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T. Lehmann | Letzte Aktualisierung: 22.12.2011 | Links    

 
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Unterlagen und Formulare der organisch-chemischen Grundausbildung

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Hinweise für alle, die nicht Angehörige der FU-Berlin sind

Sie würden die Versuchsskripten und die Spektren gerne auch verwenden?
Sofern Sie dies zu Ausbildungszwecken und nicht zu kommerziellen Zwecken machen wollen, können Sie das gerne tun, sogar ohne mich zuvor um Erlaubnis zu fragen. Beachten Sie dazu bitte die
 
Creative Commons License
Creative Commons-Lizenzbestimmungen.

Kommerzielle Verwertungen bedürfen meiner Zustimmung. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich die Inhalte nicht 1:1 auf andere Ausbildungsstandorte übertragen lassen und glaube deshalb auch nicht, dass eine kommerzielle Verwendung Sinn macht.

 

Warum sind die Versuche nicht durchnummeriert?
Früher waren Sie das einmal. Früher waren auch mal 30 Stufen im Grundpraktikum üblich. Da heutzutage weniger Aufgaben abzuleisten sind, konnte und wurde auch das Versuchsarsenal verkleinert. Das ist stufenweise passiert - und es wäre ein großer Aufwand gewesen, jedes Mal die hinteren Versuchsnummern auf die vorderen Plätze aufrücken zu lassen. So haben also die Versuche Ihre Nummer wie ein Autokennzeichen die ganzen Jahre über behalten.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Praktikum 1 und dem Praktikum 2?
Inhalt des Praktikums 1 ist die einfache "Dreihalskolbenchemie". Im Praktikum 2 gibt es Versuche, bei denen z.B. unter Inertbedingungen zu arbeiten ist oder besonders empfindliche oder gefährlichere Reagentien verwendet werden. Pflicht ist ferner ein Chromatographieversuch mit farblosen UV-inaktiven Komponenten.

 

Welche Versuche gehören in das Praktikum 1 und welche in das Praktikum 2?
Das ist nicht strikt festgelegt und wird sogar immer wieder mal etwas geändert. Schwierigere Versuche, z.B. solche, die unter Inertgasbedingungen durchgeführt werden, bleiben aber grundsätzlich dem Praktikum 2 vorbehalten.

 


 

Sie wollen etwas kritisieren oder haben Anregungen? Schreiben Sie mir eine E-Mail!
Ein paar Argumente kenne ich schon - und nehme dazu wie folgt Stellung:

Den Studenten wird ja alles vorgekaut. Die lernen gar nicht, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
Dies ist - pardon - der scheinheilige Versuch, den eigenen Unwillen, sich um die Studierenden zu kümmern, mit einer pseudodidaktischen Begründung zu legitimieren. Das selbständige wissenschaftliche Arbeiten muss man an wissenschaftlichen Problemstellungen erlernen, und nicht daran, wie man den verdammten fehlenden Gummischlauch organisiert, den im übrigen jeder Doktorand in gleicher Situation souverän aus seiner Schrankschublade zaubern kann!

Die alte Diplomdenke, dass Praktikanten sich da selbst durchfinden sollen, ist heutzutage so falsch wie nie zuvor, da mit dem Zwang der Einhaltbarkeit der Regelstudienzeit vor allem der Umfang der Praktika erheblich zusammengestrichen worden ist und deshalb heutzutage Assistenten den Studenten Methoden und Geräte erklären müssen, die sie vor allem dann, wenn Sie ihr Studium irgendwo anders mit anderen Prioritäten absolviert haben, noch nie gesehen haben. Das Anfertigen von Betriebsanweisungen - nicht nur für Gefahrstoffe, sondern auch für Geräte und Laborverfahren ist zum Knowhow-Erhalt so dringlich wie nie zuvor!

Grundpraktika sind Massenpraktika. Wer einen Haufen hilfloser junger Menschen sich selbst überlässt und meint, die würden schon irgendwann selbst drauf kommen, wie man richtig experimentiert, produziert nur frustrierte Absolventen, die vor allem gelernt haben, wie man mit unlauteren Mitteln doch noch zum Testat kommt. Für den wissenschaftlichen Ehrbegriff ist das eine Katastrophe!

Ich bin mir mit allen einig, dass Absolventen eines Chemiestudiengangs auch mit Literaturvorschriften umgehen können müssen. Dies lernen die Praktikanten bei uns im Praktikum 3 durch die dort anzufertigenden Literaturpräparate.

 

Müssen die Studenten keine Betriebsanweisungen erstellen?
Ich bin der Ansicht, dass Ausbilder qualifizierte, also durch die eigene Erfahrung bedingte Hinweise zum sicheren Experimentieren vermitteln müssen und sich nicht hinter einem aus Sicherheitsdatenblättern - womöglich noch von den Studierenden als sog. Betriebsanweisung selbst ermittelten - Datenquark verstecken dürfen, den oft nicht nur die Praktikanten nicht richtig einschätzen können, sondern auch die Assistenten nicht! Leider besteht Arbeitssicherheit heutzutage oft vor allem aus einem Dokumentationshokuspokus, der zu nichts anderem taugt, als damit Kontrolleuren vor der Nase wedeln zu können und die Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalls von der eigenen Person wegdrücken zu können. Praktikanten spüren, dass solche Wertloshinweise nur diesem Zweck dienen und werden durch die nebulösen Gefahrenhinweise "alles-ist-Gefahrstoff-und-alles-ist-gefährlich." hysterisiert. Merke: Wer die Bromflasche beim Ausgießen vor Angst nicht ruhig halten kann, experimentiert auch nicht richtig.

 

In den Versuchsvorschriften wird alles in Gramm und Millilitern und nicht in Molen angegeben. Die Praktikanten lernen gar keine Ansatzberechnung.
Dieses Argument sticht nicht, denn natürlich haben die Praktikanten bei der Ausbeuteberechnung den Ansatz komplett durchzurechnen. Durch Angabe der Einwaagen in Gramm und Millilitern in den Skripten werden aber Fehlansätze verhindert, die in einzelnen Fällen auch gefährliche Folgen haben könnten. Anfänger haben schon viel damit zu tun, die Laboroperationen richtig durchzuführen, also z.B. die Apparatur in die richtige Höhe einzuspannen und selbst so etwas für den fertigen Chemiker triviales, wie das richtige Festhalten des Scheidetrichters zu lernen. Die Ansatzberechnung kann auch im Nachhinein, also bei der Protokollerstellung erlernt werden. Viel wichtiger ist, die Assistenten dazu zu bringen, die Ansatzberechnungen konsequent zu kontrollieren. Ich stelle dazu meinen Assistenten Software zur Verfügung, mit der Ansätze und Ausbeuten auf Mausklick kontrolliert werden können. Im übrigen müssen später im Praktikum 3 wegen der verwendeten Literaturvorschriften die Ansätze auch "vorwärts" durchgerechnet werden.

 

Es fehlen die ökologischen Aspekte
Ich halte nichts davon, immer wieder die Grundpraktika dazu zu missbrauchen, um an ihnen zu vollstrecken, was gerade Zeitgeist ist. Das ökologisch-grüne Grundpraktikum macht wenig Sinn, wenn die vermittelten Prioritäten in den Fortgeschrittenenpraktika und in der Forschung keinen Anschluss finden und - mit Verlaub - dies ja vielleicht auch gar nicht sollen.

Sie können in Ihrem Praktikum das sortenreine Sammeln von Lösemitteln zum Zwecke des Recyclings gewährleisten? Wunderbar! Dann haben Sie das besser im Griff als ich! Mir ist das wegen möglicher Fehlbefüllungen zu heikel und überdies hätte ich Probleme mit den dafür erforderlichen Stellflächen.

Im typischen organisch-chemischen Grundpraktikum hat das Erlernen von Reaktionsmechanismen Priorität. Schon dies fordert den Praktikanten einiges ab. Für ökologische Lernziele bleibt wenig Raum und es ist überdies die Frage, wie weit Laborversuche überhaupt geeignet sind, um an ihnen ökologische Lehrinhalte zu vermitteln. Eine aus Normschliffglasgeräten zusammengesteckte Glasapparatur ist dahingehend optimiert, eine bestimmte Reaktion optimal durchführen zu können aber ganz und gar nicht der Weise, dabei möglichst wenig Energie zu verbrauchen. Sie dennoch daraufhin trimmen zu wollen, mutet fast albern an und wird - mehr noch - zum Ärgernis, wenn dafür sogar anerkannte Sicherheitsstandards, wie die Verwendung eines Heizbades aufgegeben werden sollen.

Es ist nicht so, dass ich ökologische Fragestellungen für die Chemie ablehne. Ich glaube nur, dass an einer wissenschaftlichen Einrichtung für ökologisches Experimentieren kein Raum ist. Zum Beispiel ist die mit dem Chemie-Nobelpreis bedachte Wittig-Reaktion unter ökologischen Aspekten eine Katastrophe! Ökologische Fragestellungen gehören deshalb nach meiner Ansicht in der universitären Ausbildung in eine Vorlesung und nicht in ein auf das wissenschaftliche Arbeiten ausgerichtetes Praktikum.