Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Einzelchemikalien
Die Entsorgung als "Einzelchemikalie" bedeutet, dass das angelieferte Behältnis "so, wie es ist" entsorgt wird. Insbesondere wird der Inhalt also nicht mehr umgefüllt oder behandelt. Das ist bequem aber teuer:
- Die Entsorgungskosten werden nach dem Gewicht des Abfalls ermittelt. Dabei zählt das Gefäß mit!
- Einzelchemikalien sind in der Regel teurer zu entsorgen als z.B. Lösemittelabfälle. Sofern technisch und mit vertretbarem Ressourceneinsatz möglich sollte also erwogen werden, ob durch Behandlung des Abfalls eine preiswertere Entsorgung möglich ist.
- Wenn Sie Chemikalienabfall als Einzelchemikalie entsorgen wollen, versuchen Sie so gut es geht Gewicht zu sparen. Kunststoffbehältnisse sind, sofern stabil gegen den Inhalt, besser als Glas, ein großes Gefäß besser als viele kleine. Beachten Sie dabei aber eventuelle Regelungen bezüglich maximaler Gebindegrößen.
- Sorgen Sie für eine nachvollziehbare Etikettierung. Ein Gemenge von angebrannten Magnesiumspänen mit Sand wird erklärlich, wenn Sie es als "Magnesiumabbrand, gelöscht mit Sand" deklarieren.

