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Letzte Überarbeitung: 24.07.2010

 

Verantwortlichkeiten

Zunächst ein Beleg für unverantwortliches Handeln. Das nachfolgende Bild ist das Resultat einer Verfremdung des Original-Photos und zeigt einen Praktikanten in einem universitären deutschen Praktikum beim Umkristallisieren aus Benzol.

Falsches Arbeiten

Dieses Bild ist ein erschreckender Beleg dafür, dass Aufklärung immer noch bitter nötig ist.

Wer trägt die Verantwortung für diese Zustände?

Die Regelung der Verantwortlichkeiten sind in der GUV-SR 2005 ausführlich beschrieben. Im Prinzip wird die Verantwortung von der Landesregierung Schritt für Schritt bis zum Assistenten herunterdelegiert. Das Ausmaß der Verantwortung ist dabei abhängig von den übertragenen Aufgaben. Man ist also nur für die übertragenen Aufgaben verantwortlich. Die Verantwortlichkeit ist dabei an die Entscheidungsbefugnis gekoppelt. Wer keine Bleistifte besorgen darf, ist auch nicht dafür verantwortlich, wenn es keine Bleistifte mehr gibt. Idealerweise sollte bei der Delegation der Aufgaben- und Verantwortungsbereich möglichst genau und schriftlich spezifiziert werden. Genau das passiert an der Universität eher nicht oder nicht mit der notwendigen Konsequenz: Die Assistenten wechseln dauernd und auch die Leitungszuständigkeit muss nicht konstant sein. Oft sind die Zuständigkeiten verfilzt, indem z.B. ein Professor bestimmte Prüfungen zum Praktikum abnimmt oder eine begleitende Vorlesung hält, ein anderer Professor vor längerer Zeit als für das Praktikum zuständig erklärt wurde, aber jetzt eigentlich nichts (mehr) für das Praktikum tut aber ein junger Habilitant sich aus freien Stücken und um ein bisschen Lehrerfahrung zu sammeln, seit einem Semester sich richtig reingehängt und neue Versuche für das Praktikum konzipiert hat, wohingegen ein Oberassistent weiterhin dafür zuständig ist, die Dienstpläne für die Assistenten aufzustellen. Das lässt Hauen und Stechen befürchten, falls die Staatsanwaltschaft im Falle eines Unfalls mal ermitteln sollte. Immerhin: Die Organisations- und Kontrollverantwortung verbleibt immer auf der Leitungsebene - kann also nicht auf die Assistenten delegiert werden.

 

Zurück zum Beispiel:

Das zugrunde liegende Photo entstand anlässlich einer offiziellen Begehung. Das lässt den Schluss zu, dass der fotografierte Praktikant nicht eigenmächtig gehandelt hat, sondern diese Arbeitsweise üblich und toleriert war. Die Verantwortlichkeit geht also auf die Assistenten über. Haben diese eigenmächtig den Praktikanten dazu angehalten, so wie gezeigt zu experimentieren, bleibt der Schwarze Peter bei den Assistenten. Ist es hingegen so, dass die Assistenten mit dem Praktikum irgendwie allein gelassen waren und sich "keiner von oben" gekümmert hat und ist es vielleicht sogar so, dass auch in den Mitarbeiterlaboren - also unter unmittelbarer Aufsicht der Arbeitsgruppenleiter nicht anders experimentiert wird, so trifft diese ebenfalls die Verantwortung, weil sie solche Zustände zugelassen oder in Kauf genommen haben. Falls im Ernstfall "keiner" zuständig ist, kann das durch Aktenstudium schnell geklärt werden. Der Richter muss nur ins Vorlesungsverzeichnis gucken oder sich die Erklärungen zur Ableistung der Lehrverpflichtung aushändigen lassen.

 

Beispiel Forschungspraktikum

Für Studierende, die in den Arbeitsgruppen sog. Forschungspraktika ableisten, tragen die jeweiligen Arbeitsgruppenleiter die Verantwortung, die wiederum an einen bestimmten Mitarbeiter delegiert werden kann. Das erfordert, dass die Studierenden sich vorab bei Mitarbeitern gern über mögliche Projekte informieren können, die Zuordnung zum Mitarbeiter und die Festlegung der Themenstellung aber von Arbeitsgruppenleiter vorzunehmen ist, der dazu auch die damit verbundenen Sicherheitsaspekte zu organisieren hat, wozu vor Aufnahme der Tätigkeit zumindest die Sicherheitsunterweisung gehört. Wer als Arbeitsgruppenleiter keine Kenntnis hat, wer so alles in den eigenen Räumlichkeiten tätig wird, trägt seiner Verantwortung nicht Rechnung.

 
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Als Folge des derzeitigen Wechsels von der bisherigen EU-Einstufung von Chemikalien auf das neue 'Global Harmonised System' gibt es auch in diesem Angebot im Augenblick ein Nebeneinander von Angaben nach beiden Einstufungen. Dem Grad der Umstellung folgend wird dieses Angebot immer wieder angepasst, wobei die alten Einstufungen zugunsten des GHS nach und nach verschwinden werden.
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