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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Entsorgung von Säurechloridabfällen

Organische Säurehalogenide

Wegen der unterschiedlichen Reaktivität können hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden. Es gibt drei Möglichkeiten:
  1. Entsorgung als Einzelchemikalie Vorteil: Wenig Arbeit, aber mit höheren Kosten verbunden.
  2. In den Lösemittelabfall geben. Damit Ihnen dabei nicht der ganze Abfall um die Ohren fliegt, darf die Zugabe nur in kleinen Portionen und unter Rühren erfolgen. Sie müssen dazu nicht Stunden bis Tage daneben stehen, sondern nur immer mal wieder den nächsten kleinen Schluck in die Abfallkanne geben, die dazu schon gut gefüllt sein sollte, weil es in der leeren Kanne natürlich nichts zum Abreagieren gibt und im Gegenteil die anschließend hineingegebenen Stoffe auf eine brisante Mischung treffen. Der etwas höhere Aufwand wird mit den niedrigeren Entsorgungskosten versüßt
  3. Desaktivieren mit zum Beispiel Wasser oder Alkohol. Selbst wenn Sie dabei 'kostenloses' Wasser einsetzen, erhöhen Sie die Abfallmenge und damit die Entsorgungskosten. Da Lösemittelabfälle aber erheblich preiswerter entsorgt werden können als Einzelchemikalien, kann sich dies dennoch wirtschaftlich lohnen.

    Etwas anderes ist es, wenn die aus der Vernichtung von Natrium erhaltene Alkoholatlösung zu Desaktivierungszwecken aufgehoben wurde. Dann wird natürlich am besten mit dieser ev. mit etwas Wasser verdünnten Mischung desaktiviert. Im Prinzip desaktivieren sich hier 2 Abfallarten gegenseitig. Das ist sehr ökonomisch!

Phosphorylchlorid (Phosphoroxychlorid):

Die Nachfolgende Desaktivierung macht nur Sinn, wenn wegen der geringen Menge eine abschließende Entsorgung ins Abwasser geplant ist. Ansonsten ist die Abgabe als Einzelchemikalie wirtschaftlicher.

Bei der Hydrolyse in reinem Wasser kann es zu einem gefährlichen verzögerten Durchgehen der Reaktion kommen! Der Grund ist der, dass sich das Phosphorylchlorid in der immer saurer werdenden Reaktionsmischung durch Protonierung plötzlich auflöst. Man arbeitet daher besser gleich in salzsaurer Lösung wie folgt:
In einem Dreihalskolben mit Gasableitung und Tropftrichter wird wenig Salzsäure vorgelegt. Aus dem Tropftrichter wird unter kräftigem Rühren etwas Phosphorylchlorid hinzugetropft, bis die entstehende Mischung warm bis heiß geworden ist. Darauf wird abwechselnd mit Eis und mit Phosphorylchlorid versetzt, so dass die Mischung möglichst gleichmäßig warm bleibt, ohne aufzusieden. Die entstehenden sauren Reaktionsgase werden über Natronlauge aufgefangen. Es ist darauf zu achten, dass das zutropfende Phosphorylchlorid augenblicklich abreagiert, ohne sich als separate Phase abzuscheiden. Andernfalls ist die weitere Zugabe sofort einzustellen und die Abreaktion abzuwarten! Einmal richtig in Gang gekommen, können auch größere Mengen des Phosporylchlorids relativ rasch zersetzt werden. Falls erforderlich, kann der Kolben auch von außen gekühlt werden.
Die zum Auffangen der wässrigen Reaktionsgase verwendete Lauge wird zweckmäßigerweise nach der Umsetzung zum Neutralisieren der Reaktionsmischung verwendet. Zur Vermeidung von Substanzverschwendung ist es ratsam, die benötigte Menge Natriumhydroxid zuvor durch stöchiometrische Rechnung zu ermitteln. Die Salzmischung kann ins Abwasser gegeben werden.
Wassergefährdungsklassen: Phosphate: schwach wassergefährdend (WGK 1), Chlorid: nicht wassergefährdend

Phosphortribromid, Sulfurylchlorid:

Die Nachfolgende Desaktivierung macht nur Sinn, wenn wegen der geringen Menge eine abschließende Entsorgung ins Abwasser geplant ist. Ansonsten ist die Abgabe als Einzelchemikalie wirtschaftlicher.

Die Säurehalogenide werden in verdünnter überschüssiger wässriger Natronlauge zersetzt. Wird die Reaktion zu heftig, so wird mit Eis gekühlt. Die neutralisierte Reaktionsmischung wird ins Abwasser gegeben.
Wassergefährdungsklassen: Bromide: schwach wassergefährdend (WGK 1), Chloride: nicht wassergefährdend, Phosphate: schwach wassergefährdend (WGK 1), Sulfate: nicht wassergefährdend

 




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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 06.03.2011| Links