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Aufgaben der Beschäftigten hinsichtlich der Ersten Hilfe

Nach § 323c des Strafgesetzbuches sind alle Menschen in der jeweils zumutbaren Weise zur Ersten-Hilfe-Leistung verpflichtet - ganz egal, wo sich der Unfall ereignet hat und ob sie dazu einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben oder nicht. Die Erste-Hilfe-Ausbildung ändert an der rechtlichen Stellung nichts: Ausgebildete Laien-Ersthelfer haften nicht für Schäden oder fehlerhafte Erste-Hilfe-Leistung sondern haben ganz im Gegenteil Anspruch auf Erstattung von durch die Erste-Hilfe-Leistung bedingten Auslagen oder selbst erlittenen Schäden.

Als ausgebildete Ersthelferin oder ausgebildeter Ersthelfer können Sie freilich viel kompetenter Erste Hilfe leisten. Es ist nicht jedermanns Sache, sich hierzu eine höhere Kompetenz anzueignen. Umso besser, wenn gerade Sie sich dazu berufen fühlen.

Die Kosten für die betriebliche Ersthelferausbildung trägt die Unfallkasse Berlin. Bitte bedenken Sie, dass der also für Sie kostenlose Kurs Sie vor allem für die betriebliche Erste Hilfe qualifizieren soll. Er ist also z.B. nicht die preiswerte Alternative für die Absicherung der privaten Autobahnfahrt. Bitte stimmen Sie deshalb Ihr Vorhaben mit Ihren Bereichsleiter ab, der dadurch einen Überblick erhält, ob es in seinem Zuständigkeitsbereich eine ausreichende Zahl von Ersthelfern gibt. Bitte melden Sie Ihr Vorhaben auch der Fachbereichsverwaltung (Frau Hessler-Bittl), weil auch dort darauf geachtet wird, dass die Anzahl der vorhandenen Ersthelfer ausreichend ist. Um einen Erst-Hilfe-Kurs absolvieren zu können, müssen Sie sich in einem Anstellungsverhältnis zur FU Berlin befinden. Das kann auch ein Zeitvertrag sein.

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. In Abständen von 2 Jahren werden die Ersthelfer im Rahmen eines vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Trainings fortgebildet. Lehrgänge und Trainingskurse werden vom Weiterbildungszentrum angeboten. Die Kurstermine liegen in der Regel im Frühjahr und Herbst. Sofern Sie sich nicht schon direkt auf den WEB-Seiten des Weiterbildungszentrums zu einem Erste-Hilfe online anmelden können, können Sie sich auch unter der Ruf-Nr. 838-51487 für einen der nächsten Kurse vormerken lassen.

Das Weiterbildungszentrum stellt gern auch einen eigenen Kurs zusammen, wenn es aus ihrem eigenen Bereich genügend Interessenten gibt. Das ermöglicht es natürlich, spezifischer auf die Belange Ihres Bereichs einzugehen. Besonders interessant ist das für Bereiche mit Laborbetrieb, da hier meist ohnehin besonders auf die Gefahrstoffe eingegangen werden muss.

Für Ihre Erste-Hilfe-Tätigkeit benötigen Sie den Zugriff auf einen Erste-Hilfe-Kasten. In der Regel dürfte es am besten sein, wenn Sie selbst diesen Kasten für sich und die anderen Beschäftigten Ihres Bereichs aufbewahren und für die Vollständigkeit und einwandfreie Beschaffenheit des Erste-Hilfe-Materials sorgen.

T. Lehmann





 

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Letzte Änderung: 26-01-2012