Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Quecksilberverbindungen
a) Quecksilbersalze
- Sofern bereits eingestuft gelten Quecksilberverbindungen als stark wassergefährdend (WGK 3). Nach der Indirekteinleiterverordnung des Landes Berlin darf Wasser mit mehr als 0,005 mg/l Gehalt bzw. einer Fracht von mehr als 0,1 g/Stunde nicht ins Abwasser gegeben werden.
- Quecksilbersalze sind giftig oder hochgiftig. Eine Ausnahme bildet das nicht toxische Quecksilbersulfid.
- Quecksilberhaltige Abfälle dürfen mit keinen anderen Abfällen vermengt werden.
Quecksilbersalze werden als Einzelchemikalie entsorgt.
Bei quecksilberhaltigen Lösungen ist es zur Verringerung des Abfallvolumens und damit der Entsorgungskosten zweckmäßiger, das Quecksilber als Sulfid zu fällen. Dazu wird die schwach saure wässrige Lösung mit Natriumsulfidlösung versetzt und der erhaltene schwarze Niederschlag abfiltriert. Das Filtrat ist auf Vollständigkeit der Fällung zu kontrollieren.
b) organische Quecksilberverbindungen
Organische Quecksilberverbindungen sind z.T. extrem gefährlich, weil sie auch durch die Haut aufgenommen werden können. Die Gefahr ist sehr heimtückisch, weil Quecksilbervergiftungen sich gesundheitlich erst nach langer Latenzzeit bemerkbar machen. Übliche Schutzhandschuhe sind ungeeignet! 1997 ist es in den USA zu einem spektakulären Todesfall nach Hautkontakt mit Dimethylquecksilber gekommen. (Nachr.Chem.Tech.Lab. 46,846-847(1998) und Chem.i.u.Z. 33,168(1999))
Die für die Verwendung des Stoffes vorgesehene Betriebsanweisung ist auch bei der Entsorgung zu beachten. Halten Sie auch organische Quecksilberverbindungen getrennt von allen anderen Abfällen!

