Entsorgung von Sonderabfällen
- Diese Richtlinien gelten für das Institut für Chemie und Biochemie - Organische Chemie der FU Berlin. An anderen Institutionen kann die Entsorgung deshalb im Detail anders geregelt sein.
- Jeder ist für die Entsorgung der eigenen Abfälle selbst verantwortlich. Die Verantwortlichkeit endet nicht mit der Übergabe an die Materialverwaltung sondern bleibt hinsichtlich der sicheren Verpackung und der ordnungsgemäßen Etikettierung bestehen.
- Alle Angaben sind ohne Gewährleistung. Insbesondere sind die notwendigen Maßnahmen zur Kontrolle heftiger Reaktionen von der Ansatzgröße abhängig.
- Vorrang vor den hier gemachten Angaben haben örtliche Regelungen, z.B. die in den Praktika getroffenen Entsorgungsregelungen.
- Versuchen Sie, Abfallkosten zu minimieren. Abfallkosten werden nach Gewicht berechnet, wobei das Gewicht des Behältnisses mit zählt! Ein paar Teelöffel voll Chemikalienrest in einer 1-l-Glasflasche ist z.B. ein sehr teurer Entsorgungsweg. Die Bearbeitung (Desaktivierung) eines Abfalls kann mit einer so großen Mengenvermehrung verbunden sein, dass die Bearbeitung des Abfalls unrentabel ist. Bei allen derartigen Überlegungen haben Sicherheits- und Umweltaspekte Vorrang.
- Sofern Sie Abfälle entsorgen wollen, für die es einen regulären Entsorgungsweg nicht gibt, besprechen Sie dies mit der Materialverwaltung. Diese wird versuchen, für Sie eine Lösung herbeizuführen.
Grundregel
Das Beseitigen von Abfällen ist doof. Es bringt die Forschung nicht weiter und verhilft auch nicht zum Testat. Und außerdem gibt es die latente Angst: "Wer weiß, wer da vor mir schon lauter gefährliches Zeug in den Behälter gekippt hat!"
Wichtigste Sicherheitsregel: Sie brauchen Zeit!!
- Große Mengen nicht auf ein Mal in die Lösemittelkanne geben, sondern die Zugaben erforderlichenfalls portionsweise zeitlich strecken.
- Nach der letzten Zugabe muss das Sammelgefäß noch einige Zeit beaufsichtigt werden. Also nicht: "Noch schnell was rein und dann ab nach Hause."
- Desaktivierungen langsam durchführen. Es ist ja nicht so, dass man dann 2 Tage lang überhaupt nichts anderes machen kann. Aber es kann schon sein, dass da 2 Tage lang ein Kolben steht, mit dem man immer wieder irgendetwas machen muss.
- Insbesondere bei Lösemittelmischungen oder Abfällen, die Gase entwickeln können, muss kontrolliert werden, ob die Mischung noch Gase entwickelt oder anderweitig reagiert. Also nicht: "Ich hau alles rein, mach' den Deckel zu - und dann aber nichts wie weg mit dem Zeug."
- Wenn flüssige Stoffe entsorgt werden sollen, muss der Deckel flüssigkeitsdicht schließen. Das stellt man fest, indem man das Behältnis verschlossen kurz hinlegt oder bei Kunststoffbehältnissen kräftig zusammendrückt und darauf achtet, ob der aufgebaute Druck irgendwo entweichen kann. Also nicht: "Ist mir doch egal, wenn die anderen die Schweinerei haben."

