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Organisch-chemische Grundausbildung
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T. Lehmann | Letzte Aktualisierung: 17.02.2013 | Links   

 
Organisch-chemische Grundausbildung

2. Semester Chemie Biochemie
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4. Semester Chemie
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Lehramt

Praktikum 2

LV-Nr.: 21203c

 
Adressaten Studierende des Bachelorstudiengangs Chemie im 4. Semester
Teilnahmevoraussetzungen
  • Bestandenes Praktikum 1 des Moduls 5. Alle Protokolle müssen testiert sein.
  • Erfolgter Teilnahmeversuch an den Klausuren zur Vorlesung "OC II" (Anmeldung).
Zur Teilnahme am Praktikum ist eine Registrierung erforderlich! Die Registrierung gilt jeweils nur für die nächstfolgende Gelegenheit der Praktikumsteilnahme. Eine Verschiebung des Teilnahmewunsches macht eine erneute Registrierung zum gegebenen Zeitpunkt notwendig.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen!

Moduleinbettung Das Praktikum ist Bestandteil des Moduls 6, zu dem auch die Vorlesung OC III gehört.
Anrechnung und Leistungsbescheinigung 7 LP
Lehrinhalte pdf-Dokument
Ablauf

Das Praktikum beginnt mit einer dreitägigen Einführungsphase. Daran schließt sich die eigentliche Praktikumszeit an. Die Präparate werden in freier Zeiteinteilung gemäß den als "Hausskript" zur verfügung gestellten Versuchsvorschriften hergestellt. Diese Hausskripten enthalten alle erforderlichen Arbeits-, Entsorgungs- und Sicherheitshinweise.

Versuche dürfen erst nach einer halbstündigen Prüfung ("Vorbesprechung") begonnen werden. Termine für die Vorbesprechung sind nach Maßgabe freier Zeiten (Terminkalender) nach freier Wahl möglich. Die Versuche sind mit einer Frist von 3 Wochen ab der Vorbesprechung zu protokollieren. Die Praktikumszeit ist länger, als es bei durchschnittlichem Geschick zur Erledigung der Aufgaben erforderlich ist. Das bedeutet, dass auch ein misslungener Versuch innerhalb der Praktikumszeit wiederholt werden kann.

Die Unterrichtssprache ist wahlweise neben Deutsch auch Englisch. Das bedeutet, dass Praktikanten, wenn sie bessere Englischkenntnisse als Deutschkenntnisse haben, Protokolle in Englisch anfertigen und die Prüfungen auf Englisch ablegen können. Da einige Assistenten nicht deutscher Herkunft sind, kann es aber auch umgekehrt vorkommen, dass die mündliche und schriftliche Konversation mit diesen Assistenten nur in Englisch geführt werden kann.