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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Entsorgung von Trockenmittelabfällen

Beispiele: Natriumsulfat, Magnesiumsulfat, Calciumchlorid

Kleine Mengen ohne Anhaftungen: (auch nach Verwendung mit Lösemittel nachgewaschen und bis zur Trockne abgelüftet.)
Abwasser (Alle genannten Salze sind i.a. nicht wassergefährdend)
Größere Mengen oder mit Anhaftungen von Gefahrstoffen:
Betriebsmittelabfall

 




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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 25.06.2012| Links