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Anrechnung fremder StudienleistungenAußerhalb des Instituts erbrachte Leistungen können als Äquivalent anerkannt werden, wenn Sie rechtzeitig, d.h. spätestens 1 Woche, bei Erwerb an ausländischen Bildungseinrichtungen spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Vorlesungszeit vorgelegt werden. Reichen Sie die Unterlagen bitte bei mir ein.Studienortwechslern rate ich zur Vermeidung von Problemen dringend, sich rechtzeitig - und das heißt: Noch in den Semesterferien! - mit mir in Verbindung zu setzen! |