Dieser Entsorgungsvorschlag ist für die Chemielaboratorien des Instituts für Chemie und Biochemie der FUB konzipiert. An anderen Einrichtungen können die Entsorgungsregelungen unterschiedlich sein. Alle Hinweise nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
Entsorgung von Säulenfüllmaterialien
Gebrauchtes Füllmaterial aus Säulen muss völlig lösungsmittelfrei sein. Seltsamerweise werden dazu die Säulen nach Gebrauch gern tagelang kopfüber sich selbst überlassen, bis der Inhalt von allein so trocken geworden ist, dass er herausplumpst. Das Hindurchsaugen von Luft mit einer Membranpumpe kann diesen Vorgang hingegen in einer Stunde zum Abschluss bringen. (Falle für die abgesaugte Flüssigkeit dazwischenschalten! Bei dem Vorgang wandert eine Kältezone durch das Säulenfüllmaterial. Ist die Kältezone am Ende angelangt und verschwindet sie dort, ist der gesamte Inhalt wieder rieselfähig.)
Aluminiumoxid und Kieselgel werden als Betriebsmittel entsorgt. Pro Beutel darf dabei ein Gewicht von derzeit maximal 3 kg nicht überschritten werden. Wenn Sie häufig mit Kieselgel chromatografieren und sich lästiges Wiegen oder unangenehme Reklamationen vermeiden wollen, sammeln Sie zunächst in einem Weithalsgefäß, welches nicht mehr als die maximal zulässige Menge fasst. Wenn das Sammelgefäß voll ist, füllen Sie zur Abgabe in einen Klarsichtbeutel um!

