Lösungen zu den Klausuraufgaben des Jahres 1993

Diese WWW-Seite enthält die Lösungen zu den Klausuraufgaben zur Arbeitssicherheit aus dem Jahr 1993. Wenn Sie nicht über die Aufgaben dieser Klausur zu dieser Seite gelangt sind, hat es wenig Sinn, hier weiterzulesen, denn Sie finden in diesem Fall Antworten zu Fragen, deren Inhalt Sie nicht kennen.


1

Praktikantin:

  • Schutzbrille fehl
  • Lange Haare dürfen nicht offen getragen werden
  • Unterarm ist unbedeckt. (Ärmel des Kittels sind zu kurz.)
  • Im Labor herrscht Rauchverbot
  • Schuhe sind nicht trittsicher

Praktikant

  • Im Labor herrscht Eß- und Trinkverbot
  • Fingerschmuck (hier: Ring) ist zu vermeiden.
  • Kittel nicht geschlossen.
  • Beine unbedeckt. (Hose zu kurz.)
  • Schuhe sind nicht geschlossen. (Sandalen)

Jede richtige Antwort zählt einen Punkt

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2

Explosionsartige Folgen z.B. bei

  • Alkalimetallen
  • metallorganischen Verbindungen (z.B. n-Butyllithium)
  • vielen Hydriden (z.B. Lithiumaluminiumhydrid)
  • viele Amide (z.B. Natriumamid)
  • hochsiedende Öle (sog. "Fettexplosion")

Ineffektivität und Gefahr der Brandausweitung bei:

  • allen nicht mit Wasser mischbaren Lösungsmitteln (z.B. Toluol, Ether, Benzin)
    Das Lösungsmittel schwimmt hier weiter brennend auf dem Wasser.

Jede richtige Antwort zählt einen Punkt. Sehr gut ist es, wenn Substanzklassen benannt worden sind. Es reicht aber, wenn gemäß der Fragestellung konkrete Beispiele genannt wurden. Diese Beispiele sollten verschiedenen Stoffklassen angehören. Wer also z.B. "Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium, Cäsium, Frankium" nennt, erhält dafür nicht die volle Punktzahl.

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3

Brom

ist ätzend. Besonders gefährlich sind die eingeatmeten Dämpfe. Wegen der stark oxydierenden Wirkung sind mit vielen Substanzen (also auch dem "Labordreck" auf dem Fußboden) heftige Reaktionen möglich. Zur Beseitigung wird mit einem Reduktionsmittel (z.B. wäßrige Disulfitlösung) versetzt. Nach dem Verschwinden der braunen Farbe kann die Lösung ins Abwasser gegeben werden.

Selbstschutz: Auch mit Gasmaske kann man sich in der kontaminierten Zone nur dann aufhalten, wenn die Bromdampfkonzentration genügend klein ist. Ohne dieses Schutzmittel ist der Raum sofort zu verlassen. Bei den Dekontaminationsarbeiten müssen Handschuhe getragen werden.

Diethylether

Hohe Brand- und Explosionsgefahr durch Dämpfe, die überdies narkotisch wirken.

Sofortmaßnahmen:
Alle Zündquellen beseitigen. Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern. (Z.B. Fenster öffnen.)

Beseitigung:
Abzuwägen ist zwischen Ablüften lassen (Voraussetzung: Gute Durchlüftung, kleinere Mengen, keine Zündquellen) oder aufnehmen mit einem Bindemittel

Selbstschutzmaßnahmen:
Zur Reinigung sind Gasmaske und Handschuhe nötig. Muß unterstellt werden, daß die Raumluft bereits explosionsfähig ist, so darf der Raum nicht mehr betreten werden. Schnelles Handeln ist also wichtig.

Bewertung
Je 1 Punkt für physiologische und chemische Wirkung, ferner je 1 Punkt für Beseitigung und Selbstschutzmaßnahmen.

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4

Alkylierungsmittel
Dimethylsulfat, Iodmethan (?), 1,2-Dibromethan, Bis(chlormethyl)ether, Vinylchlorid

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und Heterocyclen
Mono- Dibenzanthracene, Mono- Dibenzopyrene, TCDD

Aromatische Amine
Anilin (?), 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, Benzidin

N-Nitroso-Verbindungen
Nitrosamine (Dimethylnitrosamin), Nitrosamide (N-Nitroso-N-methylharnstoff)

Azoverbindungen und Hydrazine
Azoaromaten, Aminoazobenzole, Diazoniumsalze, Diazomethan, Hydrazin, Dialkylhydrazine

Schwermetalle und ihre Verbindungen
Cadmium, Cobalt, Nickel-Stäube, Nickelcarbonat, Chromate

Je 1 Punkt

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T. Lehmann Letzte Änderung: 29.9.1999