Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Chromabfällen
- Sofern bereits eingestuft, gelten Chrom(VI)-Verbindungen als stark wassergefährdend (WGK 3). Chrom(III)-oxid ist demgegenüber kein Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung und ist i.a. nicht wassergefährdend.
- Nach der Indirekteinleiterverordnung des Landes Berlin darf Wasser mit mehr als 0,2 mg/l Gehalt bzw. einer Fracht von mehr als 8 g/Stunde nicht ins Abwasser gegeben werden. Die Oxidationsstufe spielt dabei keine Rolle.
Reinsubstanzen
Reine Chromverbindungen müssen zur Entsorgung nicht behandelt werden, sondern werden als Einzelchemikalie entsorgt.Aufkonzentrieren von Chromsalzen aus verdünnten wässrigen Lösungen
Problematischer sind Chromsalzlösungen, wie sie zum Beispiel nach einer Oxidationsreaktion mit Chrom(VI)-Verbindungen vorliegen. Üblicherweise wird das erhaltene kostbare Reaktionsprodukt ausgiebig mit Wasser schwermetallfrei gewaschen. Das ist schön für das Produkt aber schlecht für die Entsorgung, weil jetzt große Mengen einer wässrigen Lösung vorliegen, die aufgrund des Schwermetallgehalts als Problemabfall behandelt werden muss. Daraus das Chrom auszufällen und dadurch eine erhebliche Gewichts- und damit Kostenreduktion zu erzielen rechtfertigt den Einsatz von Arbeitsaufwand und Hilfsreagentien.
- Vorsicht: Sofern eine essigsaure Salzlösung vorliegt, ist die Abtrennung des Chroms nach der nachfolgenden Vorschrift möglicherweise nicht vollständig!
- Reduzieren Sie in der schwach sauren Lösung mit einer möglichst konzentrierten Disulfitlösung alle enthaltenen Chrom(VI)-Verbindungen zu Chrom(III)-Salzen. Ermitteln Sie die dazu erforderliche Menge falls möglich durch stöchiometrisches Rechnen! Bei unbekanntem Gehalt müssen Sie einen ausreichenden Überschuss verwenden.
- Stellen Sie den pH-Wert der Lösung auf 7-11 ein, um das Chrom(III) als Chromhydroxid auszufällen! Vorsicht: Chrom-III ist amphoter und löst sich daher in stärker basischer Lösung wieder auf! Es ist schwierig, diesen Bereich zu treffen, da die Mischung im Bereich 7-11 nicht puffert, wohl aber darüber und darunter!
- Filtrieren Sie den entstandenen grünen sehr voluminösen Niederschlag durch einen großen Faltenfilter ab und geben Sie diesen noch feucht in das Sammelgefäß!
- Das Filtrat ist daraufhin zu kontrollieren, ob die Chromverbindungen quantitativ abgetrennt worden sind. Farblose Lösungen sind sicher chromfrei. Ansonsten ist die Vollständigkeit der Fällung durch geeignete Mittel zu kontrollieren. (z.B. Fällung als gelbes Bariumchromat aus einer mit Essigsäure/Natriumacetat neutral eingestellten und gepufferten Lösung.
- Zur Verhinderung des Freisetzens von Stäuben werden alle verwendeten Geräte sofort nach der Benutzung gereinigt.
Chromschwefelsäure sollte im Labor nicht mehr verwendet werden. Sofern noch Restbestände aufgefunden werden, können diese unbehandelt in der Materialverwaltung abgegeben werden. Eine Fällung als Chrom(III)-Salz wie beschrieben wäre sehr aufwändig, da stark verdünnt und mit großen Mengen Lauge neutralisiert werden müsste. Zudem wäre gfls. mit Ausfällungen des nicht sehr gut wasserlöslichen Natriumsulfats zu rechnen.
Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung

