Lösungen zu den Klausuraufgaben des Jahres 1995
Diese WWW-Seite enthält die Lösungen zu den
Klausuraufgaben
zur Arbeitssicherheit aus dem Jahr 1994. Wenn Sie nicht über die Aufgaben dieser Klausur
zu dieser Seite gelangt sind, hat es wenig Sinn, hier weiterzulesen, denn
Sie finden in diesem Fall Antworten zu Fragen, deren Inhalt Sie nicht kennen.
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Wunde zuerst etwas ausbluten lassen. Sie reinigt sich dadurch von selbst.
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Mit hygienisch einwandfreiem Material (Verband, notfalls auch sauberes
Taschentuch) einige Minuten mäßig stark auf die Wunde drücken.
Die Blutung kommt dadurch augenblicklich zum Stehen.
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Nach Ablauf der genannten Zeit blutet die Wunde auch ohne Druck meist nicht
mehr, sofern sie nicht mechanisch belastet wird. Es kann dann normal verbunden
werden. (Ob das Heftpflaster dann reicht oder ein Druckverband gemacht werden
muß, muß nach Sachlage entschieden werden. Ist ein Druckverband
nötig, ist der "Fall" i.ü. vielleicht doch nicht ganz so harmlos.
(Man kann natürlich auch gleich einen Druckverband machen. Bei kleinen
Wunden ist dieser Aufwand aber meist gar nicht nötig.)
Die Versorgung von Wunden ohne das Konsultieren eines Arztes erfordert eine
Eintragung in das Verbandbuch (UVV "Erste Hilfe" § 16)
1 Punkt für "Ausbluten lassen", 1 Punkt für Anwendung von Druck
zur Blutstillung, 1 Punkt für Verband. (Nach diesem Schema gibt es für
"Druckverband" 2 Punkte)
1 Bonuspunkt für "Verbandbuch"
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Desaktivierung:
a) Beste Methode: An der Luft zu Phosphorsäure zerfließen lassen
b) Wenn es schnell gehen muß: Im Abzug vorsichtig in Ethanol eintragen
Beseitigung:
Bei a)
Die für den Exsikkator eingesetzten Mengen sind i.a. schon zu gro0,
um die Substanz unbehandelt in das Ausgußbecken zu geben. Es wird deshalb
zuvor mit Wasser verdünnt und mit Bicarbonat abgestumpft.
Bei b)
Nach Neutralisation zu den Lösungsmittelabfällen geben. Die
Neutralisation darf nicht mit Carbonaten erfolgen, da säureabspaltende
Inhaltsstoffe im Abfallbehälter daraus Kohlendioxid entwickeln können,
was zu einem gefährlichen Druckanstieg im Behälter führen
kann! (Siehe auch
Frage
15.)
Je 1 Punkt für Desaktivierung und Beseitigung
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Sicherheitsrelevante Mängel:
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Der Frontschieber des Abzuges ist nicht geschlossen. Dies ist bei einer
evakuierten Apparatur besonders wichtig. (Splitterschutz!)
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Abgepumpte Gase aus der Apparatur werden nicht in den Abzug abgeleitet sondern
in die Raumluft geblasen.
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Die Apparatur wird ohne Heizbad beheizt. Die direkte Beheizung mit dem Pilz
erzeugt Spannungen im Kolben. Diese Spannungen können wesentlich minimiert
werden, wenn die Wärmeübertragung mittels Bad erfolgt, weil dann
der Wärmefluß gleichmäßiger ist und keine lokalen
Überhitzungen möglich sind.
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Es sind keine (ausreichenden) Maßnahmen gegen Siedeverzüge getroffen.
Ein möglicherweise vorhandener Siedestein reicht bei Vakuumdestillationen
nicht. Es muß entweder kräftig gerührt oder eine Siedekapillare
eingebaut werden.
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Thermometer im Destillationsaufsatz fehlt
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Manometer fehlt
Es mag Fälle geben, in denen das Weglassen von Thermometer und Manometer
keine Gefährdungen schafft. Wer solcherart "ins Blaue hinein" destilliert,
ohne einen Überblick über die physikalischen Parameter im
Apparaturinneren zu haben, riskiert aber eine Überhitzung der zu
destillierenden Substanz mit allen möglichen chemischen Folgen.
Verstopfungen in der Saugleitung können überdies statt des gewollten
Vakuums einen beträchtlichen Überdruck in der Apparatur zur Folge
haben. (Es hat schon - glücklicherweise nur wenige - Praktikanten gegeben,
die zum Kuppeln von Schlauchstücken Glasstäbe statt Glasrohre verwendet
haben!)
Eindeutig nicht sicherheitsrelevante Mängel:
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Die Ölpumpe wird ohne Kühlfalle betrieben. (Kann schwere
Pumpenschäden verursachen.)
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Es besteht keine Möglichkeit, im Vakuum einen Fraktionswechsel
durchzuführen. Die skizzierte Apparatur müßte zu diesem Zweck
jedes Mal abgekühlt und belüftet werden.
Je 1 Punkt für die sicherheitsrelevanten Mängel, je 1 Punkt
für die nicht sicherheitsrelevanten Mängel.
Wenn die sicherheitsrelevanten Mängel als nicht sicherheitsrelevant
bezeichnet werden, gibt es für jede diesbezügliche Einstufung 1/2
Punkt Abzug.
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Einige Beispiele für die zugänglichen Bücher und Lose-Blatt-Sammlungen:
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Roth-Daunderer, Giftliste, Ecomed-Verlag
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Kühn Birett, Merkblätter gefährliche Arbeitsstoffe, Ecomed-Verlag
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Hommel, Handbuch gefährlicher Güter, Springer-Verlag
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Roth-Weller, Gefährliche chemische Reaktionen, Ecomed-Verlag
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Houben-Weyl, Methoden der Organischen Chemie, Bd 1/2, Thieme-Verlag
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"BIA"-Report, Hauptverband der gew. Berufsgenossenschaften
Wegen deren fundamentaler Bedeutung wird auch
die Nennung der folgenden Listen honoriert, selbst wenn nicht angegeben wird, wo diese Listen zu
finden sind:
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EU-Richtlinie 67/548/EWG
(Als Antwort reicht auch "EU-Liste", "EG-Liste", "Liste nach GefStoffV
(§4a)", Liste der Legaleinstufungen" o.ä.
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TRGS 905 (Liste krebserzeugender, erbgutverändernder oder
fortpflanzungsgefährdender Arbeitsstoffe)
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TRGS 900 ("MAK-Werte-Liste")
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Datenblätter der Hersteller
Bei allen Literaturstellen reicht eine unverwechselbare Angabe, z.B. "Kühn
Birett". Es muß also kein vollständiges Literaturzitat sein.
Sonstige im Praktikum zugängliche Informationsquellen:
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Chemikalienkataloge (Nur ein Beispiel zählt)
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Datenbanken, z.B. "MS-Safe"
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Informationen aus dem Rechnernetzwerk des
Fachbereichs Chemie oder dem
Internet, z.B. das fachbereichsinterne Stofferfassungsprogramm
"kataster".
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Flaschenetikett
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Skripten des
Grundpraktikums,
z.B. Versuchsskripte, "Allgemeine Gefahrstoffliste"
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Aushängende Gefahrstofflisten im Labor. (Dort ist jede im Praktikum
verwendete Chemikalie aufgeführt.)
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Schautafeln im Labor bzw. auf dem Flur.
Für andere Institute gelten natürlich die dort jeweils vorhandenen
Informationsmöglichkeiten.
Jede richtige Antwort zählt einen Punkt.
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Brandfördernde Stoffe sind selbst nicht brennbar (1 Punkt),
fördern jedoch die Verbrennung brennbarer Stoffe (1 Punkt), z.B.
durch Sauerstoffabgabe. Im Prinzip handelt es sich dabei natürlich um
Oxidationsmittel, insbesondere auch Peroxide. (1 Punkt; einer der Begriffe
reicht. Auch "Nitrate", "Chlorate" usw. sind gültige Antworten)
Chemisch gesehen verhalten sich brandfördernde Stoffe genau
gegensätzlich zu den leicht entzündlichen (Symbol F). Das sind
nämlich Reduktionsmittel.
Nachtrag: "Die Verbrennung fördernd" ist die oft zu lesende, aber recht
harmlos klingende Beschreibung der Tatsache, daß mitunter der bloße
Kontakt von brandfördernden Stoffen mit brennbaren Stoffen sogar zu
einer spontanen Zündung führen kann!
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Flammpunkt:
Bei dieser Temperatur wird der Dampf über der Substanz gerade
zündfähig. Eine Zündung erfolgt jedoch nicht spontan, sondern
erst in Gegenwart einer Zündquelle (z.B. Funke). Man kann auch sagen:
Der Dampf hat sich gerade bis zur unteren Explosionsgrenze angereichert.
(1 Punkt; eine der Definitionen reicht.) Liegt der Wert unterhalb
der Raumtemperatur, so ist die Zündung schon bei Raumtemperatur
möglich. (1 Punkt)
Hinweis: Der Flammpunkt ist maßgebend für die Einteilung der
Feuergefahr: Substanzen mit einem Flammpunkt unterhalb Raumtemperatur (=
21 °C) sind nach der Gefahrstoffverordnung
als "leicht entzündlich" zu kennzeichnen. Nach der Verordnung
für brennbare Flüssigkeiten gehören Sie in die Kategorie
"A1".
Zündtemperatur:
Bei dieser Temperatur entzündet sich die Substanz spontan von
selbst. (1 Punkt)
Natürlich liegt dieser Wert über dem Flammpunkt. (1 Punkt)
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Essigsäure
kann in kleinen Mengen ins Abwasser gegeben werden. (Die
Wassergefährdungsklasse ist 1) Das angegebene Volumen ist wohl als
Obergrenze zu interpretieren, bei der nicht zuvor neutralisiert (dafür
aber gründlich nachgespült) werden muß.
Hinweis: Die Bagatellgrenze für die Abgabe ins Abwasser wird an deutschen
Universitäten derzeit leider höchst unterschiedlich beurteilt,
bzw. man fürchtet eine zahlenmäßige Festlegung wie der Teufel
das Weihwasser. Auch am Fachbereich
Chemie der FUB fühlt sich
niemand kompetent, hierzu eine definitive Aussage zu machen. Rein
gefühlsmäßig (man kann auch sagen: "Nach gesundem
Menschenverstand") wird dort bei der Einzelabgabe von 100 ml Essigsäure
allgemein aber ein Bagatellfall unterstellt.
In neutralisiertem Zustand kann die Essigsäure auch in die Abfallkanne
für organische Lösungsmittel gegeben werden.
Kieselgel
wird gesondert als Einzelchemikalie gesammelt.
Je richtige Antwort 1 Punkt
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Verletzten an die frische Luft bringen (1 Punkt)
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Verletzten hinlegen, auch wenn er sich gehfähig fühlt (1
Punkt)
Schonung der Lunge kann lebenswichtig sein! Lungenschäden (z.B.
Lungenödem) können auch mit starker zeitlicher Verzögerung
auftreten, obwohl sich das Befinden zunächst scheinbar bessert.
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Notarzt verständigen (1 Punkt)
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Für ausreichende Wärme sorgen (1 Bonuspunkt)
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Cortisonspray ("Auxiloson") geben (1 Bonuspunkt)
Auch das Ausmaß der Gabe von Medikamenten durch den Ersthelfer
ist hoch umstritten. Die Anweisung zur Gabe von Cortison durch den Ersthelfer
erfolgt in Absprache mit dem
Betriebsärztlichen
Dienst der FUB gemäß
§§ 5 und 7(3) UVV "Erste Hilfe".
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Notarzt einweisen (1 Bonuspunkt)
In einem größeren Institut ist dies sehr wichtig. Es hat schon
Fälle gegeben, wo das eintreffende Rettungspersonal unnötig Zeit
mit dem Suchen des Verletzten verloren hat.
Von Grundpraktikanten wird man noch nicht die Umsicht verlangen können,
auch an die letzten drei Dinge zu denken. Deshalb sind hierfür
zusätzliche Bonuspunkte vorgesehen. Die Reihenfolge der Nennungen gibt
auch die Reihenfolge wieder, in der diese Aufgaben angegangen werden sollten.
Für grobe Abweichungen sollte es einen gewissen Punktabzug geben.
Nachtrag:
Zwischenzeitlich hat es leider am Institut eine diesbezügliche "praktische
Erfahrung" gegeben. Typischerweise war nicht klar, ob es sich um einen
Bagatellfall handelte oder nicht. Die hinzugezogene Betriebsärztin
diagnostizierte jedoch eine Hautrötung, die so nicht auffällig
war, sich jedoch beim Wegschieben der Bekleidung auf eine ähnliche Weise
abzeichnete, wie ein Sonnenbrand. Das, obwohl der Kontakt mit dem Gas nicht
länger als vielleicht 5 Sekunden gedauert hat! Die - im übrigen
auch im entsprechenden Substanzdatenblatt nachzulesende - Anweisung, bei
Hautkontakt die betroffenen Stellen gründlich abzuspülen (Vorteilhaft
auch mit Ethylenglycol), sowie durchgaste Bekleidung sofort abzulegen, sind
also ernstzunehmen. Die Praktikanten am Institut erhalten ab sofort entsprechende
Anweisungen, so daß dies in Zukunft als bekannt vorausgesetzt werden
kann. Sollten Sie eine solche Antwort schon gegeben haben, so haben Sie sich
zumindest einen Bonuspunkt redlich verdient!
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Sand, Notfalls auch Kochsalz
Zulässig sind auch spezielle Löscher Mit Metallbrandpulver. (Am
Fachbereich Chemie der FUB sind solche
Löscher jedoch leider nicht vorhanden.)
Falsch ist jedoch der Kohlendioxidlöscher (facht die Flammen nur noch
stärker an) und Wasser natürlich sowieso.
(1 Punkt für ein zulässiges Löschmittel)
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Sulfurylchlorid
wird mit wäßriger Natronlauge bis zur einphasigen Mischung
hydrolysiert.
Nach Neutralisation wird ins Abwasser gegeben.
Brom
wird mit einem Reduktionsmittel (z.B. wäßriger
Natriumsulfitlösung oder noch besser Natronlauge/Wasserstoffperoxid
- Siehe Frage
17) bis zum Verschwinden der Braunfärbung
versetzt und nach Neutralisation ins Abwasser gegeben.
Je 1 Punkt für Vorbehandlung und Entsorgung
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gar nicht:
Alles, was sich im sog. "unmittelbaren Produktionsgang" befindet, also
z.B. Reaktionsapparaturen (1 Punkt)
Einschränkung: Es muß allen Beteiligten klar sein, um welche
Stoffe es sich handelt. Ist der Operateur nicht mehr zugegen (z.B. nach
Praktikumsschluß) oder handelt es sich um einen Kolben, der in einen
gemeinsam genutzten Kühlschrank eines Praktikums gestellt wird, kann
dies nicht mehr unterstellt werden.
mit Namen und Warnsymbol:
1. Chemikalien zum sog. "Handgebrauch", also alles, was ständig
benötigt oder für unmittelbar bevorstehende Arbeiten bereitgestellt
wird. (1 Punkt)
2. Chemikalien in Behältnissen bis max. 125 ml Inhalt, sofern es
sich nicht um hochentzündliche, giftige oder sehr giftige Stoffe handelt.
(2 Bonuspunkte)
Vollständige Kennzeichnung:
In allen übrigen Fällen, insbesondere auch bei Lagerung. (1
Punkt)
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Unter Hitzeeinwirkung schmelzende Kunstfasern verursachen schwere Verbrennungen.
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Elektrostatische Aufladung kann zur Zündquelle werden.
Je 1 Punkt
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