Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von rauchender Schwefelsäure (Oleum)
Rauchende Schwefelsäure raucht an der Luft stark und reagiert heftig und sehr exotherm mit Wasser zu Schwefelsäure. Schwefelsäure ist schwach wassergefährdend (WGK 1), Ältere Substanzchargen sind oft etwas braun gefärbt. Möglicherweise liegt dies an aufgelösten Deckelmaterialien, die der Säure nicht beliebig lange standhalten. (Halten Sie stets Ersatzdeckel parat!) Da auch Spuren von Verunreinigungen deutliche Verfärbungen auslösen können, ist eine schwach bis mäßig braune rauchende Schwefelsäure nicht unbedingt verdorben!
Rauchende Schwefelsäure kann unbehandelt als Einzelchemikalie entsorgt werden. Die nachfolgend beschriebene Desaktivierung ist deshalb wohl nur in speziellen Fällen, z.B. der Aufarbeitung eines Reaktionsansatzes notwendig.
Desaktivierung:
In der Literatur wird oft die Desaktivierung mit verdünnter Schwefelsäure beschrieben. Die Reaktion ist moderat, aber Sie erzeugen ein hohes Abfallvolumen. Oleum kann man im Gegensatz zu Chlorsulfonsäure auch direkt auf Eis gießen,- wenn man keine Angst vor dem heftig zischenden Geräusch hat,
- das Oleum langsam zugibt und zwischendurch gfls. auch mal Abkühlpausen einlegt.
Auch bei der Desaktivierung mit Wasser nimmt das Abfallvolumen zu. Überlegen Sie also vorher, was Sie eigentlich erreichen wollen! Wenn Sie Oleum nicht, wohl aber Schwefelsäure entsorgen können, so verdünnen Sie nur so weit mit Wasser, bis die Mischung nicht mehr raucht. Kleinmengen können weiter verdünnt und schließlich ins Abwasser gegeben werden.

