte Skriptversion in der Hand, die Sie blitzschnell - wenn es sein muss, sogar während des laufenden Praktikumsbetriebes einsetzen können! Müssen Sie jetzt für jede Substanz so eine ausführliche Anweisung schreiben? Ganz und gar nicht. Im Gegenteil: Mindestens 90 % der im Grundpraktikum verwendeten Substanzen haben ein laborübliches "normales" Gefahrenpotenzial. Studenten können selbst entscheiden, was zu tun ist, wenn Sie auf der Flasche z.B. das Flammensymbol "F" finden, wenn Sie Ihnen das in der "§-20-Unterweisung" zu Beginn des Praktikums erläutert haben. Zu einer derartigen Systematisierung sind Sie im übrigen auch durch die GUV 19/17 (Siehe dort unter "Vorbemerkung" und § 4.13) ausdrücklich ermuntert! Sollen die Praktikanten dann wenigstens für die übrigen Substanzen wie bisher auf Formblättern die R-/S-Sätze ermitteln? Es lohnt sich nicht - oder schlimmer noch: Es ist kontraproduktiv, über das Gefahrenpotenzial von Bariumacetat oder die seit mindestens zwei Semestern bekannte Salzsäure wieder und immer wieder zu lamentieren! Überlegen Sie, wie viel Zeit die Praktikanten jedes Mal mit dem Abpinseln von R-/S-Sätzen vergeuden (und dabei im Regelfall ja doch nur die Vordrucke aus den Musterprotokollen des vergangenen Semesters abschreiben!) und wie viel Zeit auch Sie selbst mit der Kontrolle solcher (Nicht!-)"Betriebsanweisungen" zubringen müssen. Sicher: Nach 20 Stufen können die Praktikanten ein paar R-Sätze auswendig hersagen. Das ist ja auch gar nicht so schlecht. Aber haben wir den Studenten andere auswendig zu lernende Dinge, wie typische Bandenlagen in IR- oder NMR-Spektren oder das Periodensystem auch mit solch sonderschulpädagogischen Maßnahmen beigebracht? Einschlägigen Vorschriften ist zu entnehmen, dass man allein aus R-/S-Sätzen, ev. garniert mit MAK-Werten oder Wassergefährdungsklassen keine Betriebsanweisungen gießen kann. Das, was auf der Flasche steht, ist nicht mehr oder weniger als ein erster Anhaltspunkt. Zu Deutsch: Der Gabelstaplerfahrer soll wissen, ob er, wenn ihm eine Flasche von der Palette gefallen ist, Lappen und Besen nehmen kann und dabei vielleicht sofort die Zigarette ausdrücken muss oder ob er doch lieber gleich den Chef benachrichtigen sollte. Zum sachgerechten Experimentieren im Labor muss man schon ein wenig mehr wissen! Brauchen die Praktikanten die R-/S-Sätze dann gar nicht mehr zu kennen? Das nicht! Es ist nur nicht notwendig, das gesamte Grundstudium hindurch immer wieder auf der Einstufung selbst banaler Einzelchemikalien herumzureiten. Natürlich sollen die Studenten lernen, sich über das Gefahrenpotenzial eines ihnen unbekannten Gefahrstoffes zu informieren. Keine Frage, dass da der erste Blick dem Flaschenetikett gelten muss. Aber auch das Substanzdatenblatt und andere Gefährdungsinformationen wollen "richtig" gelesen werden, z.B. weil viele dort angegebene Dinge für das Arbeiten im Labormaßstab völlig irrelevant sind. (Einige Stichworte: "Brandgase", "Löschwasserrückhaltebecken", viele als "heftig" beschriebene Reaktionen, die erst bei industriellen Mengen zum Problem werden.) Sinnvoll ist eine solche Ermittlung aber erst, wenn die Studenten schon eine gewisse Vorstellung davon haben, zu welchen Dingen Gefahrstoffe fähig sind - wenn Sie also eine gewisse Erfahrung haben. Im organisch-chemischen Grundpraktikum der FU-Berlin müssen die Praktikanten deshalb am Ende des Kurses eine Prüfung absolvieren, bei der Sie das Gefahrenpotenzial und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen eines ihnen unbekannten Stoffes ermitteln müssen. Dazu ist ein Fragebogen zu bearbeiten. Die Prüfung geht weit über das Abfragen von R-/S-Sätzen hinaus und umfasst beispielsweise die Problematik von Legal- und Selbsteinstufung und besondere Umgangsvorschriften z.B. beim Umgang mit carcinogenen Stoffen. Dazu sind u.a. bestimmte Paragraphen der Gefahrstoffverordnung zu lesen. Ausbildungsziel: Statt der immer wieder gleichen "R-/S-Gebetsmühle" lieber einmal richtig in die Tiefe gehen. Hinweise zur Versuchsdurchführung Für die Versuchsdurchführung gilt das gleiche wie für die Betriebsanweisung für die Gefahrstoffe:
"Weiterhelfen" bedeutet nicht, dass Sie z.B. auch dem dümmsten Praktikanten am Schluss des Kurses noch beschreiben, wie er 15 %ige Natronlauge anzusetzen hat. Wenn Sie aber z.B. feststellen, dass verdächtig viele Praktikanten beklagen, dass das Gefäß mit tert-Butanol alle sei und auch die von der Materialverwaltung nachgeholten Gefäße von den Praktikanten immer wieder alsbald als leer deklariert werden, so wird es Zeit, dafür den Grund zu suchen. Möglicherweise stellen Sie dabei fest, dass die Praktikanten nur nicht bedacht haben, dass diese Substanz einen Schmelzpunkt knapp über Raumtemperatur besitzt und die Flasche deshalb zur Entnahme etwas angewärmt werden muss. Das sehen die Praktikanten meist nicht von alleine, weil diese Substanz zumeist in undurchsichtigen Aluminiumflaschen in den Handel gebracht wird. Man kann den Studenten doch nicht alles vorkauen! Bitteschön, wollten nicht Sie sich gerade unnötige Arbeit vom Leib halten?
All dieses Nachfragen kann vermieden werden, wenn die Studenten in den Skripten Arbeitsmaterialien und Arbeitsvorschriften korrekt benannt bekommen! Konkretes Versuchsbeispiel Sie finden nachfolgend ein konkretes Versuchsbeispiel aus dem organisch-chemischen Grundpraktikum der FU-Berlin. Für einen erfahrenen Chemiker würden ein paar läppische Sätze als Versuchsvorschrift genügen. In der Skripte sind zweieinhalb (verkleinerte) DIN a4-Seiten draus geworden! Lesen Sie selbst, was diese Anleitung von einer "normalen" Literaturvorschrift unterscheidet! Bedenken Sie bei Ihrem Urteil folgendes:
Skripten, die zu einem späteren Zeitpunkt im Semester eingesetzt werden, sehen in diesem Praktikum übrigens anders aus: Dann wissen die Studenten nämlich schon besser Bescheid und brauchen Anleitungen in dieser Ausführlichkeit nicht mehr. Holen Sie die Studenten dort ab, wo sie sich befinden!
Weitere Versuchsskripten (WORD-Dokumente)
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