Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Zinnsalzabfällen
Zinnsalze sind üblicherweise schwach wassergefährdend (WGK 1).
Zinn und seine Salze können als Einzelchemikalie entsorgt werden. Eine Behandlung ist nur zur Verminderung der Entsorgungskosten bei bereits bestehenden Lösungen sinnvoll.
In den Oxidationsstufen 2 und 4 fällt Zinn aus der wässrigen Lösung bei der Zugabe von Ammoniak als Hydroxid aus. Wegen der amphoteren Eigenschaft des Zinns sollten keine anderen Basen verwendet werden. Der ausgefallene Niederschlag wird abfiltriert und als Einzelchemikalie entsorgt.
Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung.

