Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Phosphorpentoxidabfällen
Phosphorpentoxid bzw. Phosporsäure sind schwach wassergefährdend (WGK 1). Laborübliche Kleinmengen können daher im Prinzip ins Abwasser entsorgt werden. Wegen der extrem heftigen Reaktion geht das aber erst, nachdem das noch aktive Pentoxid durch Stehenlassen an der Luft zu einer sirupösen Masse zerflossen ist. Danach kann mit Wasser verdünnt und entsorgt werden.
Größere Mengen Phosphorpentoxid sind häufig infolge von Dummheit zu entsorgen, wenn nämlich nach der Devise "viel hilft viel" Berge von Pentoxid im Exsikkator zum Trocknen verwendet wurden. Das Pentoxid belegt sich beim Trocknen schnell mit einem sirupösen Überzug, der die darunter befindlichen Schichten hermetisch abdichtet und wirkungslos macht.
Was im Exsikkator also ein Fehler ist, ist die Lösung für die schon etwas ältere Flasche mit Phosphorpentoxid, deren Inhalt sich mit dieser siropösen Masse überzogen hat: Man kann diese nämlich einfach mit einer Pinzette abziehen und das darunter befindliche Phosphorpentoxid ganz normal aufbrauchen. Wenn die Deckschicht dicker ist, kann sie auch mal ziemlich hart sein, weshalb ein robuster Schraubenzieher gefragt ist, mit dem man die Masse zum Beispiel vom Flaschenrand abschlagen kann. Das herausgepulte lässt man wie beschrieben in einer Schale stehen, bis auch anhaftendes Pulver zerflossen ist und entsorgt dann.

