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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Entsorgung von Bleisalzen

Bleisalze sind wassergefährdend (WGK 2). Nach der Indirekteinleiterverordnung des Landes Berlin darf Wasser mit mehr als 0,2 mg/l Gehalt bzw. einer Fracht von mehr als 8 g/Stunde nicht ins Abwasser gegeben werden.

Reinstoffe

Bleiverbindungen können ohne Vorbehandlung als Einzelchemikalie entsorgt werden.

Lösungen

Zur Verringerung von Abfallvolumen und damit Entsorgungskosten können Bleisalze aus Lösungen wie folgt gefällt werden. Vorhandene Blei(IV)-Verbindungen werden durch Zugabe von Disulfitlösung zu Blei(II)-Salzen reduziert. Anschließend wird das Blei mit Schwefelsäure als Blei(II)sulfat gefällt. Im Filtrat ist die Vollständigkeit der Fällung zu kontrollieren.

Beachten Sie die Hinweise der Technischen Abteilung.

 




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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 05.03.2011| Links