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Wie viele Ersthelfer braucht das Institut?
Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) sind für das Institut 10 % der Beschäftigten zu Ersthelfern auszubilden. Da Ersthelfer dem Personal gut bekannt sein müssen und da am Institut die Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz an die Arbeitsgruppen- bzw. Abteilungsleiter delegiert ist, sollten diese also für den jeweils eigenen Verantwortungsbereich eine ausreichende Zahl von Ersthelfern vorsehen. In der Regel soll also jede Arbeitsgruppe bzw. jede Abteilung mindestens eine(n) Ersthelfer(in) haben. Es ist vorteilhaft, wenn diese Aufgabe von Dauerbeschäftigten wahrgenommen wird, weil für die Ersthelfertätigkeit entsprechende Erfahrung sehr hilfreich ist und weil bei Dauerbeschäftigten die Notwendigkeit entfällt darauf zu achten, dass bei Ausscheiden eines Ersthelfers rechtzeitig für Ersatz gesorgt wird.
Die aktuellen Ersthelfer können mittels der Telefondatenbank des Instituts recherchiert werden - am einfachsten, indem auf der Erste-Hilfe-Informationsseite in der Tabelle das Kreuz für die gewünschte datenfilterung angeklickt wird. Erste-Hilfe-Kurse werden über das Weiterbildungszentrum angeboten, das dazu entsprechende Kurstermine bekannt gibt.