Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Zinksalzabfällen
Sofern bereits eingestuft, gelten Zinkverbindungen als schwach wassergefährdend (WGK 1). Nach der Indirekteinleiterverordnung des Landes Berlin darf Wasser mit mehr als 0,5 mg/l Gehalt bzw. einer Fracht von mehr als 20 g/Stunde nicht ins Abwasser gegeben werden.
Zink und seine Salze können ohne weitere Vorbehandlung als Einzelchemikalie entsorgt werden. Eine Behandlung ist nur zur Verminderung der Entsorgungskosten bei bereits bestehenden Lösungen sinnvoll.
Zink lässt sich aus wässriger Lösung mit Natriumhydrogencarbonatlösung ausfällen. Der ausgefallene Niederschlag wird abfiltriert und als Einzelchemikalie entsorgt.
Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung.

