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Praxisseminar:
Chemische Praktika auf dem Prüfstand
 
III. Praktikumsleitung: Was bedeutet das?
Datum des Seminars: 18.09.2000 bis 20.09.2000
Letzte Aktualisierung: 16.03.2001
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Ausbildungsgerechte Versuchsskripten

Wenn Sie meinen,
für Ihr Praktikum zu wenig Assistenten zu haben ...

haben Sie sich vielleicht auch schon einmal gefragt, ob das denn überhaupt noch der Arbeitssicherheit entspricht, was Sie da tun.

  • Haben Sie das Gefühl, dass die Studenten Sie so sehr mit Fragen und Problemen bedrängen, dass Sie keine Zeit finden, sich dem jeweiligen Problem angemessen zu widmen?
  • Kommt es vor, dass Studenten Ihnen ein restlos verdorbenes Produkt vorzeigen, obwohl Sie doch gestern ganz genau erklärt hatten, wie man das richtig hätte machen sollen? Halten die Studenten Ihnen dann pikiert vor, dass sie doch aber GENAU das getan hätten, was Sie ihnen geraten haben?
  • Müssen Sie sich jedes Mal überwinden, das Praktikantenlabor aufzusuchen, weil es dort ständig unerträglich stinkt?
  • Raufen Sie sich die Haare, weil Praktikanten in jedem Semester bei einem bestimmten Versuch immer wieder denselben total dummen Fehler machen?
  • Schlingen Sie das Mittagessen hastig herunter, weil Sie befürchten, dass während Ihrer Abwesenheit etwas passiert, weil der einzig verbliebene Kollege mit all den Praktikanten garantiert nicht alleine fertig wird?
  • Nervt es Sie, dass Praktikanten immer wieder vergessen, dass Sie Ihnen die Anweisung gegeben haben, an bestimmten Stellen von der vorhandenen Versuchsvorschrift abzuweichen?
  • Stehen Ihnen manchmal die Haare zu Berge, wenn Sie sehen, wie ein Praktikant z.B. mit der Bromflasche beim Abfüllen umgeht?
  • Finden Sie, dass die Praktikanten vor allem zu Beginn des Praktikums die einfachsten Dinge nicht beachten und sich eigentlich aufführen wie Lemminge?

Es gibt kein Mittel, all diese Probleme völlig abzustellen, wohl aber Wege, sie zu mindern.

Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen

Nehmen Sie an, ein Student soll für einen Versuch Benzylbromid einsetzen und ist von Ihnen instruiert worden, sich hinsichtlich der Einstufung mit R-/S-Sätzen zu informieren. Er berichtet Ihnen von der Reizwirkung und Sie nicken zustimmend und heben dabei mit der Bemerkung "Teufelszeug" warnend den Zeigefinger und erklären noch, dass bei Augenreizung sofort unter fließendem Sprühstrahl mit Wasser zu spülen ist und wohin ev. anfallende Reste zu entsorgen sind. Wenn das alles ist, was Sie ihm sagen, wird alsbald der Student zusammen mit all seinen Laborkollegen mit tränenden Augen vor Ihnen stehen und Ihnen erklären, dass er den Versuch ziemlich mies findet.

Was hat an Informationen gefehlt?

Sie müssen einfach all das weitergeben, was Ihnen an eigener Erfahrung oder sonstigen Kenntnissen bezüglich der Substanz zur Verfügung steht! Noch wichtiger:

Sie müssen ins Labor gehen und feststellen, was die Studenten überhaupt falsch machen!!

Typische Anfängerfehler beim Umgang mit Benzylbromid:

  • Die Praktikanten beherrschen Umfüllvorgänge nicht richtig und kümmern sich nicht peinlich um jeden verschütteten Tropfen.
  • Es wird zwar während des Versuchs peinlich sauber gearbeitet, aber die Apparaturteile werden hinterher am offenen Waschbecken gereinigt oder die Reinigung im Abzug hat ungenügenden Erfolg.
  • Destillationsrückstände werden ohne Vorbehandlung in die Sammelkanne für Lösungsmittelabfälle entsorgt.
  • Die Praktikanten bekommen einen Spritzer auf den Kittel und laufen damit herum.

Geben Sie Hinweise zur notwendigen Arbeitshygiene! Vielleicht sind Sie ja aber auch selbst Schuld an dem Problem:

  • Lassen Sie die Praktikanten z.B. den Brechungsindex von der Substanz bestimmen, obwohl das Refraktometer nicht im Abzug steht und auch nicht ohne weiteres dorthin verbracht werden kann? Sehen Sie ab von solcher Quälerei! Seien Sie froh, dass die Praktikanten nicht mit Benzylchlorid hantiert haben, denn spätestens dann könnte man Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung belangen, denn das Chlorid ist carcinogen!

Geben Sie zum Umgang mit Benzylbromid Hinweise, z.B.:

  • Der Tränenreiz ist hinterhältig, weil man zunächst einen nur mäßigen Geruch wahrnimmt und der Tränenreiz mit Verzögerung, dann aber unaufhaltsam kommt.
  • Glasgeräte werden am besten durch Abspülen/Einlegen mit/in ethanolischer Natronlauge dekontaminiert. Die Lauge erhält man bei jedem Vernichten von Natrium und schmeißt diese deshalb zweckmäßigerweise nicht immer gleich weg, sondern hebt sich etwa 2 Liter pro Labor für solche oder ähnliche Fälle auf. Sorgen Sie selbst für die Bereitstellung der Lauge!

Sie fühlen sich jetzt auf den Arm genommen nicht wahr? Denn eigentlich versprach Ihnen die Überschrift doch eine Arbeitserleichterung und nun sollen Sie plötzlich zusätzliche Chemikalien bereitstellen und auch noch intensiv auf jeden Studenten einreden, der diesen Versuch macht! Sie können sich unmöglich um alles kümmern! Und welbst wenn: Die Studenten würden sich das alles niemals merken.

Und dennoch:

Ist das alles zusammen nicht vielleicht doch eine Art Betriebsanweisung im bestverstandenen Sinne? Ist es nicht die bessere Information als lediglich R-/S-Sätze aufschreiben zu lassen, deren jämmerliche Anzahl vorn und hinten nicht ausreicht, um die notwendigen Schutzmaßnahmen für die 19 Millionen derzeit bekannten Substanzen ausreichend zu beschreiben? Gibt es z.B. einen S-Satz, der sagt, wie man Lithiumaluminiumhydrid aus dem Beutel in der zugelöteten Dose bekommt, ohne dabei einen Hustenanfall zu kriegen? Sollte man bei der zur Entsorgung erfolgenden Desaktivierung von Chlorsulfonsäure den Praktikanten nicht ein bisschen mehr sagen, als dass das Zeug mit Wasser "heftig" reagiert?

Fazit: Praktikanten können für viele Gefahrstoffe nicht selbst ermitteln, wie mit diesen sachgerecht umzugehen ist!

Sie brauchen also für diese Stoffe Anleitungen!

      Am besten in Schriftform!

            Unmittelbar zusammen mit der Versuchsvorschrift!

                  Mit einem Wort:

Sie brauchen eine eigene Versuchsskripte!

  • Schreiben Sie in die Versuchsskripte alles hinein, was Ihnen wichtig ist!
  • Beschreiben Sie exakt, was zu tun ist. Es darf hinterher keine mündlichen Rücknahmen dessen geben, was in der Anleitung geschrieben ist.

Uff! Das ist ja schon wieder eine Mehrarbeit!

Gewiss, es ist zunächst einmal reichlich Arbeit zu investieren. Die Früchte zeigen sich aber alsbald: Stellt sich nämlich heraus, dass irgendetwas an den Anweisungen zu ändern ist, so können Sie das jetzt - schwupps - mal eben auf der Festplatte Ihres Rechners ändern und haben sogleich eine aktualisierte Skriptversion in der Hand, die Sie blitzschnell - wenn es sein muss, sogar während des laufenden Praktikumsbetriebes einsetzen können!

Müssen Sie jetzt für jede Substanz so eine ausführliche Anweisung schreiben?

Ganz und gar nicht. Im Gegenteil: Mindestens 90 % der im Grundpraktikum verwendeten Substanzen haben ein laborübliches "normales" Gefahrenpotenzial. Studenten können selbst entscheiden, was zu tun ist, wenn Sie auf der Flasche z.B. das Flammensymbol "F" finden, wenn Sie Ihnen das in der "§-20-Unterweisung" zu Beginn des Praktikums erläutert haben. Zu einer derartigen Systematisierung sind Sie im übrigen auch durch die GUV 19/17 (Siehe dort unter "Vorbemerkung" und § 4.13) ausdrücklich ermuntert!

Sollen die Praktikanten dann wenigstens für die übrigen Substanzen wie bisher auf Formblättern die R-/S-Sätze ermitteln?

Es lohnt sich nicht - oder schlimmer noch: Es ist kontraproduktiv, über das Gefahrenpotenzial von Bariumacetat oder die seit mindestens zwei Semestern bekannte Salzsäure wieder und immer wieder zu lamentieren! Überlegen Sie, wie viel Zeit die Praktikanten jedes Mal mit dem Abpinseln von R-/S-Sätzen vergeuden (und dabei im Regelfall ja doch nur die Vordrucke aus den Musterprotokollen des vergangenen Semesters abschreiben!) und wie viel Zeit auch Sie selbst mit der Kontrolle solcher (Nicht!-)"Betriebsanweisungen" zubringen müssen. Sicher: Nach 20 Stufen können die Praktikanten ein paar R-Sätze auswendig hersagen. Das ist ja auch gar nicht so schlecht. Aber haben wir den Studenten andere auswendig zu lernende Dinge, wie typische Bandenlagen in IR- oder NMR-Spektren oder das Periodensystem auch mit solch sonderschulpädagogischen Maßnahmen beigebracht?

Einschlägigen Vorschriften ist zu entnehmen, dass man allein aus R-/S-Sätzen, ev. garniert mit MAK-Werten oder Wassergefährdungsklassen keine Betriebsanweisungen gießen kann. Das, was auf der Flasche steht, ist nicht mehr oder weniger als ein erster Anhaltspunkt. Zu Deutsch: Der Gabelstaplerfahrer soll wissen, ob er, wenn ihm eine Flasche von der Palette gefallen ist, Lappen und Besen nehmen kann und dabei vielleicht sofort die Zigarette ausdrücken muss oder ob er doch lieber gleich den Chef benachrichtigen sollte. Zum sachgerechten Experimentieren im Labor muss man schon ein wenig mehr wissen!

Brauchen die Praktikanten die R-/S-Sätze dann gar nicht mehr zu kennen?

Das nicht! Es ist nur nicht notwendig, das gesamte Grundstudium hindurch immer wieder auf der Einstufung selbst banaler Einzelchemikalien herumzureiten. Natürlich sollen die Studenten lernen, sich über das Gefahrenpotenzial eines ihnen unbekannten Gefahrstoffes zu informieren. Keine Frage, dass da der erste Blick dem Flaschenetikett gelten muss. Aber auch das Substanzdatenblatt und andere Gefährdungsinformationen wollen "richtig" gelesen werden, z.B. weil viele dort angegebene Dinge für das Arbeiten im Labormaßstab völlig irrelevant sind. (Einige Stichworte: "Brandgase", "Löschwasserrückhaltebecken", viele als "heftig" beschriebene Reaktionen, die erst bei industriellen Mengen zum Problem werden.) Sinnvoll ist eine solche Ermittlung aber erst, wenn die Studenten schon eine gewisse Vorstellung davon haben, zu welchen Dingen Gefahrstoffe fähig sind - wenn Sie also eine gewisse Erfahrung haben.

Im organisch-chemischen Grundpraktikum der FU-Berlin müssen die Praktikanten deshalb am Ende des Kurses eine Prüfung absolvieren, bei der Sie das Gefahrenpotenzial und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen eines ihnen unbekannten Stoffes ermitteln müssen. Dazu ist ein Fragebogen zu bearbeiten. Die Prüfung geht weit über das Abfragen von R-/S-Sätzen hinaus und umfasst beispielsweise die Problematik von Legal- und Selbsteinstufung und besondere Umgangsvorschriften z.B. beim Umgang mit carcinogenen Stoffen. Dazu sind u.a. bestimmte Paragraphen der Gefahrstoffverordnung zu lesen. Ausbildungsziel: Statt der immer wieder gleichen "R-/S-Gebetsmühle" lieber einmal richtig in die Tiefe gehen.

Hinweise zur Versuchsdurchführung

Für die Versuchsdurchführung gilt das gleiche wie für die Betriebsanweisung für die Gefahrstoffe:

  • Geben Sie alle Hinweise, die den Studenten weiterhelfen!

"Weiterhelfen" bedeutet nicht, dass Sie z.B. auch dem dümmsten Praktikanten am Schluss des Kurses noch beschreiben, wie er 15 %ige Natronlauge anzusetzen hat. Wenn Sie aber z.B. feststellen, dass verdächtig viele Praktikanten beklagen, dass das Gefäß mit tert-Butanol alle sei und auch die von der Materialverwaltung nachgeholten Gefäße von den Praktikanten immer wieder alsbald als leer deklariert werden, so wird es Zeit, dafür den Grund zu suchen. Möglicherweise stellen Sie dabei fest, dass die Praktikanten nur nicht bedacht haben, dass diese Substanz einen Schmelzpunkt knapp über Raumtemperatur besitzt und die Flasche deshalb zur Entnahme etwas angewärmt werden muss. Das sehen die Praktikanten meist nicht von alleine, weil diese Substanz zumeist in undurchsichtigen Aluminiumflaschen in den Handel gebracht wird.

Man kann den Studenten doch nicht alles vorkauen!

Bitteschön, wollten nicht Sie sich gerade unnötige Arbeit vom Leib halten?

  • Möchten Sie gerne in jedem Semester immer wieder geduldig erklären, dass es in Ihrem Praktikum die Ölbäder, von denen in der Literaturvorschrift die Rede ist, schon lange nicht mehr gibt und statt dessen PEG-Bäder verwendet werden?
  • Verlangen die Praktikanten hartnäckig nach den in den Versuchsvorschriften vorgesehenen Wasserstrahlpumpen, obwohl Sie die längst weggeschmissen und durch Membranpumpen ersetzt haben?
  • Wollen Sie jedes Mal peinlichst darauf achten, dass die Praktikanten es nicht verschusseln, den in der Literatur beschriebenen Ansatz zu halbieren, zu dritteln oder zu verdoppeln?

All dieses Nachfragen kann vermieden werden, wenn die Studenten in den Skripten Arbeitsmaterialien und Arbeitsvorschriften korrekt benannt bekommen!

Konkretes Versuchsbeispiel

Sie finden nachfolgend ein konkretes Versuchsbeispiel aus dem organisch-chemischen Grundpraktikum der FU-Berlin.

Für einen erfahrenen Chemiker würden ein paar läppische Sätze als Versuchsvorschrift genügen. In der Skripte sind zweieinhalb (verkleinerte) DIN a4-Seiten draus geworden! Lesen Sie selbst, was diese Anleitung von einer "normalen" Literaturvorschrift unterscheidet! Bedenken Sie bei Ihrem Urteil folgendes:
  • Dieser Versuch ist einer der ersten, der im Praktikum durchgeführt wird.
  • Die Anleitung führt dazu, dass dieser Versuch von den Praktikanten selbständig und sicher ausgeführt werden kann, obwohl mit ätzendem und giftigem Brom umzugehen ist.
  • Die Assistenten werden entlastet. Quot erat demonstrandum!
    Man kann diesen Umstand dazu benutzen, das Praktikum in Zukunft mit weniger Assistenten zu bestücken. Noch besser: Die Assistenten erhalten verstärkt die Zeit, sich um die wirklichen Probleme der Praktikanten zu kümmern. Das, was sich mit Praktikanten zu besprechen lohnt, reicht von der Frage, wie man den Schütteltrichter beim Ausschütteln hält, bis zur Diskussion der Ambidenz des Cyanidions bei nucleophilen Substitutionsreaktionen.

Skripten, die zu einem späteren Zeitpunkt im Semester eingesetzt werden, sehen in diesem Praktikum übrigens anders aus: Dann wissen die Studenten nämlich schon besser Bescheid und brauchen Anleitungen in dieser Ausführlichkeit nicht mehr.

Holen Sie die Studenten dort ab, wo sie sich befinden!


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