| Umgang mit carcinogenen Stoffen
im Institut für Chemie der FU-Berlin
Arbeitsgruppen
Um verbreiteter Unkenntnis und Sorglosigkeit im Umgang mit carcinogenen Stoffen
entgegenzuwirken, habe ich vor einem knappen Jahr mit unserer Materialverwaltung
verabredet, dass carcinogene Stoffe nur nach einer Pflichtberatung durch
mich bestellt oder ausgehändigt werden. Ziel dieser Beratung war es
natürlich, die Mitarbeiter mit den bestehenden Vorschriften und Auflagen
vertraut zu machen. Zentraler Aspekt waren Substitutionsgebot und
Expositionsminimierung. Wir haben zunächst gemeinsam überlegt,
ob es Möglichkeiten gibt, die Verwendung des Stoffes zu vermeiden. Ging
es darum, eine bestehende Literaturvorschrift erst einmal nachzukochen, so
haben wir die Ersatzstoffsuche für den Fall vertagt, dass sich die Synthese
als brauchbar erweisen und nunmehr regelmäßig durchgeführt
werden sollte. Außerdem haben wir festgelegt, wie die Arbeitsabläufe
möglichst sicher zu gestalten sind. Ein anderer Aspekt war die Frage
des Verbleibs des carcinogenen Gefahrstoffes. Manche Mitarbeiter waren durchaus
bereit, bei Reaktionen, die nur in größeren Zeitabständen
durchgeführt werden, das carcinogene Reagenz jeweils nur kurzfristig
von der Materialverwaltung zu holen und hernach gleich wieder
zurückzugeben.
Die Akzeptanz der Mitarbeiter über die getroffene Regelung war
überraschend gut. Entscheidend dazu beigetragen hat wohl, dass ich strikt
darum bemüht war, eine auch für die Mitarbeiter praktikable
Lösung zu finden. Man kann sagen, dass manche Mitarbeiter über
die Beratung sogar dankbar waren, weil sich aus dem Gespräch
Handlungsabläufe ergeben haben, die den Umgang mit dem Gefahrstoff auch
aus Mitarbeitersicht sicherer gemacht haben. Schließlich habe ich die
Verwendung des carcinogenen Gefahrstoffes manchmal sogar ganz vermeiden
können.
Eine praktikable Regelung also, mit deren Ergebnis ich sehr zufrieden war.
Mit dem - formal berechtigten - Hinweis auf die alleinige Zuständigkeit
des Arbeitsgruppenleiters haben die Professoren diese Regelung allerdings
wieder außer Kraft gesetzt.
Organisch-chemisches Grundpraktikum
Selbstverständlich hat es im organisch-chemischen Praktikum schon vor
vielen Jahren - wie anderswo auch - Bemühungen gegeben, den seinerzeit
üblichen überbordenden Gebrauch von Gefahrstoffen einzuschränken.
Übrig geblieben sind aber ein paar Versuche, in denen weiterhin mit
gefährlichen, darunter auch carcinogenen Stoffen umgegangen wird. Im
Gegensatz zu früher haben diese Versuche aber nun eine herausragende
Stellung, denn hier ist jetzt das Erlernen des Umgangs mit dem Gefahrstoff
das direkte Ausbildungsziel. Gemäß GUV-SR 2005 (bisher GUV 19.17) erfordert dies besondere
Anleitungen und Unterweisungsmaßnahmen. Die Studenten erhalten dazu
eine Versuchsskripte, in der Gefahren und zu treffende Schutzmaßnahmen
ausführlich dargelegt sind. In der mündlichen Vorbesprechung
("Antestat") des Versuchs werden diese Dinge auch noch einmal ausführlich
diskutiert. Schließlich ist für besonders kritische Laboroperationen
eine Individualbetreuung vorgesehen, d.h. die entsprechenden Handgriffe erfolgen
unter der direkten Aufsicht des Assistenten.
Welche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit carcinogenen Gefahrstoffen notwendig
sind, ist zum erheblichen Teil eine Frage der individuellen
Risikoabschätzung. Insbesondere gibt es kaum verlässliche
Informationen, wie stark denn die Gefährdung bei einer Exposition ist.
Ich versuche, im folgenden die im genannten Praktikum vorhandene Bandbreite
der Schutzmaßnahmen durch 2 Versuchsbeispiele aufzuzeigen.
Beispiele:
-
a) Friedel-Crafts-Alkylierung von Benzol
-
Diesen Versuch haben wir "schon immer gemacht". Er ist also nicht neu im
Programm. Der chemiedidaktische Wert des Versuchs besteht u.a. darin, dass
bei der Alkylierung NMR-spektroskopisch identifizierbare Umlagerungsprodukte
auftreten, wobei die Auswertung der Spektren wegen der auftretenden Gemische
für den Grundpraktikumsmaßstab als anspruchsvoll zu bezeichnen
ist.
Viele Versuche zur Substitution des Benzols brachten keine befriedigenden
Ergebnisse. Im Prinzip erhöht sich mit anderen Substraten die
Produktvielfalt bis zur Unauswertbarkeit der Spektren. Aber warum nicht gerade
diesen Versuch als Beispiel für den Umgang mit einem carcinogenen
Gefahrstoff hernehmen? Vorteilhaft ist, dass man den Grundpraktikanten nicht
erst einbleuen muss, dass Benzol gefährlich ist. Sie bringen dieses
Wissen und den notwendigen Respekt vor der Substanz in jedem Falle mit!
Bleibt also noch die Frage, wie die Praktikanten sachgerecht anzuleiten sind.
Im Prinzip sind die normalen Standardmaßnahmen ausreichend, sie
müssen nur besonders gewissenhaft angewendet werden. Die zu beachtenden
Dinge sind:
-
Zuverlässiger Handschutz
Dies wird gewährleistet durch 2 übereinandergezogene Handschuhe
aus Latex. Latex ist ebenso wenig wie Nitril resistent gegenüber Benzol,
hat aber den Vorteil so billig zu sein, dass es finanziell nicht schmerzt,
den benetzten Handschuh sofort zu verwerfen. Resistent wären Handschuhe
aus Viton oder PVA, die aber erheblich teurer (50,- - 150,- DM/Paar) wären
und wegen der schlechteren Geschmeidigkeit des Materials zudem die für
ein sicheres Arbeiten notwendige Fingerfertigkeit negativ beeinflussen
würden.
-
Hygienisch einwandfreier Arbeitsplatz
Wird gewährleistet durch die unmittelbare Kontrolle durch den Assistenten
-
Hygienisch einwandfreie Arbeitsweise
Dieser Punkt macht den Praktikanten Schwierigkeiten. Das hat nichts damit
zu tun, das die Praktikanten alle Ferkel wären! Nein, sie beherrschen
nur die Handgriffe noch nicht:
-
Sie kommen nicht von selbst darauf, alles kontaminierte in eine
Plastikschüssel zu stellen.
-
sie bekommen Angst, weil die zum Ausgießen gekippte Vorratsflasche
sich plötzlich als so schwer erweist, dass sie aus der Hand zu gleiten
droht.
-
Sie messen das Benzol in einem freistehenden, kippligen Messzylinder ab,
den sie womöglich noch mit der Hand festhalten.
-
Sie achten nicht ausreichend darauf, dass beim Umfüllen der "letzte
Tropfen" an der Außenwand des Gefäßes herablaufen kann.
-
Sie kommen nicht von selbst darauf, dass es besser ist, das Trockenmittel
im Kolben vorzulegen und mit der benzolischen Lösung zu
übergießen, als umgekehrt das Trockenmittel in die vorgelegte
Benzollösung hineinplumpsen zu lassen. Für den Magnetrührkern
gelten die gleichen Überlegungen.
-
Sie werden der Tröpfchen nicht Herr, die vom gerade von der
Kolbenöffnung entfernten Trichter auf die Arbeitsfläche
herunterkleckern.
Sie brauchen Hilfe!
Aus diesem Grund haben die Praktikanten alle Arbeitsgänge, bei denen
Apparatur oder Vorratsflasche geöffnet werden, in meiner Gegenwart
durchzuführen. Im wesentlichen geht es dabei darum, alle Arbeitsgänge
vorher zu besprechen und zu überlegen, ob man sie denn wohl erfolgreich
zu Ende bringen kann. Natürlich kontrolliere ich dabei auch, ob nichts
schief läuft.
Die Praktikanten sollen für die Durchführung des Versuchs einen
Termin mit mir vereinbaren. Der Versuch kann an einem Tag durchgeführt
werden. Es ist gut möglich, am gleichen Tag mehrere Versuche dieser
Art zu betreuen. Didaktisch ist dies sogar sinnvoll, weil die Praktikanten
sich dabei auch gegenseitig beobachten und kontrollieren können.
Zur Untersuchung der bei Benzol besonders gefährlichen Inhalationsgefahr
habe ich einige Semester lang die Raumluftkonzentration während der
Versuchsdurchführung mit Prüfröhrchen (Auer PR 816) gemessen.
Selbst im Abzug blieben dabei die Konzentration unterhalb der Nachweisgrenze
von 5 ppm. Ich habe schließlich im Abzug eine offene Kristallisierschale
(Durchmesser 14 cm) 1 cm hoch mit Benzol befüllt und die Konzentrationen
vor, über und hinter der Schale gemessen. Ergebnis: Nur hinter der Schale,
also Richtung Abzugschacht waren 90 ppm zu messen. Ich gehe deshalb davon
aus, dass auch bei einem kleineren Havariefall keinerlei Gefährdung
für die Praktikanten - und im übrigen für mich - auftritt.
-
b) Darstellung von Luminol
-
Für Grundpraktikanten ist es in höchstem Maße
motivationssteigernd, wenn die dargestellten Präparate nützlich
sind, also entweder im Institut weiterverwendet werden oder sonst eine besondere
Eigenschaft haben. Luminol ist ein bekannter Chemoluminiszenzfarbstoff und
natürlich freuen sich die Praktikanten darauf, eine Lösung dieses
Stoffes zum Leuchten zu bringen. Zur Darstellung wird zunächst
3-Nitrophthalsäure mit Hydrazin zum Hydrazid umgesetzt. In der
Originalvorschrift, die ich fand, wird die Säure in Triethylenglycol
mit überschüssigem Hydrazin im offenen Gefäß erhitzt,
bis alles Hydrazin und das Reaktionswasser verkocht sind. Anschließend
wird das Rohprodukt mit Dithionit zum Luminol reduziert.
Problematisch ist der erste Schritt, denn Hydrazin ist hier das Carcinogen.
Folgende Überlegungen haben mich bewogen, den Versuch nicht aus dem
Programm zu streichen:
-
Das Luminol ist ein interessantes Molekül (s.o.)
-
Hydrazin ist ein relativ häufig gebrauchtes Reagenz, dessen Verwendung
man deshalb kennen und beherrschen sollte.
-
Es wird eine nur 8 %ige Hydrazinlösung eingesetzt und auch das nur in
kleinen Mengen. Die Lösung setze stets ich selbst frisch an und stelle
sie den Praktikanten bereit.
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Der Hautschutz ist unproblematisch, da gängige Laborhandschuhmaterialien
ausreichend resistent gegen Hydrazin sind.
-
Die Dekontamination ist unproblematisch, weil Hydrazin mit Wasserstoffperoxid
augenblicklich und sicher zersetzt werden kann. In dem hier vorliegenden
Fall kann die Reaktion wegen der kleinen Konzentration des Hydrazins in keinem
Falle heftig werden. Hydrazin ist wasserlöslich. Gründliches
Ausspülen sollte also auch allerletzte Anhaftungen zuverlässig
entfernen können.
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Verglichen mit Benzol ist der Dampfdruck geringer, die Inhalationsgefahr
also kleiner.
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Die größte Gefährdung liegt in dem bei der Originalvorschrift
fast leichtsinnig zu nennenden offenen Abdampfen des Hydrazins. Fängt
man dagegen die Dämpfe auf, ist der offene Umgang mit der Substanz drastisch
minimiert.
Der beigefügten Skripte können Sie entnehmen, wie der Versuch
abgewandelt wurde, um das abdestillierte Hydrazin aufzufangen. Damit es keine
Fehler gibt, enthält die Skripte ausnahmsweise sogar eine Abbildung.
Sicher sind auch andere Lösungen denkbar, vor allem, wenn Mikrodestillen
zur Verfügung stehen.
Der offene Umgang mit der Substanz ist minimal: Beim Befüllen der Apparatur
müssen die Praktikanten 3,1 ml der 8 %igen Lösung auf eine Spritze
aufziehen und in die danach verschlossene Apparatur geben. Nach beendeter
Reaktion ist der Kühlfinger mit Wasserstoffperoxidlösung zu
spülen. Danach gibt es kein Hydrazin mehr.
Insgesamt handelt es sich um recht einfache Arbeitsvorgänge. Ich sehe
deshalb keinen Grund, warum die Praktikanten diesen Versuch nicht allein
und selbständig durchführen sollten. Dies gilt in diesem Fall sogar
auch für Lehramtsstudenten, für die dieses Praktikum fast schon
die letzte Chance ist, den Umgang mit gefährlichen Stoffen, die im
übrigen laut GUV 19.16 auch in der Schule Relevanz haben, zu üben.
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