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Letzte Aktualisierung: 06.11.2000

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Praxis der Erste-Hilfe-Schulung im chemischen Labor

UVV "Erste Hilfe" § 7 Absatz 3?
... oder nur Absatz 1?


Paragrafen

Eigentlich haben Sie hier konkrete Vorschläge zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen erwartet und keine juristischen Spitzfindigkeiten, nicht wahr? Keine Angst, es geht gleich richtig zur Sache. Die beiden Absätze der UVV "Erste Hilfe" sind aber gerade hierbei sehr wichtig.

Absatz 1 des § 7 sieht vor, dass betriebliche Ersthelfer ausschließlich durch ausgewiesene Organisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz) ausgebildet werden müssen. Zu Deutsch: Die Ersthelfer müssen die übliche, 2-tägige Grundausbildung absolvieren. (... und sich dann regelmäßig nachschulen lassen.) Diese Ausbildungen sind aber nicht nur für betriebliche Ersthelfer gedacht, sondern auch für jedermann. Kurz: Das dort behandelte Unfallspektrum ist nicht unbedingt optimal auf die betrieblichen Belange eines chemischen Labors zugeschnitten. § 7 Absatz 3 der der UVV "Erste Hilfe" sieht deshalb vor, dass insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen die Ersthelferschulung entsprechend zu erweitern ist. Konkret bedeutet das z.B., dass das Abziehen von Motorradhelmen nicht mehr das zentrale Highlight der Ausbildung darstellt, sondern vielmehr andere Dinge in den Vordergrund treten, z.B.:

  • Versorgung von Schnittwunden, Verbrühungen und Maßnahmen bei Chemikalieneinwirkungen.
  • Verwendung von Feuerlöschern zur Bekämpfung von Personenbränden. Feuerlöscher besitzen gegenüber den Löschdecken erhebliche Vorteile und werden deshalb von den "Richtlinien für Laboratorien" ausdrücklich für diesen Zweck empfohlen (9.2.4). Oft sind hier noch viele Vorurteile gegenüber der vermeintlichen Gefährdung durch Erfrierungen durch Kohlendioxidlöscher abzubauen.
  • Problemdiskussionen, z.B. ob man als Ersthelfer den Atem anhalten und das in einem vergasten Raum liegende Unfallopfer schnell herausziehen oder sich lieber erst auf die Suche nach Gasmaske sowie geeignetem Filter machen soll - wohl wissend, dass dies wahrscheinlich so viel Zeit in Anspruch nimmt, dass dem Unfallopfer danach wohl nicht mehr zu helfen ist.

Es gibt noch mehr Paragrafen in der UVV. § 6 bestimmt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass in allen Fällen, wo - salopp gesprochen - nicht ausschließlich Büroarbeit geleistet wird, 10 % der Beschäftigten zu Ersthelfern auszubilden sind. Der Betrieb hat also ein Interesse daran, dass Ersthelfer für die betriebliche Erste Hilfe zur Verfügung stehen. Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist also weder Privatvergnügen noch eine besondere Vergünstigung für tüchtige Mitarbeiter!

 

Vorgeschichte
An einer Universität sind die Tätigkeitsfelder der Beschäftigten extrem vielfältig. Meinen ersten Erste-Hilfe-Kurs habe ich zusammen mit Holzfällern absolviert, die natürlich Kreissägeunfälle besonders spannend fanden, jedoch z.B. Risiken durch brennendes Natrium für etwas völlig "spinnertes" hielten. Selbstverständlich kann man so keine arbeitsplatzspezifische Ersthelferausbildung erreichen. Die erste Maßnahme des Betriebsärztlichen Dienstes der FUB als Organisator der betrieblichen Ersthelferausbildung war also, die Kursteilnehmer zu entflechten und die Ersthelfer aus chemischen und chemienahen Bereichen möglichst in separaten Kursen zusammenzufassen. Die zweite Maßnahme war, einen Kursleiter - hier war es eine Kursleiterin des Deutschen Roten Kreuzes - zu finden, die den Problemen am chemischen Arbeitsplatz aufgeschlossen gegenüberstand.     

Schon seit einigen Jahren sind so an der FUB Ersthelferkurse zustande gekommen, in denen man Gefährdungen im chemischen Labor erheblich mehr Rechnung tragen konnte. Nach kleinen Rollenspielen in den Kursen war dann eines Tages plötzlich die Idee geboren, mal so etwas wie eine Katastrophenschutzübung im Institut für Chemie abzuhalten, also verschiedene Unfallszenarien mit geschminkten Unfallopfern herzurichten und die Ersthelfer ganz praktisch üben zu lassen. Schnell waren 20 Studenten von der Idee begeistert, dabei als Helfer mitzuwirken. Gebraucht wurde aber noch wesentlich mehr Personal. Insgesamt waren folgende Aufgaben zu vergeben:
  • Unfallopfer (haben die Studenten gemacht)
  • Herrichten von Laboratorien. Diese zuvor wegen der Semesterferien blitzsauberen Räumlichkeiten mussten mit Absicht in einen hygienisch nicht mehr ganz einwandfreien Zustand versetzt und hinterher auch wieder aufgeräumt werden. (Ersteres hat den Studenten unglaublichen Spaß gemacht. Letzteres haben sie aber auch prompt und ohne Murren erledigt.)
  • Gruppenbetreuer, die die zu Gruppen a' 3 - 4 Personen aufgeteilten Schulungsteilnehmer nach einem genau ausgeklügelten Zeitplan zu den Szenarien geführt haben, so dass alle Szenarien umschichtig und gleichzeitig genutzt werden konnten. (Das haben auch Studenten gemacht.)
  • Maskenbildner, die die Opfer geschminkt haben. Hier hat die Kursleiterin eine ganze Reihe ihrer Koleginnen vom Deutschen Roten Kreuz zu selbstloser, d.h. unentgeltlicher Mitarbeit gewinnen können.
  • Stationsbetreuer, also Personen mit ausgwiesenem Sachverstand bezüglich Erste-Hilfe-Leistungen. Dafür hat sich der gesamte Betriebsärztliche Dienst der FUB zur Verfügung gestellt und ein paar weitere Kolleginnen des Deutschen Roten Kreuzes haben auch noch geholfen.
  • Jemand, der für die Foto- und Filmdokumentation gesorgt hat. Man muss auch mal Glück haben: Es stellte sich heraus, dass unter den Studenten jemand war, der Wissenschaftsjournalist werden will...
    

Da man niemandem zumuten konnte, mit einer geschminkten Platzwunde in die Mensa zu gehen, war auch noch für ein angeliefertes Mittagessen und zwischendurch für den obligatorischen Kaffee zu sorgen, ferner natürlich für die diversen Schminkutensilien wie 1/2 Liter Filmblut usw. Hier hatte der Betriebsärztliche Dienst entscheidenden Anteil, dass dafür entsprechende Geldmittel zur Verfügung standen. Chemikalienbeteiligungen wurden durch harmlose Substanzen ersetzt. Verwendet wurden Wasser, Glycerin, Aktivkohle, Kochsalz sowie ein paar weitere bunte Salze und Soja-Sauce (letzteres zur Simulation von Lösungsmittelabfällen und abreagierter Salpetersäure.) Logistisch waren zudem erforderlich: Möglichst gleichmäßig im Haus verteilte Labore, in denen die einzelnen Aktionen ablaufen sollten, ein Seminarraum für die Teilnehmer und ein Schmink- und Pausenraum für die Darsteller, der möglichst abseits gelegen sein mußte, damit die Schulungsteilnehmer keinerlei Vorinformationen erhielten.

Der personelle Einsatz belief sich letztendlich auf ungefähr 35 Helfer für 17 Schulungsteilnehmer. Undurchführbar an Ihrer Einrichtung? Hätte ich dieses Ausmaß vorher gewusst, hätte ich vielleicht auch so gedacht. Tatsächlich war es aber eher wie ein Strohfeuer: Immer mehr entschieden sich spontan mitzumachen.

 

Durchführung

Der Kurs wurde für "fortgeschrittene" Ersthelfer angeboten, also für solche Personen, die schon eine Grundausbldung absolviert hatten und zur Nachschulung vorgesehen waren. Das Standardrepertoire der Nachschulung mit den allerwichtigsten Dingen (stabile Seitenlage etc.) war auf eine Stunde zusammengeschrumpft, eine weitere Stunde war spezifischen Gefährdungen am chemischen Arbeitsplatz gewidmet. Dazu zählten:

  • Löschen von Personenbränden mit dem Kohlendioxidlöscher,
  • Behandeln von Schnittwunden,
  • Chemikalienkontakt an Haut und Augen. Einige Teilnehmer konnten dabei von sehr guten Erfolgen bei der Verhinderung von Verätzungen nach Chemikalienkontakt auf der Haut durch Rückresorption mit Polyethylenglycol berichten. Spezielle Gegenmittel (Calciumgluconat bei Flusssäureverätzungen) wurden besprochen.
  • Inhalation von Dämpfen. Die Beurteilung des Sachverhalts kann hier für den Ersthelfer extrem schwierig sein, weil er die Exposition im Regelfall nicht miterlebt hat und die Lunge nun mal leider nicht von außen zu sehen und zu beurteilen ist. Gerade hier kann aber das mit hinterhältiger Verzögerung auftretende Lungenödem tödlich sein. Am Institut für Chemie der FUB ist deshalb mit dem Betriebsärztlichen Dienst abgesprochen, dass hier schon der Ersthelfer Auxilosonspray einsetzen soll.

Generelles Problem bei der universitären Ersthelferschulung ist die hohe Fluktuation des Laborpersonals. Um eine einigermaßen kontinuierliche Ersthelferversorgung zu erreichen, werden am Institut für Chemie der FUB verstärkt die wenigen Dauerbeschäftigten zu Ersthelfern geworben. Darunter befinden sich auch Sekretärinnen, die naturgemäß die chemische Problematik eines Unfalls schwer beurteilen können. Wichtig ist hier, dass diese im Ernstfall sofort einen Chemiker hinzuziehen, der sich z.B. auch um die Beseitigung verschütteter Chemikalien kümmern muss.

Nach dem theoretischen Teil ging es sofort an die praktischen Aufgaben. Folgende Fälle waren zu lösen:

Jede Teilnehmergruppe hatte alle Stationen zu durchlaufen. Nur der erste Fall sowie der Treppensturz wurden zur Einstimmung mit der gesamten Teilnehmerschaft durchgespielt. Die einzelnen Teilnehmergruppen hatten für jede der Stationen 30 Minuten Zeit. Etwa die Hälfte davon war für die unmittelbare Besprechung der durchgeführten Maßnahmen durch den Stationsbetreuer vorgesehen. Für den letzten Fall wurde wegen der erheblich komplexeren Problematik 1 Stunde Zeit pro Gruppe eingeräumt.

 

Ergebnis und Ausblick
Geradezu verblüffende schauspielerischen Qualitäten der Studenten und der große Eifer der Teilnehmer bewirkten eine eindrucksvolle Realitätsnähe der gestellten Unfallszenarien. Bei der ersten Aktion hat eine Kursteilnehmerin sogar die Feuerleitwarte der FUB alarmiert, weil sie dachte, dass diese ebenfalls in die Übung mit einbezogen worden wäre. In der Folge stand dann sogar ein echter Rettungswagen vor der Tür. Geplant war eigentlich, dass die Ersthelfer dem Stationsbetreuer ansagen, wen sie anrufen (Tel.Nr. nennen!) und was sie sagen wollen. (Sehr wichtig: Das Warten auf Rückfragen!) Aufgabe des Stationsbetreuers war es dann, nach dem simulierten Absetzen des Notrufs auf die Uhr zu schauen und die Übung zu einer Zeit zu beenden, zu der wahrscheinlich auch der Notarzt vor Ort gewesen wäre.     

Unstreitig macht es einen großen Unterschied, ob man auf der im Seminarraum ausgebreiteten Decke als drittletzter die stabile Seitenlage übt, oder ob man in einem Raum einen Bewusstlosen vorfindet und nicht genau weiss, ob die Raumluft atembar ist und ein Bein des Bewusssftlosen obendrein auch noch unglücklich unter dem Laborschrank steckt und erst vorsichtig hervorgeholt werden muss. Natürlich konnte man die Räume nicht wirklich mit schädlichen Gasen fluten. Hier musste halt doch mit großen Schildern simuliert werden, auf denen z.B. stand: "Starker Geruch nach faulen Eiern." oder auch "Kein besonderer Geruch".

Alle Kursteilnehmer gaben hinterher an, erheblich mehr als bei einem konventionellen Kurs gelernt zu haben. Fast unverholen war teilweise schon der Wunsch, zukünftige Kurse bitte nur noch auf diese Art und Weise zu machen. Das ist wegen des großen Aufwandes natürlich nicht möglich. Es muss ja aber auch nicht immer so ein Riesenprogramm sein. Auch mit wenigen Mitteln lassen sich ein paar kleine Szenarien herrichten und üben. Übungen zur Versorgung einer Schnittwunde oder einer Inhalationsvergiftung sowie das Ablegen chemikaliendurchtränkter Kleidung (Was es da zu üben gibt, siehe erstes Fallbeispiel.) lasse ich zum Beispiel ab sofort auch in die Sicherheitsunterweisung zum OC-Grundpraktikum mit einfließen. Und die Kursleiterin vom Deutschen Roten Kreuz hat sich ähnliches für die nächsten Erste-Hilfe-Schulungen ebenfalls fest vorgenommen.

Bleibt noch festzustellen, dass auch die Studenten erheblich für die Belange der Ersten Hilfe sensibilisiert wurden. ("Wie fühlt man sich als Opfer?") Ohne Zweifel werden sie auch als Helfer im Ernstfall jetzt sachgerechter reagieren können.

 

2 Beispiele aus der Wirklichkeit

Nicht immer ist es als Ersthelfer einfach, die Sachlage exakt zu beurteilen. Von der Schwierigkeit, durch Chemikalien bedingte Lungenschädigungen zu beurteilen, war schon die Rede. Aber auch bei anderen Fällen ist es manchmal schwer, diffuse Angst der Opfer von echtem Handlungsbedarf zu unterscheiden. Dazu

Beispiel 1:
Ein Praktikant im organisch - chemischen Grundpraktikum klagte über plötzliches Jucken bis Brennen auf dem Handrücken. Die Hand sehen Sie rechts im Bild. Sie zeigte keinerlei Rötungen oder sonstige Veränderungen. Der Praktikant hatte bei seinen Tätigkeiten keinen Kontakt mit hautproblematischen Chemikalien. Andererseits brachte Spülen und Abseifen mit Wasser keine unmittelbare Besserung des Befindens.

Psychische Überreaktion? Oder vielleicht auch einfach nur trockene, möglicherweise zusätzlich durch Lösungsmittel entfettete Haut? Oder vorsichtshalber doch ein Fall für den Notarzt? Wie hätten Sie entschieden?

    

 

Beispiel 2:
Der häufigste Unfall ist die Schnittverletzung. Was ist hier noch ein "Pflasterfall" und wann sollte besser der Arzt aufgesucht werden? Wie würden Sie bei der rechts im Bild gezeigten Verletzung entscheiden?
    


 

Kontakt

Elvira Koehl Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Müggelspree
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Koehl(at)DRK-Mueggelspree.de

Dr. Thomas Lehmann Freie Universität Berlin
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