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Letzte Aktualisierung: 11.01.2005 | Links  
Dr. T. Lehmann
 
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Organisch-chemisches Fortgeschrittenenpraktikum an der Freien Universität Berlin

Inhalt:

 


 

Zulassungsvoraussetzungen

Das hier beschriebene Fortgeschrittenenpraktikum gehöhrt zum auslaufenden Diplomstudiengang Chemie. Studenten im Bachelor- oder Masterstudiengang Chemie absolvieren eigene Praktika oder Mitarbeiten. Zulassungsvoraussetzung ist die bestandene Vordiplomteilprüfung in organischer Chemie - also nicht das komplette Vordiplom.

Aufgaben:

Es sind folgende Aufgaben zu absolvieren:

Stufenpraktikum
Anfertigung von 10 Literaturpräparaten. Auftraggeber sind die Mitarbeiter des Instituts, die die angefertigten Substanzen zu Forschungszwecken einsetzen. Das Stufenpraktikum wird derzeit als Mitarbeit am Arbeitsplatz des Auftraggebers absolviert. Die Aufgaben müssen in zwei verschiedenen Arbeitsgruppen durchgeführt werden. In jeder Arbeitsgruppe sind also im Regelfall 5 Stufen anzufertigen.
Forschungspraktikum
Sechswöchige Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe des Instituts. Dabei soll eine kleine, der Zeit angemessene Teilaufgabe bearbeitet werden. Eine Mindestvorgabe der durchzuführenden Umsetzungen gibt es hier nicht. Der angegebene Zeitrahmen setzt eine tägliche, ganztägige Arbeit im Labor mit hinreichender Effizienz voraus. Es ist wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben, das Forschungsprtaktikum im unmittelbaren Anschluß an das Saalpraktikum zu beginnen.
Seminarvortrag
20-30 minütiger Vortrag über ein wisenschaftliches Thema aus dem Bereich der Organischen Chemie.
Prüfungen
Für jeden absolvierten Teil ist eine Prüfung beim betreffenden Arbeitsgruppenleiter abzulegen. Insgesamt sind dies zwei Prüfungen im Stufenpraktikum (weil die Aufgaben in zwei verschiedenen Arbeitsgruppen angefertigt werden) und eine Prüfung im Forschungspraktikum. Das gesamte Fortgeschrittenenpraktikum ist damit modular aufgebaut und es können auch Einzelleistungen bescheinigt und creditiert werden.
Für Stufen- und Forschungspraktikum werden je 12 SWS angerechnet. Beide Praktikumsteile können zu jedem beliebigen Zeitpunkt - also auch in den Semesterferien begonnen werden. Stufen- und Forschungspraktikum müssen jedes für sich innerhalb von je 6 Monaten vollständig erledigt sein. Zwischen den beiden Praktikumsteilen gibt es aber keine Fristen, d.h. das Forschungspraktikum kann nach dem Stufenpraktikum zu einem beliebigen Zeitpunkt begonnen werden. Auch die Teilnahme an den Seminarvorträgen unterliegt keiner zeitlichen Befristung.

Anmeldung:

In der Regel können sich die Praktikanten die Arbeitsgruppe, in der sie die Aufgaben erledigen wollen, selbst aussuchen. Es ist ratsam, dies schon einige Wochen bis Monate vor Beginn des Praktikums zu tun, weil es manchmal Warteschlangen gibt. Vor der tatsächlichen Aufnahme der experimentellen Tätigkeiten ist eine Anmeldung bei Herrn Dr. Zimmer, Raum 22.19 erforderlich. Dabei sind vorzulegen:
  • Aktueller Studentenausweis
  • so weit schon vorhanden: Das Vordiplomzeugnis
Ferner sollte möglichst schon die Art der ersten Aufgabe bekannt sein und bei welchem Mitarbeiter sie durchgeführt werden soll. Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Sprechzeiten.