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Krank zum Klausurtermin, Unfall im Praktikum und andere KatastrophenUnfallBei einem Unfall sind bitte nur noch zwei Dinge wichtig - und zwar genau in der angegebenen Reihenfolge:
Die Kosten eines Arbeitsunfalls trägt nicht Ihre Krankenkasse sondern die Unfallkasse. Die will dazu freilich einen Beleg, mit dem nachgewiesen wird, dass es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Dieser Beleg ist Unfallmeldung, die Sie bitte so schnell wie möglich ausfüllen und baldmöglichst weiterreichen. Wenn Sie gerade in der Takustr. 3 tätig sind, geben Sie die fertig ausgefüllte Meldung bei Dr. T. Lehmann ab. Wenn Sie in anderen Häusern tätig sind, erkundigen Sie sich bitte nach den dort üblichen Modalitäten. Bitte vertrauen Sie darauf, dass wir im Falle eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls eine Lösung für den Fortgang des Studiums finden. Es ist leider hinzunehmen, dass Verletzungen in der Regel eine Unterbrechung der Labortätigkeit erzwingen, weil angelegte Verbände typischerweise aus saugenden, nicht augenblicklich entfernbaren Materialien bestehen. Anzeige von VerhinderungsgründenVersäumnisse von Terminen gelten als entschuldigt, wenn dies ohne eigenes Verschulden erfolgt ist und das Versäumnis glaubhaft begründet wird. Fast immer handelt es sich um eine durch Attest nachzuweisende Krankheit. Gründe für Nichtteilnahmen müssen immer unverzüglich angezeigt werden. "Unverzüglich" heißt: So schnell wie möglich nach dem Bekanntwerden der Gründe - bei Erkrankungen also üblicherweise innerhalb von 3 Werktagen. Im Nachhinein vorgebrachte Entschuldigungen gelten nicht, bzw. verhindern dann nicht mehr, dass es bei Praktikumsnoten Abschläge gibt. Wenn uns der Verhinderungsgrund offensichtlich erscheint, zum Beispiel bei einem eingegipsten Arm, kann es sein, dass wir auf eine Attestvorlage verzichten.Nichtteilnahme an einer KlausurBei gesplitteten Vorlesungen (z.B. OC-I), gefährdet bereits die Nichtteilnahme an einer der Teilprüfungen das Gesamtergebnis. Auch ohne Nachweis eines Grundes für die Nichtteilnahme haben Sie die Möglichkeit, die Veranstaltung durch Teilnahme an der Wiederholungsprüfung noch zu bestehen. In den Bachelorstudiengängen besteht dazu sogar die Verpflichtung zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fort. Das im Falle einer Krankheit vorgelegte Attest verschafft Ihnen aber folgende Vorteile:
Versäumte PraktikumstageWie viele Praktikumstage Sie versäumen können, ohne dass das Praktikum gefährdet ist, hängt von Ihren experimentellen Fähigkeiten ab. In den Praktika sind Aufgabenkataloge abzuarbeiten, die manche schneller, andere langsamer schaffen. Der glaubhaft belegte Hinderungsgrund an der Praktikumsteilnahme verschafft Ihnen folgenden Vorteil:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es keine krankheitshalber verlängerten oder gesonderten Praktikumszeiten gibt und das Nachholen entschuldigt versäumter Aufgaben zu normalen Öffnungszeiten des Praktikums und nach Maßgabe zur Verfügung stehender Plätze erfolgen muss. |