Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Filterabfällen und Zellstoff
- Ein gebrauchter Filter oder das Zellstoffstück, mit dem eine Laboroberfläche abgeputzt wurde, sind klassische Beispiele für einen Betriebsmittelabfall.
- Das Zellstoffstück, mit dem man ein paar verschüttete Wassertropfen weggewischt hat, kommt besser in den Hausmüll.
- Hat man mit einem Filter einen großen Batzen giftiges Zeug abfiltriert, so gehört das nicht deshalb in den Betriebsmittelabfall, weil unter dem Batzen ein Filterpapier klebt.
Vernünftiges Abwägen ist also angesagt. Es gibt folgende Randbedingungen:
- Filter und Zellstoff dürfen kein Quecksilber und auch keine Quecksilberverbindungen enthalten.
- Filter und Zellstoff dürfen keine reaktiven oder gar selbstentzündlichen Chemikalien enthalten. Reaktive Feststoffe können nach stundenlanger heimtückischer Verzögerung plötzlich zünden! Nach dem Abfiltrieren von Hydriden oder Alkalimetallrückständen muss der Filter vor der Entsorgung ein Mal komplett in Wasser getaucht werden.
- Da sich im Betriebsmittelabfall keine Lösemittel befinden dürfen, müssen Filter und Zellstoff vor dem Entsorgen ablüften.

