Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Lösemittelabfälle
Allgemeine Bedingungen:
- Die Lösemittelabfälle dürfen gelöste Stoffe enthalten. Ausfällungen sind derzeit unkritisch, weil die Einwegbehälter ohnehin ohne weiteres Umfüllen in die Verbrennung gegeben werden.
- Sammelbehältnisse müssen resistent gegenüber dem eingefüllten Inhalt sein. Geeignete Kunststoffgefäße erkennt man an der UN-Nummer. Verwenden Sie die von der Materialverwaltung zur Verfügung gestellten Gefäße.
- Ein geringer Wassergehalt stört nicht. Dieser darf aber nicht so hoch werden, dass der Abfall als "niedrig-kalorischer Abfall" einzustufen und deshalb nur zu höheren Kosten zu entsorgen ist.
Lösemittelabfälle sind sehr preiswert zu entsorgen, weshalb es lukrativ ist, möglichst viele Chemikalien auf diese Weise loszuwerden. Das birgt allerdings die Gefahr, dass hineingegebene Reagentien in gefährlicher Weise miteinander reagieren. Das kann sogar verzögert erfolgen, wenn nämlich die zuvor die in der - natürlich - nicht durchgerührten Mischung geschichteten Chemikalien sich beim Bewegen des Behälters, z.B. zur Anlieferung an die Materialverwaltung, plötzlich vermischen.
- Verschließen Sie das Gefäß beim Sammeln niemals fest sondern sorgen sie für eine - möglichst kleine - Druckentlastungsmöglichkeit.
- Vermeiden Sie, das Abfallgefäß zum Arbeitsschluss mit kritischen Abfällen zu befüllen.
- Geben Sie reaktionsfähige Chemikalien nur in kleinen Mengen in das Entsorgungsgefäß. Wenn es aber ein Liter ist, den Sie auf diese Weise entsorgen wollen, dann geben Sie halt jeden Tag nur eine kleine Menge hinein.
- Eine Äquilibrierung der Mischung in dem Abfallbegältnis kann man mit einem einfachen selbstgebauten Rührer erzwingen. Primitiver geht es, wenn man kurz fest verschließt und kräftig durchschüttelt. Danach muss der Deckel sofort wieder geöffnet werden, um möglichen Reaktionen Raum geben zu können.
Kategorien
Lösemittel werden in zwei Kategorien unterteilt:
- halogenfreie Lösemittel
- halogenhaltige Lösemittel
Der Grund für diese Unterscheidung liegt in der bei der Verbrennung von halogenierten Lösemitteln notwendigen Rauchgaswäsche zur Rückhaltung der Halogenwasserstoffgase, die bei den halogenfreien Lösemitteln entfallen kann. Daraus folgt:
- Es ist unkritisch, wenn halogenfreie Lösemittelabfälle als halogenhaltige Lösemittelabfälle entsorgt werden. Dann ist halt nur die Rauchgaswäsche umsonst.
- Werden hingegen halogenhaltige Lösemittelabfälle als halogenfreie Lösemittelabfälle entsorgt, droht bei der Verbrennung die Freisetzung der Halogenwasserstoffsäuren in die Atmosphäre. Eine solche Falschdeklaration gibt also großen Ärger. Der höchstzulässige Halogengehalt bei halogenfreien Lösemittelabfällen ist sehr niedrig - und wird vom Entsorger kontrolliert. Entsorgen Sie also im Zweifelsfall als halogenhaltigen Abfall.
- Es kommt nicht auf das Lösemittel an, sondern auf das komplette Gemisch. Wenn also eine halogenhaltige Komponente in einem halogenfreien Lösemittel gelöst ist und dieses Gemisch entsorgt werden soll, dann natürlich auch als halogenhaltiger Abfall.
Niedrig siedende halogenhaltige Lösemittel
halogenhaltige Lösemittel mit einem Siedepunkt zwischen 20 und 150 °C müssen nach der Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV) sortenrein gesammelt werden. Unter die Verordnung fallen im wesentlichen C-1 und C-2-Halogenkohlenwasserstoffe, insbesondere also z.B. Dichlormethan. Gemische sind ab 5 % Gehalt des Halogenkohlenwasserstoffs getrennt im Sinne der Verordnung zu sammeln. Es wurde in der Vergangenheit von den Aufsichtsbehörden unterschiedlich beurteilt, ob die Anwendung dieser Bestimmung im universtären Bereich praktikabel und damit durchzusetzen ist oder nicht. Bei Chloroform gibt es nicht nur ein juristisches, sondern auch ein chemisches Problem: Mit Aceton kann es in Gegenwart von Alkalien explosionsartig reagieren. Aceton und Alkalien sind in den Lösemittelsammelbehältnissen aber allgegenwärtig.Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung.

