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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Entsorgung von Chlorgas

Chlor ist wassergefährdend (WGK 2).

Nicht mehr benötigte Druckgasflaschen sind unverzüglich in der Materialverwaltung abzugeben. Wenn die zulässige Nutzungsdauer abgelaufen ist, sind die Druckgasflaschen nur noch zu unverhältnismäßig hohen Kosten zu entsorgen.

Überschüssiges Chlorgas bei Reaktionsapparaturen

Entweichendes Chlorgas wird in einer Apparatur wie unter "saure Reaktionsgase" beschrieben absorbiert. Das Chlorgas disproportioniert dabei zu Chrorid und Hypochlorid. Letzteres wird vor der Abgabe der Lösung ins Abwasser mit einem Reduktionsmittel, z.B. Disulfit, reduziert. Die Vollständigkeit der Reaktion lässt sich mit etwas Iodid überprüfen. Bei größeren Mengen wird zweckmäßigerweise bereits der Absorptionslauge das Reduktionsmittel hinzugefügt. Sehr elegant lässt sich das Hypochlorit in der Absorptionslauge auch mit Wasserstoffperoxid reduzieren, da die Abwasseraufsalzung hier besonders klein ist. Nach V.Wiskamp (Persönliche Mitteilung) versetzt man die Lauge langsam mit so viel Wasserstoffperoxid, bis die Gasentwicklung aufgehört hat. Eine noch exaktere Endpunktskontrolle kann dadurch erfolgen, indem man prüft, ob eine vorgelegte Schwefelsaure (2 %ig) Methylorange(0,1 %ig)-Lösung durch noch vorhandenes Hypochlorid gebleicht wird. (Die Mischung muss sauer sein!)

(Chloride sind, sofern das Kation nicht toxisch ist, i.a. nicht wassergefährdend.)




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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 06.03.2011| Links