Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Einzelchemikalien
Die Entsorgung als "Einzelchemikalie" bedeutet, dass das angelieferte Behältnis "so, wie es ist" entsorgt wird. Insbesondere wird der Inhalt also nicht mehr umgefüllt oder behandelt. Das ist bequem aber teuer:
- Die Entsorgungskosten werden nach dem Gewicht des Abfalls ermittelt. Dabei zählt das Gefäß mit!
- Da diesem Abfall in der Regel keine Abfallschlüsselnummer zugewiesen wurde und also kein schematisierter Entsorgungsweg existiert und dieser erst mal durch entsprechende Begutachtung gefunden werden muss, ist der pro Kilogramm verlangte Preis entsprechend hoch.
Manche Chemikalien können aber nur als Einzelchemikalie entsorgt werden. Neben der Unverträglichkeit mit anderen Abfällen kann das auch an der geringen anfallenden Menge liegen. Anorganische Institute verfügen in der Regel über die Sammelkategorie "Schwermetallabfall". In der Organischen Chemie spielt das meist eine untergeordnete Rolle, weshalb die paar Schwermetalle einzeln gesammelt werden.
- Wenn Sie Chemikalienabfall als Einzelchemikalie entsorgen wollen, versuchen Sie so gut es geht Gewicht zu sparen. Kunststoffbehältnisse sind, sofern stabil gegen den Inhalt, besser als Glas, ein großes Gefäß besser als viele kleine. Beachten Sie dabei aber eventuelle Regelungen bezüglich maximaler Gebindegrößen.
- Sorgen Sie für eine nachvollziehbare Etikettierung. Ein Gemenge von angebrannten Magnesiumspänen mit Sand wird erklärlich, wenn Sie es als "Magnesiumabbrand, gelöscht mit Sand" deklarieren.

