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Das Reinigungspersonal der Institute für Organische sowie für
Physikalische Chemie der Freien Universität
Berlin wird seit September 1996 anhand nachstehender Betriebsanweisung über
die einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen beim Reinigen der Laborräume
unterwiesen. Falls Sie Interesse an dieser Anweisung haben, können Sie den Text
nach Belieben für eigene Zwecke verwenden. Lesen Sie Ihn zuvor sorgfältig durch, ob er
für Ihre lokalen Gegebenheiten paßt. Das mindeste, was Sie tun müssen ist, die für
Ihren Bereich zutreffenden Adresssen und Telefonnummern einzutragen!
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Betriebsanweisung für die Reinigung der Labore im
Institut für Chemie - Organische und Physikalische Chemie der Freien
Universität Berlin
Takustr. 3, 14195 Berlin
Gefahren durch Chemikalien
Viele Chemikalien sind gesundheitsgefährdend. Sie können
z.B. giftig oder krebsauslösend sein oder stark ätzen.
Viele Chemikalien werden leicht durch die Haut aufgenommen oder
sie entwickeln Dämpfe, die beim Einatmen zu Gesundheitsschädigungen
führen. Andere Chemikalien können sehr leicht anfangen
zu brennen. Beachten Sie besonders die folgenden Warnsymbole:
(E) explosionsgefährlich |
(O) brandfördernd |
(F); (F+) F = leichtentzündlich; F+ = hochentzündlich |
(T); (T+) T = giftig; T+ = hochgiftig |
(Xn) gesundheitsschädlich |
(C) ätzend |
(Xi) reizend |
(N) umweltgefärlich |
Gefahren durch Geräte
Kabel und Schläuche an Geräten können sehr wichtig
für die richtige Funktion sein. Funktioniert ein Kabel oder
ein Schlauch nicht richtig, so kann das Gerät beschädigt
werden oder es können sogar Chemikalien austreten und gefährlich
reagieren.
Gefahren durch Glasgeräte
Zerbrochene Glasgeräte hinterlassen scharfkantige Splitter.
Vor allem an schwer zugänglichen Stellen (z.B. unter den
Arbeitstischen) können diese längere Zeit unbemerkt
liegenbleiben.
Beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz vor den genannten Gefahren
strikt die nachfolgenden Anweisungen! Es ist gesetzlich vorgeschrieben,
daß Sie anhand dieser Betriebsanweisung mindestens einmal
jährlich mündlich unterwiesen werden. Diese mündliche
Belehrung müssen Sie durch Unterschrift bestätigen.
Die Unterschriften müssen 2 Jahre lang aufbewahrt werden.
(Gesetzliche Grundlagen: Gefahrstoffverordnung § 20)
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln:
- Fassen Sie Chemikalienbehältnisse - auch leere - nicht
selbst an! Reinigen Sie also Arbeits- und Bodenflächen nur,
wenn diese völlig freigeräumt sind! Dies gilt ganz besonders
dann, wenn Sie allein im Raum tätig sind. Benachrichtigen
Sie Ihre Vorarbeiterin, wenn in einem Labor die zu reinigenden
Flächen ständig verstellt sind!
- Vermeiden Sie grundsätzlich den direkten Kontakt mit
dem Wischwasser. Wenn Sie feststellen, daß Chemikalien auf
den zu reinigenden Flächen verschüttet sind, so unterlassen
Sie jede Reinigung, wenn das Laborpersonal Ihnen nicht zuvor ausdrücklich
bestätigt hat, daß die dies für Sie nicht mit
einer Gefährdung verbunden ist!
- Halten Sie sich nicht in Räumen auf, in denen Sie den
Geruch nach Chemikalien feststellen, es sei denn, das Laborpersonal
hat Ihnen versichert, daß von den Dämpfen keine Gefährdung
ausgeht!
- Berühren Sie keine Kabel und Schläuche, wenn Sie
allein im Raum arbeiten. Arbeiten Sie statt dessen in der Umgebung
dieser Leitungen nur in Anwesenheit und nach Rücksprache
mit den Laborinsassen!
- Gehen Sie vorsichtig mit splitterhaltigem Kehricht um! Beachten
Sie, daß zusammengekehrte Glasscherben auch Ihren Müllsammelbeutel
nach dem Einfüllen durchstechen können!
- Beim Zusammenkehren von Glasscherben können diese brechen und die Splitter weit durch die
Gegend fliegen. Deshalb müssen Sie unbedingt eine Schutzbrille tragen.
- Entleeren Sie keine Müllsammelgefäße, die
Glasscherben oder Chemikalien enthalten! Benachrichtigen Sie
statt dessen Ihre Vorarbeiterin oder die Sicherheitsbeauftragten!
- Auch die von Ihnen verwendeten Reinigungsmittel enthalten
Chemikalien. Verwenden Sie diese Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung!
Lassen Sie sich von Ihrer Vorarbeiterin über mögliche
Gefährdungen bei der Verwendung dieser Mittel gesondert unterrichten!
- Bei einer Schwangerschaft sind viele Chemikalien vor allem
in den ersten Wochen sehr gefährlich. Das bedeutet, daß
Sie in Räumen, in denen solche Chemikalien stehen, nicht
mehr arbeiten dürfen. Melden Sie deshalb den Eintritt einer
Schwangerschaft unverzüglich Ihrer Vorarbeiterin, damit die
Einsatzpläne so gestaltet werden können, daß Sie
entsprechende Räume nicht mehr betreten müssen!
- In den Laboratorien sind Essen, Trinken und Rauchen verboten.
- Reinigen Sie nach der Arbeit Ihre Hände mit Wasser und
Seife! Dies gilt auch für jede Arbeitsunterbrechung, zum
Beispiel bei einer Frühstückspause!
Erste Hilfe
- Spülen Sie bei Hautkontakt mit Chemikalien die betroffenen
Stellen sofort lange und gründlich mit Wasser ab (mindestens
10 Minuten)! Sofern keine Verletzung besteht, verwenden Sie Wasser
und Seife! Durchtränke Bekleidung ist sofort abzulegen! Halten
Sie in Ihrem Garderobenschrank eine komplette Garnitur Ersatzkleidung
bereit, um im Bedarfsfall die Bekleidung wechseln zu können!
Wenn Chemikalien ins Auge gelangt sind, verwenden Sie die in jedem
Labor vorhandene Augenspüleinrichtung!
- Wenn Sie eine plötzliche Rötung, einen Juckreiz
oder ein Brennen auf Ihrer Haut verspüren, stellen Sie die
weitere Arbeit sofort ein und waschen Sie die betroffenen Hautpartien
gründlich wie oben beschrieben mit Wasser und Seife ab!
- Wenden Sie sich nach ausgiebigem Spülen und Waschen an
Ihre Vorarbeiterin, die Sicherheitsbeauftragten
(Herr Mühlbrandt: 14.05/14.10 Tel.: 52467/52595; Herr Lehmann: 55398, Notruf:
54300)
oder notfalls an irgendeinen Mitarbeiter oder Abteilungsleiter
des Hauses! Weitere Notfallhinweise und Rufnummern finden Sie
auf leuchtend roten Aushängen an jedem Telefon. Tragen Sie
keine Salben oder ähnliches auf die Haut auf! (Wenn diese
in die Haut einziehen, können sie vorhandene Chemikalien
mit in die Haut hineinziehen.)
- Lassen Sie Schnittverletzungen einen kurzen Augenblick ausbluten!
Danach wird die Wunde verbunden. Erste-Hilfe-Material finden Sie
in allen Räumen, deren Tür ein Schild mit einem weißen
Kreuz auf grünem Grund trägt.
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