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T. Lehmann | Letzte Aktualisierung: 21.09.2011 | Links   

 
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Glasbruchversicherung für das Labor: Hilft das?

Ach gäbe es doch eine Versicherung, die den im Praktikum heruntergefallenen Rundkolben ersetzen würde!

Leider bleibt das ein Traum, denn:

  • Eine Versicherungsgesellschaft will Geld verdienen und nicht selbstlos Almosen an Studierende mit dünnem Geldbeutel verteilen. Versicherungsprämien sind also immer so kalkuliert, dass die Summe der Prämien höher ist als dieSumme der Versicherungsleistungen.
  • Je mehr Versicherte es gibt, umso besser ist das versicherte Risiko bestimmbar. Dies ermöglicht bei Allerweltsversicherungen wie Hausrat oder Privathaftpflicht knappe Kalkulationen. Das Glasbruchrisiko im Labor ist demgegenüber viel schwerer einzuschätzen. Entsprechend hoch wären die Sicherheitszuschläge.
  • Ein Schaden von 50,- € kann für den studentischen Geldbeutel eine Katastrophe sein. Für eine Versicherungsgesellschaft sind das unrentable Peanuts, die ein Mehrfaches an Verwaltungskosten im Verhältnis zum Schaden verursachen.
  • Versicherungen wissen sehr genau, dass sich einem Praktikumskuddelmuddel Kolben von mehreren Praktikanten benutzt werden und die Überprüfung, ob überhaupt - und wenn ja, wer denn nun haftet, zum Scheitern verurteilt ist, wenn alle Praktikanten z.B. zugleich ihre Kolben im Trockenschrank ausheizen wollen und dem ersten, der seinen Kolben aus dem völlig überfüllten Schrank wieder herausholen will, der ganze Glas-Salat vor die Füße fällt.
  • Versicherer wissen auch sehr genau, dass die schwierige Beweislage dazu führen kann, dass der gut Versicherte für die nicht so gut Versicherten den netten Kumpel macht und diverse Schäden als seine eigenen ausgibt und mit der Versicherung abrechnen will.

Um alle diese Probleme zu vermeiden, arbeiten Versicherungsgesellschaften gerne mit Selbstbeteiligungen, d.h. die Versicherung deckt nur Schadensbeträge, die eine vereinbarte Selbstbeteiligung überschreiten. Wichtig ist, dass die Selbstbeteiligung pro Schadenfall gilt, d.h. die vielen Kolben, die einem nacheinander herunterfallen, sind nicht versichert, sondern nur z.B. der Kühler des Rotationsverdampfers oder sonstige wirklich teure Geräte. Der Sinn dieser Versicherung ist damit ein ganz anderer geworden, nämlich nicht mehr der Schutz des dünnen studentischen Portemonnaies vor ein paar Euro Schadenersatzkosten für ein paar im Praktikum kaputt gemachte Kolben, sondern viel mehr Schutz vor den wirklich großen Haftpflichtfällen, die die eigene Zukunft ruinieren können.

Bislang sind die im Rahmen einer Ausbildung auftretenden Schäden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht gedeckt worden. Inzwischen schließen Versicherungsgesellschaften aber auch Schäden in den privaten Versicherungsschutz ein, die sich im "fachpraktischen Unterricht an der Universität" oder bei einem Betriebspraktikum ereignen, so dass eine spezielle Ausbildungshaftpflichtversicherung nur noch dann notwendig ist, wenn die Deckungssummen der privaten Haftpflicht für derartige Schäden unzureichend sind. Kinder sind in der Regel bis zum Ende der Erstausbildung bei haftpflichtversicherten Eltern mit versichert. Die müssen freilich einen aktuellen Versicherungsvertrag haben. Wer seit Jahren nur brav Beiträge zahlt, bedient einen alten Vertrag, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ausbildungsrisiken nicht mit einschließt.

Eine Haftpflichtversicherung braucht man sowieso. Oft muss man einen bestehenden Versicherungsschutz sogar nachweisen. Es ist ja auch verständlich, wenn z.B. ein Betrieb einen Praktikanten nur beschäftigen will, wenn er auf einem möglicherweise angerichteten Schaden nicht sitzen bleibt. Eine entsprechende Police sollte man also haben und nicht immer wieder planend vor sich her schieben. Eine private Haftpflicht-Police, die Ausbildungs-Schadenfälle mit abdeckt, ist die mit Sicherheit die preiswerteste Möglichkeit. Jeder sollte also feststellen, ob er schon eine private Haftpflichtversicherung hat und wenn das der Fall ist, die Versicherungsbedingungen genauestens durchlesen und erforderlichenfalls auf einen aktuellen Versicherungsvertrag wechseln und dazu notfalls auch den Versicherer wechseln.