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Letzte Überarbeitung: 23.01.2011

 

Einstufung des Gefährdungspotentials

Systematik Wirkungsstärke Zuständigkeiten kmr-Stoffe ohne Kennzeichnung

Auch wenn die Verwendung einer harmonischen Einstufung verpflichtend ist, bleiben die Mitgliedstaaten der EU berechtigt, eigene Bewertungen zum Gefahrenpotential zu machen. Die Bundesrepublik Deutschland tut dies durch die Herausgabe der TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe). Dabei sind die folgenden Dinge zu beachten:

  • Die TRGS 905 listet nicht etwa alle kmr-Stoffe auf, sondern im Gegenteil nur diejenigen, für die in Deutschland eine abweichende Bewertung gilt.
  • Der abweichenden Bewertung darf freilich nicht durch eine entsprechende Umetikettierung Rechnung getragen werden. Obwohl der Stoff in Deutschland in diesem Fall - mit allen Konsequenzen - als kmr-Stoff gilt, finden Sie davon nichts auf dem Flaschenetikett! Wenn Sie den Bestand an kmr-Stoffen in Ihrem Bereich ermitteln wollen, können Sie sich also nicht auf das Etikett verlassen, sondern müssen zusätzlich immer die TRGS 905 konsultieren!
Das hört sich unübersichtlicher an, als es in Wirklichkeit ist. Die TRGS 905 enthält derzeit etwas mehr als 100 Einträge. Darunter befinden sich aber nicht nur hochschultypische Synthesechemikalien, sondern z.B. auch "Anabolika", "Faserstäube", "Holzstaub" und "Passivrauchen". Selbst bei den "echten" Chemikalien haben manche für die Hochschule eher weniger Relevanz, z.B. "Lindan". Wenn Sie die Stoffliste ein Mal quergelesen haben, so wissen Sie ganz schnell, ob ein Stoff aus Ihrem Bereich mit dabei ist oder nicht. Immerhin veröffentlich der Ausschuss für Gefahrstoffe für die in der TRGS 905 festgelegten Einstufungen ausführliche Begründungen, wobei es sich um sehr wissenschaftsnahe Texte handelt, also um Zusammenfassungen wissenschftlicher Erkenntnisse und den dazugehöhrigen Quellenangaben. Das kann Ihnen bei der Einschätzung des Risikos eine Hilfe sein!

Wenn Sie noch mehr Komfort haben wollen, können Sie sich kostenlos den BGIA-Report "Gefahrstoffliste" zuschicken lassen. Dieser Report erscheint alle paar Jahre neu (deshalb auch kein fester Link) und enthält im wesentlichen die jeweils aktuelle Liste der legal eingestuften Stoffe - zusätzlich aber alles, was nach nationalem Recht "amtlich" über einen Stoff verfügt worden ist, also neben abweichender Bewertung des kmr-Potentials zum Beispiel die Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900. Sie haben damit alle "amtlichen" Informationen in einem einzigen Buch vereint. Die selbst eingestuften Stoffe müssen Sie freilich weiterhin in den Herstellerkatalogen oder durch Inaugenscheinnahme des Etiketts recherchieren.

Auf ebenfalls wissenschaftlicher - dem Universitätsbetrieb also wohl vertrauter Basis - veröffentlicht auch die DFG Einstufungen zum kmr-Potential. Deren Einstufungen haben freilich keine rechtliche Relevanz, bzw. erlangen diese erst dann, wenn der Vertreter der DFG-Senatskommission sich im Ausschuss für Gefahrstoffe, der für die Pflege der TRGS 905 zuständig ist, durchsetzen kann. Da dies oft aber nicht immer der Fall ist, ist die kmr-Liste der DFG noch ein kleines bisschen umfangreicher als das, was schon amtlicherseits als wirksam eingestuft ist. Die DFG veröffentlicht ihre Stoffliste jährlich aktualisiert in Buchform. Auch ohne unmittelbare rechtliche Relevanz hat diese Information bei der Gefährdungsbeurteilung als hilfreich zu gelten. Für einen konkreten Stoff können Sie die Einstufung der DFG-Senatskommission auch in der GESTIS-Stoffdatenbank recherchieren. Weil die DFG-Senatskommission sich sehr um die Festlegung von Grenzwerten bemüht und dafür weiterhin den sehr eingängigen, aber gefahrstoffrechtlich außer Mode gekommenen Begriff "Maximale Arbeitsplatzkonzentration" verwendet, finden Sie die DFG-Einstufung in der GESTIS-Stoffdatenbank als "Empfehlungen der MAK-Kommission".

 
Alle gegebenen Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Bitte lesen Sie den Haftungsausschluss!
Als Folge des derzeitigen Wechsels von der bisherigen EU-Einstufung von Chemikalien auf das neue 'Global Harmonised System' gibt es auch in diesem Angebot im Augenblick ein Nebeneinander von Angaben nach beiden Einstufungen. Dem Grad der Umstellung folgend wird dieses Angebot immer wieder angepasst, wobei die alten Einstufungen zugunsten des GHS nach und nach verschwinden werden.
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