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Letzte Überarbeitung: 24.01.2011

 

Änderung des Gefährdungspotentials bei Verdünnung

Es ist trivial, dass das Risiko bei Verdünnung kontinuierlich abnimmt. Die Frage, ob für einen gegebenen Fall die rechtlichen Verpflichtungen noch gelten oder nicht, kann aber nur eine "ja/nein"-Entscheidung sein. Da ein Maß für die Wirkungsstärke fehlt, kann diese Entscheidung konsequent nur eine pauschale Festlegung sein. Seit 2009 sind die Grenzkonzentrationen in Anhang I der CLP-Verordnung festgelegt und betragen für nicht gasförmige Stoffe:
 
Kategorie (EU bis 2008)Kategorie (CLP ab 2009)Grenzkonzentration
K1, K2K1A, K1B≥0,1 %
K3K2≥1 %
M1, M2M1A, M1B≥0,1 %
M3M2≥1 %
RF1, RF2RF1A, RF1B≥0,3 %
RF3RF2≥3 %
RE1, RE2RE1A, RE1B≥0,3 %
RE3RE2≥3 %

Erläuterungen zu den Kategorien

 

Für stark wirksame Stoffe werden im Anhang VI der CLP-Verordnung eigene - natürlich niedrigere - stoffspezifische Grenzkonzentrationen angegeben, für schwach wirksame Stoffe entsprechend höhere. Auch national können vorhandene Grenzkonzentrationen durch eine eigene Festlegung in der TRGS 905 ersetzt werden. Es gibt also eine Art Rangfolge für die Gültigkeit der Grenzkonzentrationen: Standardwert < Individualwert nach CLP-Verordnung < Individualwert nach TRGS 905.

Das hört sich kompliziert an, ist es aber in der Regel nicht, denn schon die Standarwerte sind so niedrig, dass Sie diese beim Umgang mit kmr-Stoffen im Laborbetrieb kaum unterbieten werden. Die Grenzkonzentrationen gelten auch für die "uninteressanten" Stoffe, also z.B. Mutterlaugen, gebrauchte Chromatographiehilfsmittel oder Lösemittelabfälle. Auch diese Stoffe müssen also alle in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden.

 
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Als Folge des derzeitigen Wechsels von der bisherigen EU-Einstufung von Chemikalien auf das neue 'Global Harmonised System' gibt es auch in diesem Angebot im Augenblick ein Nebeneinander von Angaben nach beiden Einstufungen. Dem Grad der Umstellung folgend wird dieses Angebot immer wieder angepasst, wobei die alten Einstufungen zugunsten des GHS nach und nach verschwinden werden.
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