Letzte Aktualisierung: 07.06.2009
Letzter vollständiger Linkcheck: 07.06.2009
Undichte
Chlor-Druckgasflasche
Ort, Jahr:
Universität Heidelberg, 2002
Zeitraum:
8:30
Hergang:
Beim Betreten des Gasflaschenlagers stellte ein Mitarbeiter einen durchdringenden Chlorgeruch fest. Ursache war
eine offenbar undichte 10-l-Chlordruckgasflasche mit aufgeschraubter Schutzkappe. Der Mitarbeiter trug die Flasche
mit angehaltenem Atem in den Hof und stellte sie kopfüber in einen Eimer Wasser. Da das Wasser das weiterhin
ausströmende Chlorgas nicht lösen konnte, breitete sich der Chlorgeruch weiter aus, so dass schließlich
die Feuerwehr geholt wurde. Die Feuerwehr versuchte, das Chlorgas durch Wassersprühnebel niederzuschlagen und
durch einen Entrauchungsventilator zu verblasen, erreichte die erwünschte Konzentrationsminderung allerdings
nur auf Kosten einer weiteren Verteilung, die ein immer umfangreicheres Absperren des Areals notwendig machte.
Der inzwischen hinzugezogenen Gefahrstoffbeauftragte der Universität alarmierte die Werksfeuerwehr der
nahegelegenen BASF-Werke, die für solche Vorfälle über einen gasdichtes Spezialbehältnis verfügt,
in das die defekte Druckgasflaschen verbracht und gefahrlos abtransportiert werden konnte.
Schäden:
Keine
Maßnamen:
Der Vorfall führte an der Universität zu einem intensiven Nachdenken, wie solche Vorfälle in
Zukunft besser eindämmbar gemacht werden können. Da Chlorgas bei Normaldruck eine Siedetemperatur von
-34 °C hat, sollte eine Kühlung defekter Druckgasflaschen zu einer Verminderung der Gasentwicklung
führen.
Bewährung:
Als sich ein entsprechender Vorfall etwa ein Jahr später wiederholte, wurde dieses mal die Chlorgasflasche in
ein 200-l-Fass gestellt und das Fass mit ca. 50 kg Trockeneis vollgefüllt. Tatsächlich war wenig
später die Chlorgasentwicklung zum Erliegen gekommen und die abermals alarmierte BASF-Werksfeuerwehr konnte
die Flasche problemlos bergen, fast ohne dass jemand etwas von dem Zwischenfall mitbekam.
Probleme:
Eine städtische Berufsfeuerwehr dient der allgemeinen Gefährdungsbekämpfung und ist nicht das
Spezialeinsatzkommando einer chemischen Institution. Es verwundert also nicht, wenn diese auf komplexe chemische
Gefahrensituationen nur standardisierte und keine spezifischen Gefahrenabwehrmaßnahmen bereitstellen kann. Eigene
vorbeugende Gefahrenanalyse und die Festlegung eigener Maßnahmen sowie Pläne zur Einbeziehung zur
Verfügung stehender fremder Hilfen sind daher wichtig. Sie müssen freilich sachgerecht sein, denn es
darf natürlich nicht passieren, dass z.B. ein hysterischer Universitätsangehöriger der Feuerwehr
den Wasserhahn abdreht und damit das Abbrennen eines Institutsgebäudes provoziert, weil im brennenden Labor
irgendwo noch 200 g Natrium herumstehen. Die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung und das was
man sinnvollerweise aus dieser ableiten sollte, bekommt vor diesem Hintergrund einen sehr konkreten Sinn.
Das Austreten von Gas aus einer leck gewordenen Druckgasflasche durch Abkühlung mit Trockeneis zu unterbinden
funktioniert nur bei Gasen, deren Siedepunkt oberhalb von -78°C liegt. Dies ist z.B. bei Schwefeldioxid,
Schwefelwasserstoff oder Fluorwasserstoff der Fall. Bromwasserstoff oder Acetylen hingegen besitzen so tiefe
Siedetemperaturen, dass diese durch Abkühlen mit Trockeneis nicht unterschritten werden können. Liegt
das Leck, was wohl meist der Fall ist, am Ventil, so kann man alternativ gasdichte Kappen mit seitlichem Flansch
aufsetzen, an den wiederum ein Ventil angeschlossen werden kann, um das austretende Gas kontrolliert ablassen zu
können. Das Problem: Diese Kappen sind nur für Gase zugelassen, deren Bombendruck nicht zu groß ist, weil
die Kappe unter zu hohem Bombendruck abreißen kann. Immerhin könnte man eine solche Kappe mit offenem
Seitenventil dazu verwenden, um austretendes Hochdruckgas kontrolliert aufzufangen und abzuleiten oder
unschädlich zu machen.
Über Bergungsbehälter oder die Abdichtungskappen kann man sich bei
SFB Wasser und Umwelt informieren. Auch die örtliche Feuerwehr
kann meist weiterhelfen.