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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Entsorgung von Chromabfällen

Reinsubstanzen

Reine Chromverbindungen müssen zur Entsorgung nicht behandelt werden, sondern werden als Einzelchemikalie entsorgt.

Aufkonzentrieren von Chromsalzen aus verdünnten wässrigen Lösungen

Problematischer sind Chromsalzlösungen, wie sie zum Beispiel nach einer Oxidationsreaktion mit Chrom(VI)-Verbindungen vorliegen. Üblicherweise wird das erhaltene kostbare Reaktionsprodukt ausgiebig mit Wasser schwermetallfrei gewaschen. Das ist schön für das Produkt aber schlecht für die Entsorgung, weil jetzt große Mengen einer wässrigen Lösung vorliegen, die aufgrund des Schwermetallgehalts als Problemabfall behandelt werden muss. Daraus das Chrom auszufällen und dadurch eine erhebliche Gewichts- und damit Kostenreduktion zu erzielen rechtfertigt den Einsatz von Arbeitsaufwand und Hilfsreagentien.

Chromschwefelsäure sollte im Labor nicht mehr verwendet werden. Sofern noch Restbestände aufgefunden werden, können diese unbehandelt in der Materialverwaltung abgegeben werden. Eine Fällung als Chrom(III)-Salz wie beschrieben wäre sehr aufwändig, da stark verdünnt und mit großen Mengen Lauge neutralisiert werden müsste. Zudem wäre gfls. mit Ausfällungen des nicht sehr gut wasserlöslichen Natriumsulfats zu rechnen.

Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung

 




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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 25.06.2012| Links