Lösungen zu den Klausuraufgaben des Jahres 1994Diese WWW-Seite enthält die Lösungen zu den Klausuraufgaben zur Arbeitssicherheit aus dem Jahr 1994. Wenn Sie nicht über die Aufgaben dieser Klausur zu dieser Seite gelangt sind, hat es wenig Sinn, hier weiterzulesen, denn Sie finden in diesem Fall Antworten zu Fragen, deren Inhalt Sie nicht kennen.5(3) ist richtig. Ventile von stark oxydierenden Gasen sind völlig fettfrei zu halten, da das unter Druck stehende Gas sehr heftig mit dem Schmiermittel reagieren kann. 1 Punkt 6Benzol
Gefahren
Beseitigung:
Selbstschutz Quecksilber
Gefahren
Beseitigung
Selbstschutz Salpetersäure
Gefahren
Beseitigung
Selbstschutz Glycerin
Gefahren
Beseitigung
Selbstschutz 7Die Nummer ist 5300 Bei Feueralarm hat der Notruf bei dieser Nummer den Vorteil, daß dabei automatisch auch die Betriebstechnik mit alarmiert wird. Dies ist zur Unterstützung der Feuerwehr notwendig. (z.B. Abschalten der Gasversorgungsleitungen, Notstromversorgung etc.) Von Telefonen der Praktikantenlabore aus ist darüber hinaus auch keine Amtsleitung zu erhalten, so daß die üblichen Rufnummern 110 und 112 gar nicht wählbar sind. (Dieser Sachverhalt gilt natürlich nur für die FUB und selbst dort gibt es für manche Einrichtungen Sonderregelungen, z.B. für die Klinika.) 1 Punkt, wenn Sie die für Ihren Bereich richtige Nummer nennen 8
Vorhandene Etiketten dürfen nicht überklebt werden. (1 Punkt) Die R-/S-Sätze dürfen hier aus zweierlei Gründen fehlen:
Jeder Grund rechtfertigt für sich das Weglassen der R-/S-Sätze. Eine Kennzeichnung nach VbF ist nur nur bei Lagerung erforderlich. (Falsche Nennung ergibt Punktabzug.) 9rot: Wasserstoff blau: Sauerstoff grün: Stickstoff gelb: Acetylen grau: Alle anderen Gase Jede richtige Nennung 1 Punkt 10Zulässig:
Jede richtige Nennung 1 Punkt. Falls in Ihrem Betrieb nicht die gleichen Löschmittel zur Verfügung stehen, kann sich hier die Gesamtpunktzahl entsprechend ändern. Unzulässig:
Jede falsche Nennung 1 Punkt Abzug 11Durch Hydrolyse des Phosgens entsteht Kohlendioxid und Chlorwasserstoffgas. Dies führt zu einem beträchtlichen Druckanstieg in der Flasche, der diese zum Bersten bringen kann. Auch mit Alkoholen oder anderen Verbindungen wird Salzsäuregas gebildet. Da die Reaktion relativ langsam verlaufen kann, baut sich der Druck mitunter erst nach Tagen auf. (1 Punkt) 12Acetylchlorid
Reaktive Substanzen dürfen niemals ohne Vorbehandlung zu den
Lösungsmittelabfällen gegeben werden. Das Acetylchlorid ist dazu
zuvor mit wäßriger Lauge bis zur einphasigen Mischung zu
hydrolysieren. Die entstandene Salzlösung kann zu den organischen
Lösungsmittelabfällen gegeben werden. Sind die Mengen sehr
klein, kann auch in das Ausgußbecken entsorgt werden. (Die
Hydrolyseprodukte sind Kochsalz und Essigsäure.) Pyridin kommt zu den Lösungsmittelabfällen. Die säurepuffernde Wirkung des Pyridins ist hier im allgemeinen sogar sehr günstig. (1 Punkt) 13Ölbad: Brandrückschlagsgefahr. Solange der Brandherd noch heiß ist, muß mit einer Rückzündung gerechnet werden. Bei einem Ölbad muß man dies so lange unterstellen, wie das Ölbad raucht. Feuerlöscher Der Löscher ist unverzüglich gegen einen neuen mit unversehrter Plombe auszutauschen. Je 1 Punkt 14
Je 1 Punkt 15Besser ist es den Behälter offen zu lassen, oder zumindest eine kleine Druckausgleichsöffnung vorzusehen. (Auf dem Markt sind Behälter erhältlich, die eine große Einfüll- und eine kleine Entlüftungsöffnung haben.) Auch bei aller Vorsicht sind Reaktionen der in dem Abfallgemisch enthaltenen Stoffkomponenten untereinander nie ganz auszuschließen. Die Folge kann in dem verschlossenen Behälter ein Druckanstieg sein, der das Gefäß zum Platzen bringt. (Ist am Institut schon einmal vorgekommen!) In Gegenwart niedrig siedender Lösungsmittel reicht dazu eine schwache Wärmetönung aus. Bevor der Behälter - z.B. zu Transportzwecken fest verschlossen wird, muß die enthaltene Mischung völlig equilibriert sein. Beschleunigend auf die Equilibrierung wirkt längeres intensives Rühren. (Gebogener Glasstab, Motor, Stativklemme als "Lager") 1 Punkt für "offen lassen" wegen Druckanstiegsgefahr 16
Für die ersten 3 Gründe je einen Punkt 17Kleine Mengen kann man in Lauge auffangen. Da die entstehende Hypochloritlösung ohnehin zum Entsorgen ins Abwasser reduziert werden muß, gibt man besser von vornherein ein Reduktionsmittel hinzu, z.B. Natriumsulfit. Der Verzicht auf die Base birgt die Gefahr, daß beim Betrieb der pH-Wert durch die gebildete Salzsäure zu stark sauer wird. In diesem Falle würde Schwefeldioxid aus der Absorptionslösung entweichen. Vor der Abgabe in das Abwasser wird neutralisiert. Nachtrag: Nach V.Wiskamp (FH Darmstadt) kann die basische Hypochloritlösung auch mit Wasserstoffperoxidlösung reduziert werden. Dies ist noch vorteilhafter, weil damit die Aufsalzung des Abwassers geringer wird und die Bildung von Schwefeldioxidgas nicht möglich ist. 1 Punkt für das Auffangen in Lauge, 1 Punkt für ein sinnvolles Reduktionsmittel, 1 Punkt für die Entsorgung 18Druckgase, die verflüssigte Gase oder flüssige Trägersubstanzen enthalten, dürfen nur stehend betrieben werden. (1 Punkt) 19Da die (giftigen) Rauchgase nach oben steigen, ist die Luft in Bodennähe noch am ehesten atembar. Man bewegt sich deshalb am Boden kriechend fort. (1 Punkt) Sammelplatz ist die obere Parkplatzebene des Instituts. Es ist wichtig, daß sich alle dort einfinden, damit beurteilt werden kann, ob allen die Flucht aus dem Gebäude gelungen ist. (An anderen Instituten ist natürlich der jeweilige Sammelplatz abzufragen.) (1 Punkt) 20Im Labor:
Inertgase (Stickstoff, Argon; nicht aber Kohlendioxid) Im Sicherheitsschrank/Stinkraum Alle anderen, vor allem also die giftigen, ätzenden und leicht entzündlichen Gase (Anmerkung: Diese Regelung trägt institutsspezifischen Gegebenheiten Rechnung. Entsprechende Vorschriften siehe Ziff. 5.4.3 der "Richtlinien für Laboratorien") 2 Punkte
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