GUV-Regeln


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Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherungen (GUV) sind für den öffentlichen Dienst, Berufsgenossenschaften für den gewerblichen Bereich zuständig. Zuständig für Berliner Hochschulen ist die Unfallkasse Berlin, Culemeyerstr. 2, 10315 Berlin (www.unfallkasse-berlin.de).

Zum Versicherungsschutz für Studierende gibt es das Informationsportal www.studentenunfallversicherung.de.

 

Sicheres Arbeiten in Laboratorien
(BGI/GUV-I 850-0)

Dies ist die aktuelle Online-Fassung dessen, was früher mal Richtlinien für Laboratorien hieß. Diese Schrift "konkretisiert" gemäß § 2 "neben der Gefahrstoffverordnung auch andere Rechtsvorschriften, deren Erfüllung zum Schutz vor Gefahrstoffen in Laboratorien von erheblicher Bedeutung ist." Es handelt sich somit um die wichtigste Rechtsgrundlage für das Arbeiten im Laboratorium oder anders ausgedrückt: Wer sich an die Schrift "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" hält, macht schon fast alles richtig.

Die Historie dieser Schrift ist kompliziert. Der sog. Regelteil ist wortgleich mit der TRGS 526 und hat dadurch die typische Verbindlichkeit aller TRGSen, was bedeutet, dass von den gegebenen Richtlinien auch abgewichen werden kann, wenn die Alternativen mindestens den gleichen Sicherheitsstandard bieten. Die Unfallkassen reichern den Regeltext mit zweckdienlichen kursiv gedruckten Ergänzungen an. Die Schrift 'Sicheres Arbeiten in Laboratorien' ist als Print-ausgabe beim Jedermann-Verlag in deutsch und englisch erhältlich. Die Mitgliedsbetriebe der Unfallkassen, also auch die Universitäten erhalten die Schrift unentgeltlich.

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich
(GUV-SR 2005, früher GUV 19.17)
Schon der Titel lässt ahnen, worum es geht: Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Hochschulbereich. Es geht also hier vor allem um Verantwortlichkeiten, um die Organisation der Verantwortlichkeiten und die Pflichten der Beschäftigten. Es werden sehr praktikable Hinweise zum Beispiel zur Anfertigung von Betriebsanweisungen oder zur Realisierung der Expositionsfreiheit gegeben. Allerdings berücksichtigt die derzeitige Ausgabe aus dem Jahr 1998 noch nicht die aktuelle Gefahrstoffverordnung. Alle Universitäten hoffen deshalb schon lange auf eine baldige Neuauflage.
Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum
(GUV-I 8553)
Vornehmlich für Studierende gedachte Informationsschrift mit langer Tradition. Immer wieder aktualisiert, jetzt auch mit einem neuen Titel.
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention
(GUV-V A1)
Umfängliche Regelungen mit vielen Redundanzen zum sonstigen Gefahrstoffrecht. Wichtig: Es werden Zahl und Ausbildung von Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten definiert.

 

T. Lehmann




 

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Letzte Änderung: 11-03-2013