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Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

 

Von der Annahme ausgeschlossene Chemikalien

Derzeit können außer Explosivstoffen und radioaktiven Chemikalien alle Substanzen unbehandelt entsorgt werden. Vorbehandlungen sind dennoch sinnvoll,


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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 06.03.2011| Links