Entsorgung von Hexamethylphosphorsäuretriamidabfällen
Für Hexamethylphosphorsäuretriamid (HMPT) besteht nach Anhang II Nr. 6 GefStoffV ein Expositionsverbot. Der Stoff hat deshalb als stark wirksames Karzinogen zu gelten.
Reinsubstanz
Es wird am besten als Einzelchemikalie entsorgt.
Lösungen
Wenn die Entsorgung als Lösemittelabfall nicht in Frage kommt, ist auch eine Zersetzung durch 5-stündiges Erhitzen in konz. Salzsäure möglich. Pro Mol HMPT (179 g) sind 750 ml Säure erforderlich. Es ist eine Gasableitung bis hinein in den Schacht zu installieren und zum lebhaften Sieden zu erhitzen. Bei der Vernichtung von Reaktionsmischungen ist darauf zu achten, dass die Menge der Säure nicht zu gering wird, da die Desaktivierung sonst in Frage gestellt ist.

