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Aufgaben der Arbeitsgruppen- bzw. Bereichsleiter hinsichtlich der Ersten Hilfe

Die jeweiligen Verantwortlichen der Bereiche haben für ihren Zuständigkeitsbereich eine jederzeit funktionsfähige Organisation der Ersten-Hilfe zu gewähleisten. Dazu gehören:

Ersthelfer sind zuerst in einem 2-tägigen Erste-Hilfe-Grundlehrgang und danach im 2-jährigen Turnus in Trainingskursen fortzubilden. Entsprechende Kurse werden vom Weiterbildungszentrum der Freien Universität Berlin angeboten. Die anfallenden Kursgebühren werden von der Unfallkasse Berlin getragen. Ist mit chemikalienbedingten Verletzungen zu rechnen (z.B. Laborbetrieb), ist eine entsprechende Zusatzausbildung zu absolvieren. Weitere Auskünfte erteilt das Weiterbildungszentrum unter der Rufnr.: 838-51487.

Der Verantwortliche hat die Beschäftigten regelmäßig über das Verhalten bei Unfällen, die Erste-Hilfe-Einrichtungen und Ersthelfer zu unterweisen. Dies kann im Rahmen sonstiger Unterweisungen mit erledigt werden. Weitergehende bereichsbezogene Erste-Hilfe-Maßnahmen und spezielle Erste-Hilfe-Materialien sollten mit dem Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) der Charité bzw. der Dienststelle Arbeitssicherheit abgesprochen werden.

Wichtige Telefonnummern und Anschriften sind an geeigneten Stellen auszuhängen. In der Regel erfolgt das durch den neben jedem Telefon anzubringenden roten Aushang.

Arbeitsgruppen- bzw. Bereichsleiter sollten jeden Erste-Hilfe-Fall zum Anlass nehmen, getroffene Unfallverhütungsmaßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls nachzubessern. Zu diesem Zweck sollten sie darauf achten, dass sie zwingend von jedem Unfallereignis in Kenntnis gesetzt werden.

T. Lehmann





 

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Letzte Änderung: 25-01-2012