Lösungen zu den Klausuraufgaben des Jahres 1994

Diese WWW-Seite enthält die Lösungen zu den Klausuraufgaben zur Arbeitssicherheit aus dem Jahr 1994. Wenn Sie nicht über die Aufgaben dieser Klausur zu dieser Seite gelangt sind, hat es wenig Sinn, hier weiterzulesen, denn Sie finden in diesem Fall Antworten zu Fragen, deren Inhalt Sie nicht kennen.

5

(3) ist richtig. Ventile von stark oxydierenden Gasen sind völlig fettfrei zu halten, da das unter Druck stehende Gas sehr heftig mit dem Schmiermittel reagieren kann.

1 Punkt

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6

Benzol

Gefahren
Starkes Haut- und Inhalationsgift. Sowohl akut toxisch als auch stark carcinogen
Akute Brandgefahr wegen möglicher Bildung explosiver Dampf-/Luftgemische
(Je 1 Punkt für physiologische und chemische Wirkung)

Beseitigung:
Es ist sinnvoll abzuwägen zwischen Aufnehmen mit einem Bindemittel oder ablüften lassen (Voraussetzung für "Ablüften": Gute Durchlüftung, kleinere Menge, keine Zündquellen)
(1 Punkt; eine der beiden Alternativen reicht. Wer "ablüften" lassen will, muß aber die dafür notwendigen Bedingungen nennen.)

Selbstschutz
Gasmaske/Handschuhe (1 Punkt)

Quecksilber

Gefahren
Atemgift bei längerer Exposition (1 Punkt)

Beseitigung
Vollständig aufnehmen mit Quecksilberzange oder frisch angeätztem Zinkblech. Schwefel, Iodkohle oder Zinkpulver sind wenig bis gar nicht wirksam und vergrößern unnötig das zu entsorgende Abfallvolumen. Gut geeignet (aber teurer) sind auch kommerzielle Entsorgungsmittel ("Mercurisorb"). Auf glatten Fußbodenflächen kann das oft weit verstreute Quecksilber vorteilhaft mit einem hierfür vorgesehenen Handfeger zusammengefegt werden.
(1 Punkt für "Quecksilberzange" "Zinkblech" oder konkret benanntes Entsorgungsmittel)

Selbstschutz
Elementares Quecksilber ist nicht hautgängig. Gefährlich sind aber die möglicherweise enthaltenen Quecksilberverbindungen. Deshalb sind Handschuhe zu verwenden. (1 Punkt)

Salpetersäure

Gefahren
Inhalationsgefahr der ätzenden Dämpfe (1 Punkt)
wegen der stark oxydierenden Wirkung akute Brandgefahr (Labordreck!) (1 Punkt)

Beseitigung
Sofort verdünnen mit viel Wasser. Dann neutralisieren (vorteilhaft mit Hydrogencarbonat) und wegspülen. (1 Punkt)

Selbstschutz
Gasmaske/Handschuhe (1 Punkt)

Glycerin

Gefahren
Glycerin ist nicht toxisch und nicht reaktiv, aber der Fußboden ist danach sehr rutschig. Deshalb ist auch hier eine rasche Beseitigung wichtig. (1 Punkt)

Beseitigung
Laborübliche Mengen aufwischen und ins Abwasser geben (Glycerin hat die Wassergefährdungsklasse 0) (1 Punkt)

Selbstschutz
Nicht notwendig (1 Punkt)

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7

Die Nummer ist 5300

Bei Feueralarm hat der Notruf bei dieser Nummer den Vorteil, daß dabei automatisch auch die Betriebstechnik mit alarmiert wird. Dies ist zur Unterstützung der Feuerwehr notwendig. (z.B. Abschalten der Gasversorgungsleitungen, Notstromversorgung etc.) Von Telefonen der Praktikantenlabore aus ist darüber hinaus auch keine Amtsleitung zu erhalten, so daß die üblichen Rufnummern 110 und 112 gar nicht wählbar sind.

(Dieser Sachverhalt gilt natürlich nur für die FUB und selbst dort gibt es für manche Einrichtungen Sonderregelungen, z.B. für die Klinika.)

1 Punkt, wenn Sie die für Ihren Bereich richtige Nummer nennen

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8

Vorhandene Etiketten dürfen nicht überklebt werden. (1 Punkt)
(Falls sich das Etikett aus irgendeinem Grunde ablöst, kommt die darunter befindliche falsche Beschriftung zum Vorschein.)

Die R-/S-Sätze dürfen hier aus zweierlei Gründen fehlen:

  1. Das Gefäß ist kleiner als 125 ml
  2. Der Inhalt dient zum Handgebrauch

Jeder Grund rechtfertigt für sich das Weglassen der R-/S-Sätze. Eine Kennzeichnung nach VbF ist nur nur bei Lagerung erforderlich. (Falsche Nennung ergibt Punktabzug.)

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9

rot: Wasserstoff

blau: Sauerstoff

grün: Stickstoff

gelb: Acetylen

grau: Alle anderen Gase

Jede richtige Nennung 1 Punkt

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10

Zulässig:

  • Abdecken (z.B. mit einer Holzplatte. Eine Entzündung der Holzplatte ist nicht zu befürchten. Wer geschickt und schnell genug ist, kann die Flammen sogar mit einem Blatt Papier ersticken. Im Brandfall sollte man aber keine waghalsigen Experimente machen!)
  • Ablöschen mit dem Feuerlöscher (Vorzugsweise mit einem Kohlendioxidlöscher)

Jede richtige Nennung 1 Punkt. Falls in Ihrem Betrieb nicht die gleichen Löschmittel zur Verfügung stehen, kann sich hier die Gesamtpunktzahl entsprechend ändern.

Unzulässig:

  • Wasserzutritt führt zu einem explosionsartigen Verspritzen des brennenden Fettes.
  • Löschsand sinkt in das Bad ein und bringt es zum Überlaufen. Die Folge: Brandausweitung

Jede falsche Nennung 1 Punkt Abzug

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11

Durch Hydrolyse des Phosgens entsteht Kohlendioxid und Chlorwasserstoffgas. Dies führt zu einem beträchtlichen Druckanstieg in der Flasche, der diese zum Bersten bringen kann. Auch mit Alkoholen oder anderen Verbindungen wird Salzsäuregas gebildet. Da die Reaktion relativ langsam verlaufen kann, baut sich der Druck mitunter erst nach Tagen auf. (1 Punkt)

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12

Acetylchlorid

Reaktive Substanzen dürfen niemals ohne Vorbehandlung zu den Lösungsmittelabfällen gegeben werden. Das Acetylchlorid ist dazu zuvor mit wäßriger Lauge bis zur einphasigen Mischung zu hydrolysieren. Die entstandene Salzlösung kann zu den organischen Lösungsmittelabfällen gegeben werden. Sind die Mengen sehr klein, kann auch in das Ausgußbecken entsorgt werden. (Die Hydrolyseprodukte sind Kochsalz und Essigsäure.)
1 Punkt; wer die Entsorgung ins Abwasser nennt, muß dies auf kleine Mengen begrenzen.

Pyridin

kommt zu den Lösungsmittelabfällen. Die säurepuffernde Wirkung des Pyridins ist hier im allgemeinen sogar sehr günstig. (1 Punkt)

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13

Ölbad:

Brandrückschlagsgefahr. Solange der Brandherd noch heiß ist, muß mit einer Rückzündung gerechnet werden. Bei einem Ölbad muß man dies so lange unterstellen, wie das Ölbad raucht.

Feuerlöscher

Der Löscher ist unverzüglich gegen einen neuen mit unversehrter Plombe auszutauschen.

Je 1 Punkt

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14

  • Gesamte benetzte Kleidung sofort ablegen
  • Abspülen, besser abseifen der betroffenen Haut mit Wasser (mindestens 10 Minuten)
  • Notarzt hinzuziehen
    (Anilin kann auch durch die Haut in toxischen Mengen aufgenommen werden. Der Notarzt ist deshalb auch in vermeintlich undramatischen Fällen hinzuzuziehen. Wer sich über die Bagatellgrenze nicht sicher ist, sollte zumindest den Betriebsarzt konsultieren.)

Je 1 Punkt

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15

Besser ist es den Behälter offen zu lassen, oder zumindest eine kleine Druckausgleichsöffnung vorzusehen. (Auf dem Markt sind Behälter erhältlich, die eine große Einfüll- und eine kleine Entlüftungsöffnung haben.) Auch bei aller Vorsicht sind Reaktionen der in dem Abfallgemisch enthaltenen Stoffkomponenten untereinander nie ganz auszuschließen. Die Folge kann in dem verschlossenen Behälter ein Druckanstieg sein, der das Gefäß zum Platzen bringt. (Ist am Institut schon einmal vorgekommen!) In Gegenwart niedrig siedender Lösungsmittel reicht dazu eine schwache Wärmetönung aus. Bevor der Behälter - z.B. zu Transportzwecken fest verschlossen wird, muß die enthaltene Mischung völlig equilibriert sein. Beschleunigend auf die Equilibrierung wirkt längeres intensives Rühren. (Gebogener Glasstab, Motor, Stativklemme als "Lager")

1 Punkt für "offen lassen" wegen Druckanstiegsgefahr

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16

  • Die Gasmaske muß dicht am Gesicht abschließen. Problematisch ist dies grundsätzlich bei Bart- oder Brillenträgern.
  • Die Luft muß noch ausreichende Mengen Sauerstoff enthalten. (Genau sind es mindestens 17 %)
  • Die Menge an Giftgasen oder Partikeln darf bestimmte Höchstmengen nicht überschreiten. (I.a. darf die Konzentration von Giftgasen 1 %, die von Partikeln den 200-fachen MAK-Wert nicht überschreiten.)
  • Daß der richtige Filter verwendet werden muß, ist wohl trivial.

Für die ersten 3 Gründe je einen Punkt

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17

Kleine Mengen kann man in Lauge auffangen. Da die entstehende Hypochloritlösung ohnehin zum Entsorgen ins Abwasser reduziert werden muß, gibt man besser von vornherein ein Reduktionsmittel hinzu, z.B. Natriumsulfit. Der Verzicht auf die Base birgt die Gefahr, daß beim Betrieb der pH-Wert durch die gebildete Salzsäure zu stark sauer wird. In diesem Falle würde Schwefeldioxid aus der Absorptionslösung entweichen. Vor der Abgabe in das Abwasser wird neutralisiert.

Nachtrag: Nach V.Wiskamp (FH Darmstadt) kann die basische Hypochloritlösung auch mit Wasserstoffperoxidlösung reduziert werden. Dies ist noch vorteilhafter, weil damit die Aufsalzung des Abwassers geringer wird und die Bildung von Schwefeldioxidgas nicht möglich ist.

1 Punkt für das Auffangen in Lauge, 1 Punkt für ein sinnvolles Reduktionsmittel, 1 Punkt für die Entsorgung

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18

Druckgase, die verflüssigte Gase oder flüssige Trägersubstanzen enthalten, dürfen nur stehend betrieben werden. (1 Punkt)

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19

Da die (giftigen) Rauchgase nach oben steigen, ist die Luft in Bodennähe noch am ehesten atembar. Man bewegt sich deshalb am Boden kriechend fort. (1 Punkt)

Sammelplatz ist die obere Parkplatzebene des Instituts. Es ist wichtig, daß sich alle dort einfinden, damit beurteilt werden kann, ob allen die Flucht aus dem Gebäude gelungen ist. (An anderen Instituten ist natürlich der jeweilige Sammelplatz abzufragen.) (1 Punkt)

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20

Im Labor:

Inertgase (Stickstoff, Argon; nicht aber Kohlendioxid)
Die Informationen über das Verhalten von Druckgasflaschen unter Wärmeeinwirkung sind leider recht spärlich. Grundsätzlich kann das in der Druckgasflasche verflüssigte Kohlendioxid bei Wärmeeinwirkung in einen überkritischen Zustand geraten, der zu einen extremen Druckanstieg in der Flasche führt. Es ist also zu unterstellen, daß die Explosionsgefahr bei verflüssigten Gasen besonders groß ist.

Im Sicherheitsschrank/Stinkraum

Alle anderen, vor allem also die giftigen, ätzenden und leicht entzündlichen Gase

(Anmerkung: Diese Regelung trägt institutsspezifischen Gegebenheiten Rechnung. Entsprechende Vorschriften siehe Ziff. 5.4.3 der "Richtlinien für Laboratorien")

2 Punkte

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T. Lehmann Letzte Änderung: 29.9.1999