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Arbeitsmedizinische Vorsorge / Betriebsarzt

Durch die arbeitsmedizinischen Vorsorge sollen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkannt und verhütet werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Zuständig für die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist der Betriebsarzt. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben beurteilt der Betriebsarzt die individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit. In bestimmten, in der Verordnung zur Arbeitmedizinischen Vorsorge geregelten Fällen kann dazu auch eine ärztliche Untersuchung gehören. Über die Befunde klärt der Betriebsarzt die Betroffenen auf und berät sie entsprechend. Ferner unterstützt der Betriebsarzt mit seinen Erkenntnissen die Bereichsverantwortlichen in der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Der Betriebsarzt kann also immer dann hinzugezogen werden, wenn infolge der Arbeitsbedingungen gesundheitliche Belastungen drohen, z.B. durch extreme Hitze, Kälte, Lärm, Staub, besondere Ansteckungsgefahren oder Umgang mit Chemikalien.

Der Betriebsarzt ist nicht für die ärztliche Behandlung zuständig! Er beurteilt lediglich den Arbeitsplatz und gibt Empfehlungen!

Die Aufgaben des Betriebsarztes werden vom Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) der Charité wahrgenommen.

T. Lehmann





 

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Letzte Änderung: 26-01-2012