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Letzte Überarbeitung: 17.04.2013

 

Sicherheitsdatenblatt

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet dazu, für die Gefährdungsbeurteilung das "Sicherheitsdatenblatt" des Herstellers/Verkäufers für diese Substanz zur Hand zu haben. Der Hersteller/Verkäufer hat dazu das Sicherheitsdatenblatt beim erstmaligen Kauf einer Chemikalie unaufgefordert und kostenfrei mitzuliefern. Das ist bei einem Universtätsbetrieb mit oft Dutzenden von Institutsgebäuden, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird und den darin meist auch unabhängig voneinander agierenden Arbeitsgruppen leichter gesagt als getan. Für Hersteller/Verkäufer war es deshalb ein Segen, dass Sicherheitsdatenblätter durch moderne Kommunikationstechnik auch via Online-Datenbank zur Verfügung gestellt werden können. Alle namhaften Chemikalienfirmen stellen heutzutage ihre Sicherheitsdatenblätter in leicht erreichbarer Form online zur Verfügung. In der Regel reicht es aus, den Chemikaliennamen in die Suchleiste des Anbieters einzugeben. Natürlich erfährt man daraufhin vor allem etwas über die vielen Produktqualitäten und Chargengrößen, aber Sie werden auch einen Link zum Sicherheitsdatenblatt finden. Vor allem die Firma Merck fällt positiv auf, indem Sie ihre Sicherheitsdatenblätter in Dutzenden Sprachen zur Verfügung stellt. Es sollte damit möglich sein, jeden nichtdeutschen Mitarbeiter mit Sicherheitsdatenblättern in der Heimatsprache versorgen zu können.

Daneben gibt es Anbieter, die die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller akkumulieren und unter einem Dach gemeinsam anbieten. Das ist natürlich ein schöner Service, der aber meist Geld kostet. Ein derzeit (noch) kostenloser Anbieter ist www.sicherheitsdatenblatt-suche.de/.

Seien Sie darauf gefasst, dass beim Besuch eines Aufsichtsbeamten ziemlich schnell die Frage gestellt wird, ob ein Zugriff auf die Sicherheitsdatenblätter besteht. Sie machen einen schlechten Eindruck, wenn Sie dann nicht wie aus der Pistole geschossen antworten können. Es war längere Zeit strittig, ob es ausreichend ist, wenn man die Sicherheitsdatenblätter nicht "inhouse" zur Verfügung hat sondern "nur" via Internet abruft. Da aber auch die Verwaltung des Öffentlichen Dienstes mit ELSTER-Steuererklärungen und Bürgeronline-Serviceportalen langsam Gefallen an Internet-Kommunikationstechniken findet, beginnt es sich durchzusetzen, dass Kenntnis (und Nutzung!) z.B. eines Internetangebots ausreichend ist.

Setzen Sie für das, was Sie Ihren Praktikanten zur Verfügung stellen wollen, ein Bookmark in Ihrem Browser oder besser noch ein Icon auf dem Desktop Ihres Rechners, machen Sie vor allem das gleiche bei allen den Praktikanten zugänglichen Rechnern! Weisen Sie Ihre Praktikanten auf diesen Link hin! Führen Sie bei der Einweisung in das Praktikum die Nutzung dieses Links vor und demonstrieren Sie, welche Informationen man aus dem Sicherheitsdatenblatt gewinnen kann!

Was sind das eigentlich für Informationen?

Sicherheitsdatenblätter sind nicht primär für den Universitätsbetrieb geschrieben sondern vor allem auch für kommerzielle, in technischen Maßstäben arbeitende Anwender, die nicht unbedingt chemische Experten sein müssen. Stereotype Hinweise, dass die Dämpfe einer Flüssigkeit schwerer sind als Luft und deshalb zu Boden sinken, sich ausbreiten und an weit entfernter Stelle zünden können, dürfen Sie, der Sie genau wissen, dass alle Stoffe dieses Verhalten zeigen, sobald sie eine Molmasse haben, die größer ist als die mittlere Molmasse von Luft, nicht ermüden. Handschuhempfehlungen sind für den Universitätsbetrieb oft exotisch, weil nach dem Datenblatt der 8-stündige Schutz (also über eine ganze Schicht) erstrebt wird, wohingegen im Labor nur der kurzzeitige Spritzschutz benötigt wird und der Handschuh im übrigen lieber preiswert sein sollte, damit beständiges Wechseln der Handschuhe nicht zum Kostenproblem wird. Und wenn im Falle des Verschüttens dazu geraten wird, mit dem Spaten Sand auf die Pfütze zu schaufeln, wird Ihnen für Ihr Labor vermutlich leicht eine bessere Methode einfallen. Für das labortypische Arbeiten brauchen Sie kein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät, sondern das, was Sie schon haben: Einen Abzug!

Was Sie hier gerade lesen, ist die Anleitung zu einer Gefährdungsbeurteilung. Eine Gefährdungsbeurteilung heißt also nicht, dass man alles an Gefährdungen zusammensammelt, was man sinvoller- oder sinnloser Weise irgendwo liest, sondern dass man die Information bewertet. Alles andere ist Hysterie - und das schlimmste ist, wenn sich diese Hysterie auf die Praktikanten überträgt!

Physikalische Gefährdungen können und sollten sie immer ausprobieren - und Ihren Praktikanten auch zeigen. Die Angst vor dem Kontakt von Natrium mit Wasser bleibt hysterisch, wenn man diese Reaktion nicht im Kleinmaßstab mal gesehen hat. Ob etwas in die Luft fliegt und nicht beherrschbar ist oder ob man mit einem untergestellten Eisbad schnell wieder friedliche Ruhe schaffen kann, ist eine Frage der Ansatzgröße. Wenn Sie in einem Sicherheitsdatenblatt - richtigerweise! - lesen, dass irgendein Halogenkohlenwasserstoff heftig mit Erdalkalimetallen reagiert, dann denken Sie daran, dass Grignard-Reaktionen zum Grundpraktikumspflichtprogramm gehören und dass diese Reaktionen pfiffigerweise so durchgeführt werden, dass die starke Reaktionswärme zuverlässig abgeführt werden kann.

Sicherheitsdatenblätter verlangen also eine ausführliche Interpretation, also ein Herunterbrechen der Hinweise auf labortypische Kleinmengen. Das müssen Sie Ihren Praktikanten beibringen! Immerhin enthalten die in Kapitel gegliederten Sicherheitsdatenblätter auch ein Kapitel "Toxikologische Angaben". Bei kmr-Stoffen finden Sie dort in der Regel ein paar sehr knappe Angaben, worauf die Erkenntnisse über das Wirkpotential beruhen. Ansonsten verbietet Ihnen niemand, neben den Sicherheitsdatenblättern auch die GESTIS-Stoffdatenbank zu nutzen, die zum toxikologischen Potential noch detailliertere Angaben vermittelt. Sie machen vor dem Aufsichtsbeamten einen guten Eindruck - und vor allem geben Sie Ihren Praktikanten eine wertvolle Hilfe an die Hand, wenn Sie auch einen Link auf die GESTIS-Datenbank an zentraler Stelle der Desktops aller Computer im Praktikumsbereich ablegen.

 
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Als Folge des derzeitigen Wechsels von der bisherigen EU-Einstufung von Chemikalien auf das neue 'Global Harmonised System' gibt es auch in diesem Angebot im Augenblick ein Nebeneinander von Angaben nach beiden Einstufungen. Dem Grad der Umstellung folgend wird dieses Angebot immer wieder angepasst, wobei die alten Einstufungen zugunsten des GHS nach und nach verschwinden werden.
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