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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Entsorgung von Kupfersalzabfällen

Sofern bereits eingestuft gelten Kupferverbindungen als wassergefährdend (WGK 2). Nach der Indirekteinleiterverordnung des Landes Berlin darf Wasser mit mehr als 0,3 mg/l Gehalt bzw. einer Fracht von mehr als 12g/Stunde nicht ins Abwasser gegeben werden.

 

Reinsubstanzen

Reinsubstanzen werden als Einzelchemikalie entsorgt.

 

Lösungen

Die Behandlung gemäß nachstehender Vorschrift ist in erster Linie zur Volumen- und damit Kostenverringerung breits bestehender Kupfersalzlösungen sinnvoll.

Kupfersalze können aus wässriger Lösung mit Natronlauge als Hydroxid gefällt werden. Ein Überschuss der Base ist zu vermeiden, da der Niederschlag dabei als Cuprat wieder in Lösung gehen kann. Die Vollständigkeit der Abtrennung ist z.B. durch Sulfidfällung (Bildung von schwarzem Kupfersulfid) nachzuprüfen. In Gegenwart von organischen Substanzen, die mehrere Hydroxygruppen enthalten, bleibt der Niederschlag infolge Komplexbildung aus. (Ein Beispiel ist das Tartrat der Fehlingschen Lösung.) In diesem Fall muss aus saurer Lösung mit Sulfid gefällt werden. Der ausgefallene Niederschlag wird abfiltriert.

 

Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung!

 




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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 25.06.2012| Links