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Einstufung des Gefährdungspotentials
Krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe werden in jeweils 3 Kategorien eingeteilt. Die Definition ist prinzipiell immer
gleich. Allerdings sind die Kategoriebezeichnungen im
GHS geändert worden.
| Definition (vereinfacht) |
EU(alt) |
GHS |
| Sicher wirksam für den Menschen |
1 |
1a |
| Im Tierversuch oder durch andere Befunde erwiesenermaßen wirksam |
2 |
1b |
| Ernstzunehmende Verdachtsmomente auf Wirksamkeit |
3 |
2 |
Für die Übergangszeit, in der beide Systeme noch nebeneinander vorkommen, müssen Sie also sorgfältig darauf achten, nach welchem
System eingestuft ist, damit Sie keine falschen Schlüsse ziehen.
Durch vorangestellte Buchstaben wurde bei der Einstufung nach altem EU-Recht die jeweilige Gefährdung benannt.
| Gefährdungspotential |
Kennbuchstabe |
| krebsrzeugend |
K |
| mutagen (erbgutverändernd) |
M |
| Reproduktionstoxisch (entwicklungsschädigend) |
RE |
| Reproduktionstoxisch (fruchtbarkeitsbeeinträchtigend) |
RF |
'Contergan' ist zum Beispiel nach altem EU-Recht demnach also in die Kategorie RE1 einzustufen. Sollte sich gleiches auch für das
GHS einbürgern, ergäbe sich für 'Contergan' die Kategorie RE1a.
Abhängig von der zugewiesenen Kategorie werden nach altem EU-Recht R-Sätze und Warnsymbole, nach GHS H-Sätze und Piktogramme zugewiesen.
Daraus resultieren folgende
Zuordnungen:
Neu nach dem
GHS ist, dass die H-Sätze anzupassen sind. So ist - so weit bekannt - anzugeben,
bei welchem Aufnahmeweg mit der Gefährdung zu rechnen ist. Eine nicht zutreffende Gefährdung muss weggelassen werden. Aus
- "H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen."
kann also im konkreten Fall
- "H361: Kann beim Verschlucken vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen."
werden. Somit wird die Aussage der H-Sätze im Endefeckt detaillierter, als es
nach dem alten EU-System der Fall war. Weil aber bei der Angabe der H-Satz-Codierung die Details nicht klar werden, wird ein Buchstabencode
ergänzt:
| Kennbuchstabe |
Bedeutung |
| D |
Schädigt erwiesenermaßen das Kind im Mutterleib |
| d |
Schädigt vermutlich das Kind im Mutterleib |
| F |
Beeinträchtigt erwiesenermaßen die Fruchtbarkeit |
| f |
Beeinträchtigt vermutlich die Fruchtbarkeit |
Beispiele:
- H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Auch R49 (Kann Krebs erzeugen beim einatmen) hat mit "H350i" schon ein direktes Äquivalent gefunden.
Die Kategorien 1 und 2 (nach EU) führen jeweils zur gleichen Kennzeichnung, weil in beiden Fällen, also auch wenn die Erkenntnisse
nur auf Tierversuchen beruhen, davon auszugehen ist, dass die Chemikalie auch beim Menschen wirksam ist. (Es gibt keine
Freiwilligen, die sich bis zur statistischen Sicherheit Substanzen mit kmr-Aktivität aussetzen würden!) Daraus resultiert
nicht nur eine gleiche Kennzeichnung sondern insbesondere gleiche Verpflichtungen. Aus einer
Einstufung in die Kategorie 3 (EU) bzw. 2 (GHS)
folgen hingegen keine unmittelbaren Verpflichtungen außer dass man die Kenntnisnahme des
vermuteten Wirkpotentials in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließen lassen muss.
Sie sollten sich daher genau einprägen, wie sich dieser entscheidende Unterschied bei der Kennzeichnung nach altem EU-Recht und dem neuen
GHS bemerkbar macht. Leider kann es in einigen - zum Glück nur wenigen Fällen aufgrund nationaler Besonderheiten dazu kommen, dass Sie einen
Stoff als wirksam anzusehen haben, obwohl er gar
nicht als solcher gekennzeichnet ist. Lesen Sie dazu die diesbezüglichen Erläuterungen.
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Alle gegebenen Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen gegeben.
Bitte lesen Sie den Haftungsausschluss!
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Als Folge des derzeitigen Wechsels von der bisherigen EU-Einstufung von Chemikalien auf das neue
'Global Harmonised System' gibt es auch in diesem
Angebot im Augenblick ein Nebeneinander von Angaben nach beiden Einstufungen. Dem Grad der Umstellung folgend
wird dieses Angebot immer wieder angepasst, wobei die alten Einstufungen zugunsten des GHS nach und nach verschwinden werden.
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