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Letzte Überarbeitung: 31.07.2010

 

Einstufung des Gefährdungspotentials

Systematik Wirkungsstärke Zuständigkeiten kmr-Stoffe ohne Kennzeichnung

Etwa 3000 Stoffe sind EU-weit in vorgeschriebener Weise eingestuft. Bis 2008 wurde diese "Legaleinstufung" als Stoffliste in Anhang I der EU-Richtlinie 67/548/EWG bekannt gegeben. Seit 2009 wird dies in Anhang VI der CLP-Verordnung fortgeführt. In der CLP-Verordnung heißt die Legaleinstufung jetzt "harmonische Einstufung". Für die Einstufung der nicht harmonisch eingestuften Stoffe sind die Hersteller verantwortlich (Selbsteinstufung). Da viele Stoffe von mehreren Herstellern angeboten werden und bisher meist jeder Hersteller auf eigene Regie (teure) Ermittlungen zur Einstufung durchführt, ist es kein Wunder, dass diese Ermittlungen unterschiedliche Resultate ergeben. Gerade Spätfolgen wie Krebs oder Erbgutveränderungen sind schwer eindeutig zu diagnostizieren und so kommt es vor, dass der gleichen Chemikalie bei dem einen Hersteller ein krebserzeugendes Potential zugewiesen wird und bei dem anderen nicht. Es kann natürlich verführerisch sein, die Chemikalie dann lieber vom anderen Hersteller zu beziehen... Mit REACH wird versucht, derartige Unstimmigkeiten zukünftig zu vermeiden, indem es die verschiedenen Anbieter eines Stoffes zu Kooperationen zwingt.

Gravierender als diese Unstimmigkeiten ist aber wohl der Umstand, dass die Anzahl der selbst eingestuften Stoffe ebenfalls nur ein paar Tausend beträgt. Das liegt daran, dass eine Einstufung nur ab einer bestimmten jährlichen Produktionsmenge vorgeschrieben ist. Diesem Umstand verdanken es die Universitäten, dass die Doktoranden die Abertausend hergestellten Forschungschemikalien nicht sofort dazu verwenden müssen, um damit Fische oder Ratten zu vergiften, um das Gefährdungspotential zu ermitteln. Es führt aber andererseits zu der Konsequenz, dass von den 30 Millionen derzeit bekannten Chemikalien nur von einem Promille-Bruchteil das Gefahrenpotential mehr oder weniger bekannt ist.

 
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Als Folge des derzeitigen Wechsels von der bisherigen EU-Einstufung von Chemikalien auf das neue 'Global Harmonised System' gibt es auch in diesem Angebot im Augenblick ein Nebeneinander von Angaben nach beiden Einstufungen. Dem Grad der Umstellung folgend wird dieses Angebot immer wieder angepasst, wobei die alten Einstufungen zugunsten des GHS nach und nach verschwinden werden.
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