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DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher ArbeitsstoffeViele Universitätsangehörige nehmen die Deutsche Forschungsgemeinschaft ausschließlich als Geldgeber für die wissenschaftliche Forschungstätigkeit wahr. Tatsächlich unterhält die DFG darüber hinaus diverse "Senatskommissionen", die sich u.a. auch mit dem Gesundheitsschutz befassen. Eine dieser Kommissionen ist die DFG Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe. Satzungsgemäß besteht die Aufgabe dieser Kommission in einer "wissenschaftlichen Politikberatung". Die Kommission hat dazu Sitz und Stimme im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), der als politisches und daher paritätisch besetztes Gremium der Bundesregierung durch Erstellung von Entwürfen für die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) zuarbeitet. Dazu gehört auch die TRGS 905: "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe". Meist schließt sich der AGS den Empfehlungen der DFG-Senatskommission an und übernimmt also die DFG-Vorschläge in die TRGS. Er muss dies aber nicht und tut es also auch nicht immer. Die kmr-Listen der DFG-Senatskommission sind also ein kleines bisschen umfangreicher als das, was amtlicherseits festgelegt ist. Die DFG-Senatskommission publiziert ihre Stofflisten jährlich aktualisiert in Buchform unter dem Titel "MAK- und BAT-Werte-Liste".Die satzungsgemäße "wissenschaftliche Politikberatung" bedeutet einerseits, dass die Einstufungen durch die DFG-Senatskommission nur empfehlenden Charakter haben und also z.B. keine unmittelbaren Rechtsfolgen auslösen. Rechtsfolgen entstehen erst dann, wenn der AGS die DFG-Vorschläge in seine Technischen Regeln übernimmt. "Wissenschaftliche Politikberatung" bedeutet andererseits, dass die gewonnenen Erkenntnisse wissenschaftlich begründet werden und also nicht wie bei einer politischen Entscheidung einfach nur hinzunehmen sind. Man kann daher von der DFG-Senatskommission ausführliche Unterlagen zu einem Stoff anfordern, die so etwas wie einen Review nicht nur über das kmr-Wirkpotential sondern auch über die akut toxischen Eigenschaften darstellen. Die DFG-Senatskommission verwendet bei ihrer Beurteilung eigene Kategorien, die sich zwar an die EU-Kategorien anlehnen, jedoch weiter ausdifferenziert sind, wobei insbesondere das Risiko am Arbeitsplatzgrenzwert im Fokus ist. Bei der DFG heißt der Arbeitsplatzgrenzwert noch sehr einprägsam Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert). Auch in der Gefahrstoffverordnung gab es früher MAK-Werte, aber man hat diese eigentlich sehr schöne Bezeichnung inzwischen der neuen Begrifflichkeit "Arbeitsplatzgrenzwert" geopfert. Die DFG-Senatskommission erarbeitet eigenständig MAK-Werte. Auch hier ist es Sache des AGS, ob er diese Werte als Arbeitsplatzgrenzwerte in die TRGS 900 übernehmen will oder nicht. Für eine gegebene Substanz findet man die Einstufungen der DFG Senatskommission in der Gestis-Stoffdatenbank im Kapitel "Vorschriften" unter der Überschrift "Empfehlungen der MAK-Kommission".
Die Definitionen sind der DFG-Kategorien sind nachfolgend gekürzt wiedergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Vergleiche mit den Einstufungen nach
EU-Recht definitionsgemäße Entsprechungen sind und konkrete Stoffe also keineswegs entsprechend eingestuft sein müssen, da die DFG,
wie schon betont, lediglich Empfehlungen gibt.
*) Derzeit hat die DFG keine Stoffe in diese Kategorie eingestuft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die gegebenen Beispiele nur in größeren Abständen kontrolliert werden können und die Angabe daher ohne Gewähr ist. Die DFG passt ihre Einstufungen vernünftigerweise beständig den aktuellen Erkenntnissen an. Sollten Sie also ein Mal eine Abweichung vorfinden, liegt das daran, dass die DFG Ihre Angaben inzwischen geändert hat. Sie sind dann gern eingeladen, diesen Umstand anzuzeigen.
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