Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Lösemittelabfälle
Allgemeine Anforderungen:
- Lösemittelabfälle werden in halogenhaltige Abfälle und in halogenfreie Abfälle unterteilt.
Die Entsorgung halogenhaltiger Abfälle erfordert wegen der bei der Verbrennung entstehenden Halogenwasserstoffgase einen höheren Aufwand
und ist deshalb teurer.
Wegen der damit verbundenen Umweltgefahren kann die falsche Deklarierung eines eigentlich halogenhaltigen Abfalls als halogenfreier Abfall verheerende Konsequenzen haben und muss also unter allen Umständen unterbleiben!
An die "Halogenfreiheit" werden hohe Anforderungen gestellt. Auch das eigentlich halogenfreie Lösemittel muss deshalb als halogenhaltiger Abfall entsorgt werden, wenn es mit einem halogenhaltigen Stoff verunreinigt ist.
- Die Lösemittelabfälle dürfen gelöste Stoffe enthalten. Ausfällungen sind derzeit unkritisch, weil die Einwegbehälter ohnehin ohne weiteres Umfüllen in die Verbrennung gegeben werden.
- Sammelbehältnisse müssen resistent gegenüber dem eingefüllten Inhalt sein. Geeignete Kunststoffgefäße erkennt man an der UN-Nummer. Verwenden Sie die von der Materialverwaltung zur Verfügung gestellten Gefäße.
- Ein geringer Wassergehalt stört nicht. Dieser darf aber nicht so hoch werden, dass der Abfall als "niedrig-kalorischer Abfall" einzustufen und deshalb nur zu höheren Kosten zu entsorgen ist.
Probleme beim Sammeln:
Lösemittelabfälle sind sehr preiswert zu entsorgen, weshalb es lukrativ ist, möglichst viele Chemikalien auf diese Weise loszuwerden. Das birgt allerdings die Gefahr, dass hineingegebene Reagentien in gefährlicher Weise miteinander reagieren. Das kann sogar verzögert erfolgen, wenn nämlich die zuvor die in der - natürlich - nicht durchgerührten Mischung geschichteten Chemikalien sich beim Bewegen des Behälters, z.B. zur Anlieferung an die Materialverwaltung, plötzlich vermischen.
- Verschließen Sie das Gefäß beim Sammeln niemals fest sondern sorgen sie für eine - möglichst kleine - Druckentlastungsmöglichkeit.
- Vermeiden Sie, das Abfallgefäß zum Arbeitsschluss mit kritischen Abfällen zu befüllen.
- Geben Sie reaktionsfähige Chemikalien nur in kleinen Mengen in das Entsorgungsgefäß. Wenn es doch einmal ein Liter ist, den Sie auf diese Weise entsorgen wollen, dann geben Sie halt jeden Tag nur eine kleine Menge hinein.
- Eine Äquilibrierung der Mischung in dem Abfallbehältnis kann man mit einem einfachen selbstgebauten Rührer erzwingen. Primitiver geht es, wenn man kurz fest verschließt und kräftig durchschüttelt. Danach muss der Deckel sofort wieder geöffnet werden, um möglichen Reaktionen Raum geben zu können.
Anforderungen bei der Abgabe:
- Der Behälterinhalt muss ausreagiert haben und darf keine Gase mehr entwickeln. Wie vorstehend beschrieben vor der Abgabe den Inhalt durchzurühren oder durchzuschütteln und anschließend mit nur lose aufgesetztem Deckel für einen weiteren Tag stehenzulassen, mindert die Gefahren.
- Der Behälter darf nur zu maximal 90 % gefüllt sein. Insbesondere muss es möglich sein, den Behälter gefahrlos zu öffnen, falls es doch einmal zu einer Druckentwicklung kommt. Zur Instruktion der Beschäftigten kann ein entsprechender Aushang in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden.
- Der Behälter muss fest verschlossen sein.
Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung.

