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Wahllehrveranstaltungen Toxikologie

Geeignete Veranstaltungen:

"Toxikologie für Chemiker, Biochemiker und Biologen"
(1 SWS = 1 LP)
Teilnehmer haben die Möglichkeit im Rahmen der Abschlussklausur die Sachkunde nach § 5 Chemikalienverbotsverordnung zu erwerben. Mit dem Erwerb der Sachkunde ist die Erlaubnis verbunden, mit  den Warnsymbolen "T" (giftig) oder "T+" (sehr giftig) gekennzeichnete Stoffe gewerbsmäßig oder als selbständiger Unternehmer in den Verkehr zu bringen. In der Vorlesung werden dazu auch ausgewählte Kapitel des Chemikalienrechts behandelt.

Der Besuch der Vorlesung und damit der Erwerb der Sachkunde wird allen Studierenden empfohlen, die eine Laufbahn als synthetisch arbeitende(r) Chemiker(in) anstreben. Die Vorlesung erfordert keine Vorkenntnisse und kann daher ab dem ersten Semester besucht werden. Empfehlenswert ist es gleichwohl, dies erst nach dem Absolvieren des organisch-chemischen Praktikums 1 zu tun, weil erst dann eine Vorstellung von möglichen Gefährdungen durch Chemikalien ausreichend vorhanden ist und die daraus folgenden notwendigen rechtlichen Regularien nicht einfach nur als abstrakt empfunden werden.

Weitere Informationen

Anmeldung erforderlich bei
Frau B. Brüggener
(Name, Vorname, Matrikel-Nr., Fach, Geburtsdatum, Straße, PLZ, Ort)

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 21.06.2012| Links