Lösungen zu den Klausuraufgaben des Jahres 1997Diese WWW-Seite enthält die Lösungen zu den Klausuraufgaben zur Arbeitssicherheit aus dem Jahr 1997. Wenn Sie nicht über die Aufgaben dieser Klausur zu dieser Seite gelangt sind, hat es wenig Sinn, hier weiterzulesen, denn Sie finden in diesem Fall Antworten zu Fragen, deren Inhalt Sie nicht kennen.48
Bis auf Ethanol sind alle Lösungsmittel elektrostatisch aufladbar. Wer auf diese Problematik hinweist, darf sich einen Extrapunkt anschreiben. 49Die "Öffnung nach draußen" muß über den Kühler erfolgen. Bei den beiden linken Apparaturen strömt der Dampf ungekühlt durch das Trockenrohr ins Freie. Die rechte Apparatur mag ungewöhnlich aussehen und es mag auch sein, daß ein gewisser Teil der zugetropften Komponente ungenutzt an den Kühlwendeln hängenbleibt. Dennoch bestehen hier keinerlei Sicherheitsbedenken. Sie ist ein Beispiel dafür, wie man auch ohne einen Dreihalskolben mehrere Glasgeräteaufsätze "zusammentricksen" kann. 50Geeignet ist Lauge, z.B. Natronlauge. Da sich das Salzsäuregas sehr rasch in der Lauge löst, besteht die Gefahr des heftigen Zurücksteigens. Das Einleitungsrohr soll deshalb nicht in die Lauge eintauchen, sondern kurz über der Flüssigkeitsoberfläche enden. (Linke Abbildung) Da das Salzsäuregas schwerer ist als Luft, sinkt es auf die Flüssigkeitsoberfläche ab, wo es sofort absorbiert wird. Die Rückhaltequote dieser Konstruktion liegt bei etwa 80 %. Eine Alternative wäre die Installation einer Sicherheitsflasche. (rechte Abbildung) Diese Lösung ist aber nicht so günstig, weil die Lauge in der Praxis beständig zwischen den beiden Gefäßen hin- und herschaukelt.
1 Punkt für das Stichwort "Lauge"; einen Punkt für das Verhindern des Zurücksteigens.
51Allylalkohol, Anilin, Benzol, Dinitrotoluole, N,N-Dimethylanilin, Kaliumcyanid, Kresole, Lindan, Methanol, Nitroaniline, Nitrobenzol, Nitrotoluole, Pikrinsäure, Phenol, 1,4-Phenylendiamin, Phenylhydrazin, Tetrachlormethan, Toluidine u.v.a. Jedes richtige Beispiel 1 Punkt
52Der Flammpunkt beträgt je nach Polymerisationsgrad etwa 250 °C. Dies wird als Antwort akzeptiert, auch wenn man streng genommen etwas unterhalb dieser Temperatur bleiben muß. 1 Punkt, wenn eine Temperatur oder ein Bereich zwischen 200 - 250 °C angegeben wird.
53Es droht Explosionsgefahr durch die Etherdämpfe. 1 Punkt Maßnahmen:
Vor allem betrifft dies den Magnetrührer, welcher im explosionsgefährdeten Bereich steht. Natürlich darf dort nichts geschaltet werden (Abreißfunke beim Trennen stromführender Stromkreise!). Statt dessen ist der Stecker zu ziehen! (Der sollte sich außerhalb des gefährdeten Bereichs befinden. Wenn Sie einem Abzug haben, bei dem sich die Steckdosen innerhalb des Abzuges befinden, so versuchen Sie, diesen möglichst umzurüsten! Entscheiden Sie in diesem Fall selbst, welche Maßnahme hier die vorteilhafteste wäre oder überspringen Sie diese Aufgabe!) Das Problem Kühlwasser ist von untergeordneter Bedeutung. (Es gibt ja nichts mehr zum Kühlen, weil alles ausgelaufen ist. Andererseits kann das Kühlwasser auch keinen Schaden anrichten, z.B. in das Heizbad laufen, da der Kühlkreislauf ja intaktgeblieben ist.). Da es nutzlos geworden ist, ist das Abschalten natürlich aus Ersparnisgründen sinnvoll. Zu geschehen hat dies aber mit der Priorität 3! Wer es erst mal laufen läßt, begeht dadurch keinen Arbeitssicherheitsfehler. Akzeptiert werden deshalb beide Antworten. Damit ergibt sich das folgende Schema: Kühlwasser: (X) abschalten /(X) laufen lassen (3!) 1 Punkt entweder für "laufen lassen" oder für "abschalten" in Verbindung mit nachrangiger Priorität. Magnetrührer: ( ) ausschalten /(X) nicht ausschalten ( ) 1 Punkt Wer "ausschalten" wählt, erhält 1 Punkt Abzug, weil die Folgen verheerend sein können! (Es sei denn, die Steckdosen liegen ebenfalls im Abzug, s.o.) Stecker (Magnetrührer.): (X) ziehen /( ) nicht ziehen (2) 1 Punkt Frontschieber: (X) schließen /( ) nicht schließen (1) 1 Punkt 1 Punkt für die richtige Reihenfolge "Frontschieber schließen" und "Stecker ziehen". Heizbäder müssen so groß dimensioniert sein, daß sie im Falle des Bruchs den gesamten Kolbeninhalt aufnehmen können. -> 1 Punkt
Den Notarzt zur Unfallstelle einweisen.
Fahstühle können bei Brand plötzlich stehenbleiben und zur tödlichen Falle werden. Richtiger Fluchtweg ist also das Treppenhaus. Nach geglückter Flucht begeben sich alle zum nach der Brandschutzordnung vorgesehenen Sammelplatz. Für unser Institut ist dies die obere Parkplatzebene in der Schwendener Str. Jedes Institut muß seine eigenen Sammelplätze ausweisen!
Zum Rest des Lösungsmittels langsam Wasser zutropfen. (Mischt sich mit dem Aceton. Die Reaktion ist deshalb weniger heftig, als wenn Wasser auf pures Pentoxid gegeben wird.) Nachdem die Mischung einphasig geworden ist, mit verd.Natronlauge neutralisieren und in die Abfallkanne geben. Anmerkungen: Man kann statt Wasser auch Ethanol nehmen. In diesem Fall wäre das aber verschwendet. Falsch ist die Neutralisation mit Carbonat, weil dies zu einem Druckstau in den Sammelbehältern führen kann, wenn der Inhalt z.B. durch Hydrolyse von Halogenalkanen nachsäuert.
Was nicht geht, ist Erwärmen, weil dabei wegen des aufsiedenden Lösungsmittels ein enormer Druck entstehen kann, der den Kolben zum Platzen bringt. Option 3 ist sicherlich etwas, was man nur dann tut, wenn alles andere wirklich nicht geht. Zum Öffnen festsitzender Schliffe gibt es noch eine Reihe weiterer Methoden, z.B. längeres Kochen in einem Wasserbad. Auch dies geht hier aber wegen des niedrigen Siedepunkts des Ethers nicht. Eine andere Methode ist das Behandeln im Ultraschallbad. Auch davon ist hier abzuraten, weil die im Kolben enthaltene etherische Lösung hinterher wahrscheinlich auf der Badflüssigkeit schwimmen würde.
Um das Ventil. Legaleinstufung: Stoffe, die nach §4a GefStoffV eingestuft sind. Der richtige Paragraph muß nicht unbedingt genannt werden. Es reicht, wenn gesagt wird, daß der Stoff in einer Liste mit vorgeschriebenen Kennzeichnungen enthalten ist. Selbsteinstufung: Stoffe, die vom Hersteller/Vertreiber selbst eingestuft sind. Auch die Einstufung durch einen Händler/Vertreiber setzt voraus, daß dieser das Gefahrenpotential selbst ermittelt. Solche Einstufungen erfolgen erst bei Jahresproduktionen von mehr als 100 kg. Wer unter der Selbsteinstufung das eigene "Erraten" des Gefahrenpotentials bei einer Laborchemikalie versteht, erhält deshalb keinen Punkt. Ausreichende Antwort ist aber: Eingestufte Stoffe, die nicht in der o.a. Liste aufgeführt sind. TRK-Wert: Technische Richtkonzentration (1 Punkt) = Technisch erreichbare Luftkonzentration, deren Einhaltung als machbar und zumutbar gilt. Der TRK-Wert sollte so weit wie möglich unterschritten werden (1 Punkt) TRK-Werte werden für carcinogene Substanzen definiert. (1 Punkt)
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