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PlagiarismusDass das Abkupfern von Protokollen nicht erlaubt ist, weiß jeder. Das Abkupfern von WEB-Inhalten ist - auch wenn bei manchen dafür (noch) jedes Unrechtsbewusstsein fehlt - aber genauso unzulässig. Beide Handlungen dienen dazu, eine Eigenleistung vorzutäuschen, die es in Wirklichkeit gar nicht gegeben hat. Beides ist also Betrug - letzteres birgt darüber hinaus die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. Heerscharen von Anwaltspraxen leben von den eingetriebenen Abmahnungen. Weil Plagiate nicht einfach aufzudecken sind, gründet die Wissenschaft auf dem Vertrauen, dass ein wisschenschaftliches Ergebnis auch mit wissenschaftlich sauberen Methoden erbracht wurde. Das ist der Ehrencodex der Wissenschaft. Mit einem Plagiat verspielt man das Vertrauen - irreversibel. Das ist ein lebenslang anhaftendes Stigma. Ein Wissenschaftler, der abkupfert, kann seine wissenschaftliche Karriere an den Nagel hängen - ohne Pardon! Schon im Studium gilt es also zu lernen, dass Plagiarismus kein Kavaliersdelikt ist. Auch Studierende können übrigens schon Vertrauen verspielen. Sie wollen irgendwo eine Abschlussarbeit machen oder sogar promovieren. Aber wer interessiert sich für jemanden, der bekanntermaßen mogelt? Unser Institut ist klein genug, dass sich solche Begebenheiten wie ein Lauffeuer herumsprechen! Plagiarismus kann vergleichsweise harmlos sein ("Nur eine kleine übernommene Abbildung") oder aber auch erheblich ("Das ganze Protokoll", Wiederholungstäter.) Entsprechend ist die Spannbreite unserer Sanktionen, die vielleicht nur die "5" für den einen Versuch sein können oder aber die zwangsweise Exmatrikulation, die dann auch ein gleiches Studium an anderen Universitäten ausschließt. Gehen Sie davon aus, dass im Regelfall das Praktikum komplett wiederholt werden muss. Die auszugsweise Übernahme fremder Inhalte in Protokollen, also z.B. das Zitieren ist nicht grundsätzlich verboten - nur darf das nur mit sorgfältiger Angabe der zitierten Quelle geschehen. Es muss genau ersichtlich sein, was eine Eigenleistung ist und was nicht. Die Übernahme fremder Inhalte muss sachlich gerechtfertigt sein. Wird ein Protokoll aus fremden Textpassagen zusammengebastelt, um es sich selbst zu ersparen, sich passende eigene Formulierungen abringen zu müssen, ist das natürlich sachlich nicht gerechtfertigt sondern vielmehr eine mangelhafte Eigenleistung, die ebenfalls mit Notenabschlägen sanktioniert wird. In der Bedienung eines Formelzeichenprogramms kann man so fit werden, dass das Zeichnen der Formeln ähnlich schnell geht, wie von Hand. Dies zu können, ist Lernziel des Praktikums. Wenn Sie das nicht können und deshalb Formeln und Reaktionsschemata von anderen abkupfern ist das also ebenfalls eine mangelnde Eigenleistung. Auch Protokolle können mit der Note 5 (=ungenügend) testiert werden und den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung in Frage stellen. Was muss nun zitiert werden?
Protokolle schreiben ist für viele nicht einfach. Das ist der Grund, weshalb manche Studenten die Protokolle am liebsten bis zum Sankt-Nimmerleinstag vor sich herschieben. Vermeidungsstrategien bringen aber nichts, sondern man muss das lernen. Ich leiste dazu gern Hilfestellung. Jeder kann mir sein Protokoll vorlegen und fragen, was man besser machen könnte - ohne dass dieses Nachfragen Einfluss auf die Protokollnote hätte. Protokolle von Studierenden früherer Semester angucken, um zu sehen, wie die Protokolle aufgebaut sind, ist OK. Nicht zu wissen, wie man den ersten Satz beginnen soll und den der Einfachheit halber von der Vorlage zu übernehmen ist Grauzone. Gleich auch noch den Rest des Protokolls zu kopieren und also als Eigenleistung auszugeben, weil das mit dem ersten Satz ja gerade so schön geklappt hat, ist nicht akzeptabel. Es ist Betrug! |