Bild-Kopfbereich
Impressum | Links
Letzte Überarbeitung: 23.01.2011

 

Einstufung des Gefährdungspotentials

Systematik Wirkungsstärke Zuständigkeiten kmr-Stoffe ohne Kennzeichnung

 

Krebserzeugende, erbgutverändernde und reproduktionstoxische Stoffe werden in jeweils 3 Kategorien eingeteilt. Die Definition ist prinzipiell immer gleich. Allerdings sind die Kategoriebezeichnungen im GHS geändert worden.

 
Definition (vereinfacht) EU(alt) GHS
Sicher wirksam für den Menschen 1 1a
Im Tierversuch oder durch andere Befunde erwiesenermaßen wirksam 2 1b
Ernstzunehmende Verdachtsmomente auf Wirksamkeit 3 2

 
Für die Übergangszeit, in der beide Systeme noch nebeneinander vorkommen, müssen Sie also sorgfältig darauf achten, nach welchem System eingestuft ist, damit Sie keine falschen Schlüsse ziehen. Durch vorangestellte Buchstaben wurde bei der Einstufung nach altem EU-Recht die jeweilige Gefährdung benannt.

 
Gefährdungspotential Kennbuchstabe
krebsrzeugend K
mutagen (erbgutverändernd) M
Reproduktionstoxisch (entwicklungsschädigend) RE
Reproduktionstoxisch (fruchtbarkeitsbeeinträchtigend) RF

 
'Contergan' ist zum Beispiel nach altem EU-Recht demnach also in die Kategorie RE1 einzustufen. Sollte sich gleiches auch für das GHS einbürgern, ergäbe sich für 'Contergan' die Kategorie RE1a. Abhängig von der zugewiesenen Kategorie werden nach altem EU-Recht R-Sätze und Warnsymbole, nach GHS H-Sätze und Piktogramme zugewiesen. Daraus resultieren folgende Zuordnungen:
 

Einteilung des Wirkpotentials

Einteilung des Wirkpotentials

Neu nach dem GHS ist, dass die H-Sätze anzupassen sind. So ist - so weit bekannt - anzugeben, bei welchem Aufnahmeweg mit der Gefährdung zu rechnen ist. Eine nicht zutreffende Gefährdung muss weggelassen werden. Aus

  • "H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen."
kann also im konkreten Fall
  • "H361: Kann beim Verschlucken vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen."
werden. Somit wird die Aussage der H-Sätze im Endefeckt detaillierter, als es nach dem alten EU-System der Fall war. Weil aber bei der Angabe der H-Satz-Codierung die Details nicht klar werden, wird ein Buchstabencode ergänzt:
 
Kennbuchstabe Bedeutung
D Schädigt erwiesenermaßen das Kind im Mutterleib
d Schädigt vermutlich das Kind im Mutterleib
F Beeinträchtigt erwiesenermaßen die Fruchtbarkeit
f Beeinträchtigt vermutlich die Fruchtbarkeit

Beispiele:

  • H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Auch R49 (Kann Krebs erzeugen beim einatmen) hat mit "H350i" schon ein direktes Äquivalent gefunden.

Die Kategorien 1 und 2 (nach EU) führen jeweils zur gleichen Kennzeichnung, weil in beiden Fällen, also auch wenn die Erkenntnisse nur auf Tierversuchen beruhen, davon auszugehen ist, dass die Chemikalie auch beim Menschen wirksam ist. (Es gibt keine Freiwilligen, die sich bis zur statistischen Sicherheit Substanzen mit kmr-Aktivität aussetzen würden!) Daraus resultiert nicht nur eine gleiche Kennzeichnung sondern insbesondere gleiche Verpflichtungen. Aus einer Einstufung in die Kategorie 3 (EU) bzw. 2 (GHS) folgen hingegen keine unmittelbaren Verpflichtungen außer dass man die Kenntnisnahme des vermuteten Wirkpotentials in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließen lassen muss. Sie sollten sich daher genau einprägen, wie sich dieser entscheidende Unterschied bei der Kennzeichnung nach altem EU-Recht und dem neuen GHS bemerkbar macht. Leider kann es in einigen - zum Glück nur wenigen Fällen aufgrund nationaler Besonderheiten dazu kommen, dass Sie einen Stoff als wirksam anzusehen haben, obwohl er gar nicht als solcher gekennzeichnet ist. Lesen Sie dazu die diesbezüglichen Erläuterungen.

 
Alle gegebenen Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Bitte lesen Sie den Haftungsausschluss!
Als Folge des derzeitigen Wechsels von der bisherigen EU-Einstufung von Chemikalien auf das neue 'Global Harmonised System' gibt es auch in diesem Angebot im Augenblick ein Nebeneinander von Angaben nach beiden Einstufungen. Dem Grad der Umstellung folgend wird dieses Angebot immer wieder angepasst, wobei die alten Einstufungen zugunsten des GHS nach und nach verschwinden werden.
Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwendung von Texten, Textauszügen, Bild- oder Videodateien für unter eigenem oder fremdem Namen erfolgende Publikationen sowie das "Spiegeln" auf anderen WEB-Servern bedarf der Zustimmung der im Impressum genannten Personen.