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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Lösemittelabfälle

Allgemeine Bedingungen:

Lösemittelabfälle sind sehr preiswert zu entsorgen, weshalb es lukrativ ist, möglichst viele Chemikalien auf diese Weise loszuwerden. Das birgt allerdings die Gefahr, dass hineingegebene Reagentien in gefährlicher Weise miteinander reagieren. Das kann sogar verzögert erfolgen, wenn nämlich die zuvor die in der - natürlich - nicht durchgerührten Mischung geschichteten Chemikalien sich beim Bewegen des Behälters, z.B. zur Anlieferung an die Materialverwaltung, plötzlich vermischen.

 

Kategorien

Lösemittel werden in zwei Kategorien unterteilt:

  1. halogenfreie Lösemittel
  2. halogenhaltige Lösemittel

Der Grund für diese Unterscheidung liegt in der bei der Verbrennung von halogenierten Lösemitteln notwendigen Rauchgaswäsche zur Rückhaltung der Halogenwasserstoffgase, die bei den halogenfreien Lösemitteln entfallen kann. Daraus folgt:

 

Niedrig siedende halogenhaltige Lösemittel

halogenhaltige Lösemittel mit einem Siedepunkt zwischen 20 und 150 °C müssen nach der Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV) sortenrein gesammelt werden. Unter die Verordnung fallen im wesentlichen C-1 und C-2-Halogenkohlenwasserstoffe, insbesondere also z.B. Dichlormethan. Gemische sind ab 5 % Gehalt des Halogenkohlenwasserstoffs getrennt im Sinne der Verordnung zu sammeln. Es wurde in der Vergangenheit von den Aufsichtsbehörden unterschiedlich beurteilt, ob die Anwendung dieser Bestimmung im universtären Bereich praktikabel und damit durchzusetzen ist oder nicht. Bei Chloroform gibt es nicht nur ein juristisches, sondern auch ein chemisches Problem: Mit Aceton kann es in Gegenwart von Alkalien explosionsartig reagieren. Aceton und Alkalien sind in den Lösemittelsammelbehältnissen aber allgegenwärtig.

Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung.

 




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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 05.03.2011| Links